Bundes-Jugendvertretung
In ihrer jetzigen Form wurde die Bundes-Jugendvertretung (BJV) am 1. Jänner 2001 durch das Bundes-Jugendvertretungsgesetz (B-JVG) als Nachfolgeorganisation des Österreichischen Bundesjugendringes eingerichtet. Der Absatz 2 des § 3 Bundes-Jugendvertretungsgesetz lautet (Zitat):
In Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Jugend berühren können, ist die Bundes-Jugendvertretung den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden, der Landwirte und des Österreichischen Seniorenrates gleichgestellt.
Aktuell vertritt die BJV über 50 Kinder- und Jugendorganisationen. Den Mitgliedsorganisationen gehören rund 1,5 Millionen junge Menschen an.
Struktur
Die Agenden der Bundes-Jugendvertretung nimmt der Verein "Österreichische Kinder- und Jugendvertretung" (ÖJV) wahr. Dieser ist Mitglied des Europäischen Jugendforums und wurde vom Bundeskanzleramt mit der Führung der Geschäftsstelle der BJV beauftragt und für die Wahrnehmung dieser Geschäfte finanziert.
In der Bundes-Jugendvertretung sind die verbandlichen Jugendorganisationen sowie unter anderem auch die offene Jugendarbeit vertreten. Gemäß Bundes-Jugendvertretungsgesetz (§ 4) besteht die Vollversammlung der Bundes-Jugendvertretung aus:
- je 2 Vertretern jeder verbandlich organisierten Jugendorganisation, welche die Anforderungen gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz erfüllen,
- 2 Vertretern der Österreichischen Hochschülerschaft,
- 2 Vertretern der Bundesschülervertretung,
- je 2 Vertretern aus den Landesjugendbeiräten,
- 2 Vertretern aus dem Kreis der Einrichtungen der offenen Jugendarbeit,
- je 1 Vertreter einer verbandlich organisierten Jugendorganisation die außer der Mitgliederanzahl die Voraussetzungen gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz erbringt und
- je 1 Vertreter der gesetzlich anerkannten Volksgruppen und Minderheiten Österreichs.
Kontakt
Bundesjugendvertretung
Liechtensteinstraße 57/2
1090 Wien
Telefon: +43 1 214 44 99
Fax: +43 1 214 44 99-10
Webseite: www.bjv.at
E-Mail: office@bjv.at