Sammlung der wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Gleichbehandlung
In Österreich gilt seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 der Gleichheitssatz als Verfassungsgebot.
Das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft enthält Maßnahmen gegen unmittelbare und mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und verpflichtet Unternehmen zur Erstellung eines Einkommensberichts.
Das Bundesgesetz regelt die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen für Behörden, Ämter und anderen Verwaltungsstellen sowie die Anstalten und Betriebe des Bundes.
Internationale Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, des Europarats, des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, und der EU stärken Österreichs Verpflichtung zur Gleichbehandlung.