E-Sport Förderung
Förderung zur Ausstattung von E-Sport Vereinslokalen und der Ausrichtung von E-Sport Veranstaltungen, Turnieren und Trainingslager für österreichische E-Sport Vereine
1. Förderaufruf, Einreichfrist: 31. Dezember 2024
Förderwürdige Zielsetzungen
Die Förderung hat zum Ziel, Österreich im E-Sport Bereich national und international bekannter zu machen, E-Sport in Österreich zu professionalisieren, die Inklusion von körperlich eingeschränkten Personen im E-Sport und den Anteil von Frauen und Mädchen im E-Sport zu erhöhen.
Förderbare Maßnahmen
Förderbar sind im speziellen anteilige Kosten für folgende Maßnahmen:
- Räumliche Ausstattung und/oder digitale Infrastruktur der Vereinslokale
- Ausrichtung von nationalen und internationalen E-Sport-Turnieren, E-Sport-Veranstaltungen und E-Sport-Trainingscamps
Gesetzliche Grundlagen
- Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
- Sonderrichtlinie E-Sport-Förderung (E-Sport Scheck) (PDF, 327 KB)
- Verordnung der Europäischen Kommission zu De-minimis-Beihilfen (Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L 2023/2831 vom 15.12.2023).
Kriterien für Förderungswerber
Förderbar sind ausschließlich österreichische Vereine im Sinne des Bundesgesetzes über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG), die mindestens ein Jahr ab Eintragung existieren und deren Vereinszweck hauptsächlich die Ausübung von E-Sport ist.
Informationen zur Antragseinbringung
Verfahren und wichtige Fristen
Die Projekteinreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
Der Antrag muss im eCall bis zum 31. Dezember 2024, 12 Uhr (MEZ) eingereicht werden.
Zur Einreichplattform und weitere Informationen:
Informationen zur Registrierung und Einreichung im eCall finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.
Kontakt zur Förderabwicklungsstelle
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH,
FFG-Förderservice
Sensengasse 1
1090 Wien
Telefon: +43 (0) 577 55-0
E-Mail: foerderservice@ffg.at
Web: www.ffg.at/foerderservice
Tätigkeitsberichte und Abrechnungen
Nach Abschluss des Projekts ist ein Endbericht im eCall zu legen. Der Endbericht kann direkt nach Projektende im eCall eingereicht werden, ist jedoch spätestens 12 Monate nach Projektstart fällig.
Der Endbericht umfasst:
- Bestätigung der vollständigen Umsetzung der Maßnahmen gemäß Antrag
- Beschreibung von Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt, Sucht und Hass im Netz sowie Beschreibung von Maßnahmen zur Inklusion von Frauen und von Menschen mit Behinderungen
- Falls relevant: Beschreiben Sie Abweichungen vom Förderungsansuchen, die sich bei der Umsetzung ergeben haben, insbes. betreffend Infrastrukturmaßnahmen, Technologien, Veranstaltungsumsetzungen und Kosten (inkl. plausible Begründung der Abweichungen)
- Angabe und Beschreibung der Kosten
Bei Stichprobenprüfungen müssen die Rechnung(en) und Zahlungsbelege der Infrastrukturausstattung sowie der Veranstaltungsumsetzungen hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass weitere Belege im Rahmen der Stichprobenprüfung nachgefordert werden können.
Beachten Sie hinsichtlich der Rechnungslegung:
- Auf der Rechnung müssen die Technologien und Ausstattungskategorien bzw. die Drittkostenkategorien ersichtlich sein.
- Das Rechnungsdatum darf frühestens das Datum der Einreichung (im eCall) sein.
- Die Rechnung muss auf den einreichenden E-Sport Verein ausgestellt sein.
- Die Rechnung muss vor dem Endbericht beglichen sein.