Beispiele Einkommensobergrenzen für Familienhospizkarenz-Zuschuss
Die Obergrenze für das verbliebene monatliche Haushalts-Nettoeinkommen bei Familienhospizkarenz beträgt seit 1. Jänner 2014 in den nachfolgenden Beispielen für
- Ehepaar oder Lebensgemeinschaft mit 2 Kindern (unter 15 Jahre): 2.550 Euro
- Alleinerziehend mit 1 Kind (unter 10 Jahre): 1.190 Euro
- 2 erwachsene Personen: 1.530 Euro
- Alleinstehende Person: 850 Euro
Zu beachten ist, dass Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld, Familienbeihilfe und Wohnbeihilfe bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen sind. Einzubeziehen sind allerdings Alimentationszahlungen, Pensionsbezüge, Sozialhilfe und ähnliche Transferleistungen.
Die persönliche Einkommensobergrenze für Ihren Haushalt können Sie sich mit dem Familienhospiz-Rechner errechnen lassen.
Das durch die Familienhospizkarenz weggefallene Einkommen abzüglich des zustehenden Pflegkarenzgeldes bildet jedenfalls die Obergrenze für eine monatliche Zuschussleistung aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich.