Geschlechtergerechte Sprache

Gemäß Artikel 7 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz, bekennen sich Bund, Länder und Gemeinden zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz können Amtsbezeichnungen in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. Gleiches gilt für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen.

Die Anforderungen an Texte sind vielfältig, sie müssen rechtliche und inhaltliche Vorgaben erfüllen und modernen Ansprüchen genügen. Die Verwendung gendergerechter Sprache ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Geschlechtergleichstellung.

Die deutsche Sprache kennt mehrere Möglichkeiten geschlechtergerecht zu formulieren, wie etwa:

Leitfaden auf Bundesebene

Maßgeblich für das Bundeskanzleramt ist der "BKA-Kommunikationsleitfaden". Dieser versteht sich als Orientierungshilfe und Mindeststandard. Weitere ressortinterne Regelungen oder Regelungen anderer Institutionen wie etwa Universitäten bleiben davon unberührt. 

Kapitel "Geschlechtergerechte Sprache"  (PDF, 118 KB)

Weiterführende Links

Empfehlungen für den deutschen Sprachraum

Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein zwischenstaatliches Gremium, das von den staatlichen Stellen damit betraut wurde, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln.

Die Empfehlungen zur geschlechtergerechten Sprachanwendung des Rats für deutsche Rechtschreibung finden Sie hier:

Geschlechtergerechte Schreibung: Erläuterungen, Begründung und Kriterien vom 15. Dezember 2023 (rechtschreibrat.com)

Rechtliche Dokumente

Auch in den Legistischen Richtlinien, das Handbuch der Rechtssetzungstechnik sind Ausführungen zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern enthalten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Legistische Richtlinien (Word, 360 KB)