Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat

Der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) – eine durch Verfassungsbestimmung unabhängig gestellte Behörde – ist zur Verhängung von Geldbußen und Geldstrafen bei Verstößen gegen bestimmte Regelungen des Parteiengesetzes (beim Bundeskanzleramt) eingerichtet (vergleiche § 10 Absatz 8 und §§ 11 bis 12a Parteiengesetz (PartG) 2012 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nummer 125/2022). Die Verhängung von Geldbußen kann nur aufgrund einer Mitteilung des Rechnungshofes (vergleiche § 11 Absatz 1 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 PartG) erfolgen. Die Mitglieder sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Die für die organisatorisch-administrativen Angelegenheiten zuständige Geschäftsstelle des Senates ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet.

Die Mitglieder werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen, welches bei Verhinderung des Mitgliedes an dessen Stelle tritt. Eine Weiterbestellung ist zulässig.

Die Bundesregierung ist für je ein Mitglied und dessen Ersatzmitglied an einen Besetzungsvorschlag, bestehend aus jeweils 3 alphabetisch gereihten Personen

1. des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes,
2. des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes sowie
3. des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes

gebunden.

Der Senat entscheidet bei Anwesenheit aller 3 Mitglieder mit einfacher Mehrheit, gegen Entscheidungen des Senates kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates

Vorsitzender: Dr. Bernhard Stöberl
Ersatzmitglied: Dr. Meinrad Handstanger

Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Peter Bußjäger
Ersatzmitglied: Dr. Christoph Bezemek, BA, LL.M.

Mitglied: Dr.in Marcella Prunbauer-Glaser
Ersatzmitglied: Dr.in Christiane Wendehorst, LL.M.

Kontakt im Bundeskanzleramt

Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat
Geschäftsstelle
Ballhausplatz 1
1010 Wien
E-Mail: upts@bka.gv.at

Leiter der Geschäftsstelle:
Dr. Michael R. Kogler
Telefon: +43 1 531 15-20 42 72

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Amtssignatur UPTS
Foto: BKA

Verifizierung von amtssignierten Dokumenten des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates (PDF, 278 KB)

Veröffentlichungen des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates

Geschäftsordnung (PDF, 67 KB)

Entscheidungen

Leitsätze aus den Entscheidungen

Sämtliche Entscheidungen (auch) abrufbar unter https://ris.bka.gv.at/Upts/

Externe Links