Wählen mit 16
In der politischen Partizipation junger Menschen hat Österreich im Jahr 2007 einen wichtigen Schritt gesetzt, in dem das Alter, in dem man zu Wahlen gehen kann, auf 16 Jahre gesenkt wurde.
Gründe für die Wahlalterssenkung
Wählen ist in einer Demokratie die grundlegende Form der politischen Beteiligung. Mit 16 Jahren sind junge Menschen bereits strafmündig und erweitert geschäftsfähig, setzen sich mit ihrer Lebensplanung auseinander, müssen über ihren Bildungsweg und ihre berufliche Zukunft entscheiden und stehen zum Teil bereits im Berufsleben. Der Nationalrat hat daher beschlossen, Jugendlichen ab 16 Jahren auch das Recht einzuräumen, in politische Entscheidungsprozesse miteinbezogen zu werden und über ihren Lebensraum und ihre Zukunft mit zu entscheiden.
Rechtliche Situation
Mit der Wahlrechtsreform 2007 hat der österreichische Nationalrat unter anderem beschlossen, das aktive Wahlalter zu senken. Auf Bundesebene direkt geregelt sind jedoch nur jene Wahlen, die auf Bundesebene erfolgen. In der Verfassung ist jedoch das sogenannte "Homogenitätsprinzip" verankert. Es verbietet den Ländern, die Regeln für Landtags und Gemeinderatswahlen enger zu ziehen, als sie es auf Bundesebene sind. Daher mussten die Bundesländer nachziehen und "Wählen ab 16 Jahren" gilt für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei folgenden Wahlen:
- Gemeinderatswahl
- Landtagswahl
- Nationalratswahl
- Wahl des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin
- Wahlen zum Europäischen Parlament
Bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Gemeinderatswahlen dürfen auch alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich teilnehmen.
Wählen ab 16 gilt zudem für Elemente der direkten Demokratie: Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen.
2007 wurde auch das passive Wahlrecht von 19 auf 18 Jahre mit einer Ausnahme gesenkt: Nur bei Bundespräsidentschaftswahlen dürfen Österreicherinnen und Österreicher erst ab 35 Jahren kandidieren.
Wahlforschung
Im Rahmen der Österreichischen Nationalen Wahlstudie AUTNES wurde auch das Projekt "Wählen mit 16 bei der Nationalratswahl 2013" durchgeführt.
Im Rahmen von AUTNES wurde ein aktueller, von der Parlamentsdirektion beauftragter Bericht zu Erstwählende bei der Nationalratswahl 2017 erstellt. Der Bericht kann folgendermaßen zitiert werden: Kritzinger, Sylvia, Wagner, Markus und Glavanovits, Josef (2018): Wählen mit 16 – ErstwählerInnen bei der Nationalratswahl 2017. Wien