Allgemeines zur Bundes-Jugendförderung
Das Bundes-Jugendförderungsgesetz regelt die finanzielle Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit durch das Bundeskanzleramt:
Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG)
Grundlage für Förderungen ist das Jugendförderungsgesetz [Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz), BGBl. I Nr. 126/2000 vom 29. Dezember 2000].
Ziel dieses Gesetzes ist die finanzielle Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit. Im Fokus stehen insbesondere die Förderung der Entwicklung von geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethnischen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen.
Jugendarbeit gemäß B-JFG beinhaltet alle geeigneten jugenderzieherischen und -bildenden Maßnahmen, die außerhalb des formellen schulischen Bildungssystems erbracht werden.
Richtlinien
Für Fördernehmende sind ebenso die, auf dem Bundes-Jugendförderungsgesetz basierenden, Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit verbindlich.
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Förderungsbedingungen des BKA (PDF, 141 KB)
- Bundes-Jugendförderungsgesetz (im Rechtsinformationssystem des Bundes, geltende Fassung)
- Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (nicht barrierefrei) (PDF, 282 KB)
- Formulare für Förderungsansuchen
- Informationen zu den aktuellen Förderschwerpunkten
- Formulare für die Abrechnung der gewährten Förderung
Darüber hinaus können Förderungen ebenfalls bei den jeweiligen Landesjugendreferaten dem EU-Programm ERASMUS+ und dem Europäischen Solidaritätskorps beantragt werden.
Kontakt
Abteilung Jugendpolitik
E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at