Häufig gestellte Fragen (FAQs) - eZustellung Privatpersonen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Fragen zur elektronischen Zustellung
Die elektronische Zustellung ermöglicht die sichere Zustellung von Behördenschreiben (zum Beispiel Meldebestätigung, Strafregisterauszug) in Ihr persönliches elektronisches Postfach "Mein Postkorb" anstatt der herkömmlichen postalischen Zustellung.
Seit 1. Jänner 2020 ist das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden (§ 1a E-Government-Gesetz) in Kraft. Alle Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen (zum Beispiel im Rahmen des Meldewesens), müssen ab diesem Zeitpunkt elektronische Zustellungen von bundesbehördlichen Dokumenten an Bürgerinnen und Bürger ermöglichen (vom Recht auf elektronischen Verkehr nicht umfasst sind Angelegenheiten, die sich nicht über den elektronischen Verkehr abwickeln lassen).
"Gelbe Zettel" und der Weg zur Post gehören der Vergangenheit an. Zustellungen können weltweit und rund um die Uhr eingesehen werden. Die elektronische Zustellung ermöglicht zudem kürzere Verfahrenszeiten. Es ist nur eine einmalige Registrierung zur elektronischen Zustellung unter Verwendung Ihrer ID Austria notwendig.
Der Empfang von elektronischen Zustellungen ist kostenlos.
Nach der Registrierung zur elektronischen Zustellung werden Sie im so genannten Teilnehmerverzeichnis eingetragen. Behörden können über dieses Verzeichnis feststellen, ob Sie Nachrichten elektronisch erhalten können. Schickt Ihnen eine Behörde dann eine elektronische Zustellung, wird diese im kostenlosen elektronischen Postfach "Mein Postkorb", das in oesterreich.gv.at oder in der App "Digitales Amt" verfügbar ist, zugestellt. Ist eine neue Nachricht eingetroffen, werden Sie per E-Mail darüber verständigt.
"Mein Postkorb" ist das elektronische Postfach für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Behörden und zeigt elektronische Zustellungen von Behörden sowie zusätzlich Nachrichten der Finanzverwaltung zur Information an. Der Einstieg zu Mein Postkorb ist für Bürgerinnen und Bürger im angemeldeten Bereich von oesterreich.gv.at oder in der App "Digitales Amt" und für Behörden und Unternehmen im Unternehmensserviceportal USP möglich.
Wenn Sie zur elektronischen Zustellung registriert und dadurch im Teilnehmerverzeichnis eingetragen sind, sind Sie für elektronische Zustellungen von Behörden erreichbar. Trifft eine neue elektronische Zustellung für Sie ein, werden Sie per E-Mail an die hinterlegte(n) Verständigungsadresse(n) darüber informiert.
Wenn die absendende Behörde die elektronische Zustellung noch nicht nutzt oder die Zustellung nicht für den elektronischen Versand geeignet ist (zum Beispiel bei Originaldokumenten), erfolgt die Zustellung weiterhin postalisch.
Zustellungen erfolgen außerdem weiterhin postalisch, wenn sie in einem Zeitraum erfolgen, für den im Teilnehmerverzeichnis die Abwesenheit der Empfängerin/des Empfängers eingetragen ist.
Hat die versendende Behörde versucht, eine Zustellung in einem Dateiformat zu übermitteln, das von der Empfängerin/dem Empfänger nicht verarbeitet werden kann (Einstellungen in "Mein Postkorb"), kann diese Zustellung nicht elektronisch erfolgen und findet daher ebenfalls postalisch statt.
Der Versand von elektronischen Zustellungen über dieses System ist gemäß den aktuellen gesetzlichen Grundlagen ausschließlich Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs vorbehalten.
Bürger als Empfänger von Zustellungen anderer Behörden können sich seit 1. Jänner 2020 auf das Recht auf elektronischen Verkehr gemäß § 1a E-Government-Gesetz berufen. Sobald eine Bürgerin oder ein Bürger für die elektronische Zustellung registriert ist, sollte daher der Empfang von Dokumenten von Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen, elektronisch erfolgen können.
Da auch nach dem Datum des Inkrafttretens noch mit Anpassungen an den Behördensystemen zu rechnen ist, kann es noch vorkommen, dass versendende Behörden noch nicht elektronisch zustellen.
Das Teilnehmerverzeichnis ermöglicht der versendenden Behörde das Auslösen eines Avisos einer Zustellung an Empfängerinnen und Empfänger, die noch nicht zur elektronischen Zustellung registriert sind. Mit dem Aviso wird eine bevorstehende Zustellung angekündigt. Die Empfängerin oder der Empfänger wird im Rahmen des Avisos darauf hingewiesen, dass die Zustellung postalisch erfolgen wird, sie oder er diese aber stattdessen auch elektronisch erhalten kann, falls sie oder er sich vor dem Versand zur elektronischen Zustellung registriert. Für die nächsten Schritte zu Registrierung siehe Anmeldung zur elektronischen Zustellung.
Voraussetzungen für die Registrierung zur elektronischen Zustellung
Sie benötigen eine gültige elektronische Identität (ID Austria) um sich auf oesterreich.gv.at oder in der App "Digitales Amt" anmelden zu können. Zudem benötigen Sie eine E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung zur elektronischen Zustellung angeben müssen.
Link
Anmeldung zur elektronischen Zustellung
Die Registrierung zur elektronischen Zustellung ist über "Mein Postkorb" im angemeldeten Bereich von oesterreich.gv.at oder in der App "Digitales Amt" möglich.
Beim Öffnen des elektronischen Postfachs "Mein Postkorb" wird Ihnen eine Registrierungsseite angezeigt, wenn Sie noch nicht für die elektronische Zustellung angemeldet sind. Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein und bestätigen Sie diese im Anschluss durch Klick auf den Aktivierungslink, der Ihnen per E-Mail zugeschickt wird.
Dann können Sie die Vorteile der elektronischen Zustellung nicht nützen und erhalten behördliche Dokumente weiterhin per Post.
Allgemeine Fragen zu "Mein Postkorb"
In "Mein Postkorb" werden elektronische zugestellte nachweisliche (zum Beispiel RSa/RSb-Briefe) und nicht-nachweisliche Zustellungen ("Fensterkuvert"-Sendungen) von Behörden angezeigt. Nachrichten der Finanzverwaltung werden (nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen) zur Information in "Mein Postkorb" angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass die Anzeige und Abholung von Nachrichten vom Authentifizierungslevel des jeweiligen Nutzers am aufrufenden Portal (zum Beispiel oesterreich.gv.at) abhängig ist:
- Anmeldung mit ID Austria: es werden alle Zustellungen (nachweisliche und nicht nachweisliche Zustellungen) angezeigt
- Anmeldung mittels FinanzOnline-Kennung: nur nicht-nachweisliche Zustellungen werden angezeigt
- Anmeldung mit Benutzername und Passwort des Portals: nur nicht-nachweisliche Zustellungen der Behörde, die das aufrufende Portal betreibt, werden angezeigt
Hinweis: Ist die Vorhaltedauer der Nachricht überschritten, wird sie automatisch gelöscht und ist daher auch nicht mehr in "Mein Postkorb" verfügbar (siehe dazu auch die Frage "Wie lange sind Nachrichten in "Mein Postkorb" verfügbar?").
Sie werden über jede neue Zustellung per E-Mail an die Verständigungsadresse(n), die in "Mein Postkorb" hinterlegt sind, informiert.
Verständigungen zu neu eingelangten nachweislichen Zustellungen erhalten Sie unmittelbar beim Eintreffen dieser Zustellungen in "Mein Postkorb". Sollte die nachweisliche Zustellung nach 48 Stunden noch nicht abgeholt worden sein, erhalten Sie eine weitere Verständigung.
Verständigungen zu nicht-nachweislichen Zustellungen erhalten Sie nach Eintreffen der Zustellung in "Mein Postkorb". Bei nicht-nachweislichen Zustellungen erhalten Sie keine zweite Verständigung. In den Einstellungen zu "Mein Postkorb" können Sie angeben, dass Sie für nicht-nachweisliche Zustellungen nur eine Sammelverständigung am Ende des Tages erhalten wollen.
Hinweis: Über neue Nachrichten der Finanzverwaltung in Ihrer FinanzOnline-Nachrichtenfunktionalität werden Sie weiterhin durch FinanzOnline und nicht durch "Mein Postkorb" informiert.
Die Verständigungsadresse kann in den Einstellungen von "Mein Postkorb" geändert werden. Nach dem Hinzufügen einer neuen Verständigungsadresse erhalten Sie ein E-Mail mit einem Verifikationslink. Durch einen Klick auf diesen Verifikationslink wird diese E-Mail-Adresse für Verständigungen aktiviert.
Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie stets eine aktuelle und gültige E-Mail-Adresse hinterlegt haben.
Ja, über die Einstellungen in "Mein Postkorb" können weitere E-Mail-Adressen zur Verständigung von neuen Nachrichten in "Mein Postkorb" hinzugefügt werden. Es erfolgt der Versand eines Aktivierungslinks an die neu eingegebene Adresse, der bestätigt werden muss. Eine Verständigung erfolgt anschließend an alle hinterlegten E-Mail-Adressen.
Überprüfen Sie bitte den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Kontos. Sollte das erwartete E-Mail mit dem Aktivierungslink auch nach einiger Zeit nicht eintreffen, können Sie in den Einstellungen zu Mein Postkorb die Korrektheit der eingegebenen E-Mail-Adresse überprüfen und sich den Aktivierungslink erneut zusenden lassen.
Nachweisliche Nachrichten entsprechen den postalischen RSa/RSb-Briefen. Der Versender erhält einen Zustellnachweis darüber, wann Sie die Nachricht tatsächlich angenommen haben oder die Abholfrist abgelaufen ist und die Nachricht nicht abgeholt wurde.
Nicht-nachweisliche Nachrichten sind vergleichbar mit "Fensterkuvert Sendungen". Diese Nachrichten gelten als zugestellt, sobald sie in "Mein Postkorb" für Sie verfügbar sind. Die Versenderin oder der Versender erhält in diesem Fall keinen Zustellnachweis.
Hinweis:
In "Mein Postkorb" ist die Art und Weise, wie Sie sich am Portal angemeldet haben für die Anzeige und Abholung von nachweislichen beziehungsweise nicht-nachweislichen Zustellungen entscheidend: Wer sich mit ID Austria angemeldet hat, erhält sämtliche empfangenen nachweislichen und nicht-nachweislichen elektronischen Zustellungen angezeigt.
Haben Sie sich auf einem anderen E-Government-Portal mittels FinanzOnline-Kennung angemeldet, werden ausschließlich nicht-nachweisliche Zustellungen angezeigt.
Nachweisliche Nachrichten gelten am ersten Werktag nach Übermittlung der Verständigung und in jedem Fall bei der Abholung über "Mein Postkorb" als zugestellt. Nicht-nachweisliche Nachrichten gelten als zugestellt, sobald sie in "Mein Postkorb" für Sie verfügbar sind.
Als abgeholt gelten neue Nachrichten jedenfalls dann, wenn Sie in Ihr elektronisches Postfach einsteigen und Ihnen die Liste Ihrer Nachrichten in Ihrem Posteingang angezeigt wird.
Eine direkte Anbindung eines E-Mail-Programms (zum Beispiel Outlook, Thunderbird, Apple Mail etc.) ist nicht möglich, allerdings können die Zustellungen über die Funktion "weiterleiten" von "Mein Postkorb" an eine E-Mail-Adresse weitergeleitet werden (inklusive allfälliger Attachments). Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Weiterleitung fehlschlagen kann, sollte der betreffende E-Mail-Server ein Größenlimit für E-Mails haben.
Nachweisliche Nachrichten müssen innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden und stehen nach Ablauf dieser zweiwöchigen Abholfrist für weitere 8 Wochen in "Mein Postkorb" zur Verfügung. Nicht-nachweisliche Nachrichten stehen Ihnen 70 Tage in "Mein Postkorb" zur Abholung zur Verfügung.
Ihre Nachrichten sind somit insgesamt 70 Tage in "Mein Postkorb" verfügbar und werden danach automatisch gelöscht!
Hinweis:
Falls Sie Nachrichten länger aufbewahren möchten, können diese zum Beispiel auf Ihrem Computer gespeichert oder an eine E-Mail-Adresse weitergeleitet werden.
Es ist nicht notwendig, dass Empfänger spezielle Adressinformationen zur elektronischen Zustellung an Behörden mitteilen.
Behörden können das Teilnehmerverzeichnis abfragen, in dem alle Personen, Unternehmen und Behörden, die Empfänger von elektronischen Zustellungen sein können, registriert sind.
Für das Postfach in "Mein Postkorb" ist kein Größenlimit vorgesehen. Bitte beachten Sie aber die Vorhaltedauern von Nachrichten (siehe Frage: Wie lange sind Nachrichten in "Mein Postkorb" verfügbar?).
Allgemeine Fragen zum Teilnehmerverzeichnis
Das Teilnehmerverzeichnis umfasst alle Personen, Unternehmen und Behörden, die zur elektronischen Zustellung registriert sind. Es kann von Behörden und Zustellsystemen abgefragt werden, um festzustellen, ob eine Empfängerin/ein Empfänger für elektronische Zustellung erreichbar ist oder nicht, beispielsweise, weil eine Abwesenheit für einen Empfänger hinterlegt ist.
Das Teilnehmerverzeichnis enthält darüber hinaus die Angaben des Empfängers, welche Dateitypen sie/er verarbeiten kann und die Verständigungs-E-Mail-Adressen über die sie/er bei neuen Zustellungen verständigt wird.
Falls der Empfänger nicht registriert ist, eine Abwesenheit eingerichtet wurde, oder eine Zustellung in einem von der Empfängerin/dem Empfänger nicht verarbeitbaren Dateiformat versucht wird, kann nur über den Postweg zugestellt werden.
Sie können sich über das elektronische Postfach "Mein Postkorb" in oesterreich.gv.at oder in der App "Digitales Amt" im Teilnehmerverzeichnis registrieren und profitieren dadurch von der elektronischen Zustellung von behördlichen Nachrichten.
Abwesenheiten und Vertretungen
Sie können sich über die Einstellungen in "Mein Postkorb" für eine Dauer von maximal ein Jahr von der elektronischen Zustellung abwesend melden.
Bitte beachten Sie, dass Sie in dieser Zeit Zustellungen von Behörden postalisch erhalten können. Die Abwesenheitseinstellung im Teilnehmerverzeichnis gilt ausschließlich für die elektronische Zustellung laut Zustellgesetz und somit nicht für postalische Zustellungen oder Zustellungen, die Sie durch die Nachrichtenfunktionalität von FinanzOnline erhalten können.
Ja, über die Einstellungen in "Mein Postkorb" können Sie Ihre Abwesenheiten entsprechend anpassen.
Ja.
Dazu muss Ihnen die Empfängerin oder der Empfänger eine entsprechende Vollmacht im Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde erteilen. Anschließend können Sie das elektronische Postfach für diese Person in Vertretung bedienen, die Registrierung zur elektronischen Zustellung vornehmen und Nachrichten abholen.
Nein, das ist nicht möglich. Durch die Eintragung von Vollmachten (siehe Frage "Kann ich für eine andere Person elektronische Zustellungen empfangen?") können Sie sich den Zugang zum Postfach einer anderen Person einrichten.
Stammdatenänderung
Die Daten des Teilnehmerverzeichnisses werden mit den Informationen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) abgeglichen. Eine Namens- oder Adressänderung muss über die zuständigen Meldebehörden beziehungsweise Standesämter erfolgen. Eine zusätzliche Meldung bei der elektronischen Zustellung ist nicht notwendig.
Die Daten des Teilnehmerverzeichnisses werden mit den Informationen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) abgeglichen. Eine Namens- oder Adressänderung muss über die zuständigen Meldebehörden erfolgen. Eine zusätzliche Meldung bei der elektronischen Zustellung ist nicht notwendig.
Nein, dies hat auf die elektronische Zustellung keine Auswirkung.
Abmeldung
Eine Abmeldung ist über die Funktion "Registrierung löschen" in den Einstellungen von "Mein Postkorb" möglich. Eine Abmeldung ist nur möglich, wenn alle Nachrichten gelesen wurden. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung nur die Abmeldung von elektronischen Zustellungen gemäß Zustellgesetz gilt. Falls Sie auch Nutzerin oder Nutzer der Nachrichtenfunktionalität in FinanzOnline sind, können Sie weiterhin Nachrichten der Finanzverwaltung darüber empfangen.
Ihr elektronisches Postfach wird aufgelöst und etwaige vorhandene Nachrichten gelöscht. Sie erhalten behördliche Dokumente nicht mehr elektronisch und können daher von den Vorteilen der elektronischen Zustellung nicht profitieren.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Ein Textvorschlag für eine entsprechende Abmeldung ist weiter unten angeführt. Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Abmeldung erst 2 Wochen nach dem Einlangen wirksam wird. In der Zwischenzeit können Sie weiterhin elektronische Zustellungen empfangen.
Die schriftliche Abmeldung richten Sie bitte vorzugsweise per E-Mail an buergerservice.oegv@brz.gv.at
oder als postalische Zusendung in Papierform an
Bundesrechenzentrum GmbH
z.Hd. USP-SC
Zimmer D108
Hintere Zollamtsstraße 4
1030 Wien
Text für die allgemeine schriftliche Abmeldung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich teile hiermit mit, dass ich
Name:
Adresse (Straße, Hausnummer, Stiege, Top):
Postleitzahl:
Ort:
Kontaktinformationen für allfällige Rückmeldungen (Telefon oder E-Mail-Adresse):
mich gemäß § 28b Abs. 6 ZustG vom Teilnehmerverzeichnis und damit der elektronischen Zustellung abmelde.
Mir ist bekannt, dass diese Abmeldung 2 Wochen nach dem Einlangen beim Teilnehmerverzeichnis wirksam wird und die Behörde über die im Teilnehmerverzeichnis hinterlegte elektronische Adresse gemäß § 28b Abs. 1 Z 4 ZustG über das Einlangen der Abmeldung beim Teilnehmerverzeichnis informiert wird. Weiters habe ich im Anzeigemodul Mein Postkorb die Möglichkeit, diese Abmeldung binnen 2 Wochen ab Einlangen der Information rückgängig zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
<eigenhändige Unterschrift>
Beilage: Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, auf dem die Unterschrift erkennbar ist.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Abmeldewunsch nur bearbeitet werden kann, wenn dieser vollständig ausgefüllt wurde.
Benutzeroberfläche "Mein Postkorb"
Im Posteingang werden alle Nachrichten angezeigt, die an Sie zugestellt wurden. Im Ordner Erledigt werden jene Nachrichten angezeigt, die Sie als "erledigt" gekennzeichnet haben. Im Papierkorb werden die von Ihnen gelöschten Nachrichten angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur bei der Anmeldung mittels ID Austria in der Nachrichtenübersicht alle (nachweisliche und nicht-nachweisliche) Zustellungen angezeigt bekommen. Wenn Sie sich im aufrufenden Portal mit Ihrer FinanzOnline Kennung oder einem Benutzernamen und Passwort angemeldet haben, werden nicht alle Zustellungen in der Nachrichtenübersicht angezeigt. Es wird Ihnen dann ein entsprechender Hinweis angezeigt.
Durch Klick auf eine Nachricht öffnet sich die Detailansicht einer Nachricht und Sie können weitere Informationen zur Nachricht einsehen und etwaige Dokumente herunterladen.
Über die Funktion "wiederherstellen" können in den Papierkorb verschobene Nachrichten wiederhergestellt werden.
Nein, das ist nicht möglich.
Eine mögliche Ursache ist, dass es sich um eine nachweislich zugestellte Nachricht handelt und Sie sich nicht mit ID Austria angemeldet haben. Nur wenn Sie diese Authentifizierungsmöglichkeit nutzen, werden alle Nachrichten in der Nachrichtenliste angezeigt. Bei anderen Authentifizierungsmöglichkeiten (beispielsweise mittels FinanzOnline Kennung) werden nachweisliche Nachrichten nicht angezeigt. Sie sehen dann einen entsprechenden Hinweis in "Mein Postkorb".
Eine weitere mögliche Ursache ist, dass die Nachricht bereits gelöscht wurde, beispielsweise, weil gesetzliche Vorhaltedauer abgelaufen ist (siehe Antwort zur Frage "Wie lange sind Nachrichten in "Mein Postkorb" verfügbar?") und daher automatisch gelöscht wurde.
Durch Klick auf eine Nachricht öffnet sich die Detailansicht einer Nachricht und Sie können weitere Informationen zur Nachricht einsehen und etwaige Dokumente herunterladen.
Siehe auch Antwort auf Frage "Wie kann ich eine Nachricht lesen?"
Über die Funktion "weiterleiten" von Mein Postkorb können Sie eine Zustellung an eine E-Mail-Adresse weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Weiterleitung fehlschlagen kann, sollte der betreffende E-Mail-Server ein Größenlimit für E-Mails haben.
Prüfen Sie in Ihrem E-Mail-Programm, ob die Benachrichtigung-E-Mail in Ihren Spam-Ordner verschoben wurde. Prüfen Sie, ob die korrekten E-Mail-Adressen in "Mein Postkorb" eingetragen sind. Falls diese Maßnahmen das Problem nicht lösen, wenden Sie sich bitte an den Support unter +43 50 233 770 oder via Mail buergerservice.oegv@brz.gv.at .
Durch die verpflichtende Verifikation Ihrer E-Mail-Adresse wird Ihnen eine E-Mail an jede neue hinterlegte E-Mail-Adresse inklusive Aktivierungslink gesendet und somit überprüft, ob die Benachrichtigung funktioniert.
In "Mein Postkorb" werden auch Nachrichten der Finanzverwaltung aus der Nachrichtenfunktionalität von FinanzOnline zur Information angezeigt werden.
Die Zustellung selbst (und somit der Zustellzeitpunkt etc.) erfolgt weiterhin in der FinanzOnline Databox, "Mein Postkorb" erhält die Nachrichten zur Information. Daher werden derartige Nachrichten mit dem Hinweis "FinanzOnline" gekennzeichnet.
Der Versender der Nachrichten kann beim Versand der Nachricht Schlagworte zur Nachricht mitgeben. Die Schlagworte aller Nachrichten in der ausgewählten Nachrichtenübersicht werden im Bereich links unterhalb des Menüs angezeigt. Durch einen Klick auf eines der Schlagworte wird die Nachrichtenübersicht entsprechend nach diesem Schlagwort gefiltert (das heißt es werden nur die Nachrichten angezeigt, denen dieses Schlagwort vom Versender zugeordnet wurde).
Schlagworte können nur vom Versender angegeben werden. Eine Zuordnung durch den Empfänger ist nicht möglich. Haben Sie keine Nachricht mit einem Schlagwort erhalten, wird der Bereich nicht angezeigt.
Weitere Fragen
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die absendende Behörde.
Teilnehmerinnen oder Teilnehmer werden über Namen und Geburtsdatum beziehungsweise weitere Identifikationsdaten im Teilnehmerverzeichnis identifiziert. Es ist nicht notwendig, dass Sie einer Behörde eine Teilnahmekennung nennen.
Nein, die Nachrichten werden nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Vorhaltedauer automatisch gelöscht.
Bitte kontaktieren Sie die versendende Behörde, falls Sie Fragen zum Inhalt einer Nachricht haben. Der Support des elektronischen Postfachs "Mein Postkorb" kann Ihnen lediglich Auskünfte über technische Problemstellungen liefern.
Die vollständige Liste an Dateiformaten, welche Sie empfangen können, finden Sie in den Einstellungen von "Mein Postkorb". Darüber hinaus können Sie weitere Dateiformate definieren, die Sie von Behörden empfangen wollen (zum Beispiel CAD-Dateien). Diese Auswahl dient rein zur Hinterlegung, welche Dateiformate Sie grundsätzlich empfangen können. Ein Rechtsanspruch, dass diese Dateiformate auch tatsächlich zugestellt werden, kann daraus nicht abgeleitet werden.