Eigenes Einkommen des Kindes
Das Einkommen eines Kindes ist bis zu jenem Jahr nicht relevant, in dem es das 19. Lebensjahr vollendet.
Erzielt ein Kind ab dem Kalenderjahr, in dem es das 20. Lebensjahr vollendet, eigene Einkünfte, so darf das zu versteuernde Gesamteinkommen im Kalenderjahr 2024 den Betrag von 16.455 Euro nicht übersteigen.
Bei diesem Betrag handelt es sich um die Bemessungsgrundlage der Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer ohne 13. und 14. Monatsgehalt. Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse erhöhen das zu versteuernde Einkommen nicht.
Bis einschließlich 2019 galt der Grenzbetrag von 10.000 Euro, ab 2020 der Grenzbetrag von 15.000 Euro.