Schulbuchaktion
Die familienpolitische Sachleistung Schulbuchaktion hat die unentgeltliche Ausstattung aller Schüler mit den notwendigen Unterrichtsmitteln zum Ziel.
Die gesetzliche Regelung der Schulbuchaktion findet sich im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG), die Finanzierung erfolgt aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Als familienpolitische Leistung hat die Schulbuchaktion die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit den erforderlichen Schulbüchern und die finanzielle Entlastung der Eltern zum Ziel. Alle Schülerinnen und Schüler, die im Inland eine öffentliche Schule oder eine mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Privatschule besuchen, haben Anspruch auf die Bereitstellung unentgeltlicher Schulbücher im Ausmaß des Schulbuchbudgets.
Die Zuständigkeit des Bundeskanzleramt, betrifft die Organisation, Finanzierung und das Preissystem der Schulbuchaktion.
Im Schuljahr 2019/20 wurden 110,5 Millionen Euro in der Schulbuchaktion ausgegeben. Es wurden für 1,141 Millionen Schülerinnen und Schüler 8,53 Millionen Schulbücher bestellt. Das entspricht einem Durchschnittswert von 7,5 Schulbüchern pro Schüler/Schülerin. Im Schuljahr 2019/20 erhielten alle Schülerinnen und Schüler Schulbücher und Unterrichtsmaterialien zu einem Gegenwert von 97 Euro aus der Schulbuchaktion. In diesem Ausmaß werden Eltern von Schülerinnen und Schülern bei den Schulkosten finanziell entlastet.
Die Grundlage für das Schulbuchbudget der Schulen bildet die jährlich vom BKA im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung herausgegebene Limit-Verordnung, in welcher die Schulbuchlimits der Schulformen (Höchstbeträge pro Schüler von 50 Euro für Volksschulen bis zu 170 Euro für AHS-Oberstufe) für die Grundausstattung verlautbart werden. Die Schulbuchlimits werden auch den Schulen in einer Information mitgeteilt. Zusätzliche Limits gibt es für Religionsbücher, Deutsch als Zweitsprache, muttersprachlichen Unterricht, Minderheitenschulwesen.
Zur Bestellung der Schulbücher stehen den Schulen aller 32 verschiedenen Schulformen mit ihrem jeweiligen Schulbuch-Budget (Limit x Schülerzahl) Schulbuchlisten mit rund 8.000 Buchtiteln für alle Gegenstände zur Verfügung.
In den Schulbuchlisten finden sich alle approbierten Schulbücher (Print-Schulbücher, E-Books, Schulbücher mit CD, CD-Rom, DVD, Internet-Ergänzungen), Fachbücher, Lernspiele, therapeutischen Unterrichtsmittel. Digitale Schulbücher (E-Books) gibt es seit dem Schuljahr 2016/17, ab dem Schuljahr 2018/19 gibt es auch interaktive und multimediale E-Books Plus zur Bestellung.
Außerdem können Schulen im Rahmen ihres Budgets auch nicht approbierte "Unterrichtsmittel eigener Wahl" (Bücher, digitale Unterrichtsmittel, Lernspiele etc. gemäß "Unterrichtsmittel eigener Wahl"-Richtlinien) bestellen.
Die Bestellung der von der Schule ausgewählten Schulbücher erfolgt über die Internet-Anwendung "Schulbuchaktion-Online" (Administration: BRZ).
Die Schulbücher gehen ins Eigentum der Schüler/innen über. In den meisten Schulen kommt es zur freiwilligen Überlassung gebrauchter Schulbücher an die Schule zu deren Wiederverwendung.
Um eine angemessene Versorgung mit leistbaren Schulbüchern gewährleisten zu können, wurde ein System mit Preisobergrenzen für Schulbücher etabliert. Über Einzelfälle werden mit den Schulbuchverlagen Preisverhandlungen geführt.
Die Rechte und Pflichten der Schulbuchwirtschaft (vor allem Einreichung und Approbation der Schulbücher, Herstellungs,- Preis- und Liefergarantie), das Preissystem der Schulbücher und das Zahlungssystem sind in den Verträgen mit den Schulbuchverlagen und dem Schulbuchhandel festgehalten.
Weiterführende Informationen und Richtlinien
Kontakt
Abteilung VI/8 - Fahrtenbeihilfe, Freifahrten und Schulbuchaktion
E-Mail: freifahrten@bka.gv.at