Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation

Hinweis

Mit 1. April 2025 wurde die Sektion "Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation" vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport in das Bundeskanzleramt übertragen. Rechtliche Grundlage dazu ist das Bundesministeriengesetz.

Die Webinhalte zu Themen des Öffentliches Dienstes wurden weitgehend unverändert übernommen und werden in Folge hier weiter aktualisiert. Kontaktdaten bleiben vorerst unverändert bestehen.

Die Namen und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Bundesministerien sind im Bundesministeriengesetz geregelt. Das Bundesministeriengesetz wurde zuletzt am 18. März 2025 novelliert und trat mit 1. April 2025 in Kraft.

Informationen zum Thema Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation

Kontakt

Bundeskanzleramt 
Sektion III Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation 
Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien 
Telefon: +43 1 716 06-0