Raab/Polaschek: Aus der Ukraine Vertriebene erhalten sämtliche Integrationsmaßnahmen und schnelle Anerkennung ihrer Qualifikationen
Nationalrat hat am Mittwoch Änderung des Integrations- sowie Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes eingebracht
Am Mittwoch hat der Nationalrat wichtige Gesetzesänderungen für Vertriebene aus der Ukraine auf den Weg gebracht: Durch eine Änderung des Integrationsgesetzes sowie des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes wird geregelt sein, dass erstens auch aus der Ukraine Vertriebene sämtliche Integrationsmaßnahmen wie Deutschkurse oder Orientierungshilfen nützen können und zweitens der Nachweis ihrer beruflichen Qualifikationen einfacher erfolgt.
Integrationsministerin Susanne Raab: "Durch die Änderungen werden wir den aus der Ukraine Vertriebenen rasch und unkompliziert die Integration in unsere Gesellschaft erleichtern. Neben einer Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen wie beispielsweise den mobilen Service Points mit allen wichtigen Erstinformationen können wir den vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern von Beginn ihres Aufenthalts in Österreich auch gesetzlich Integrationsmaßnahmen zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel kostenlose Deutschkurse durch den Österreichischen Integrationsfonds. Diese werden ihnen neben vielen anderen Angeboten helfen, den Einstieg in den Alltag bei uns zu schaffen. Darüber hinaus erleichtern wir die Anerkennungen von beruflichen Qualifikationen, sodass auch der rasche Einstieg in den Arbeitsmarkt gelingen kann."
Durch eine neue Verordnung wurde allen aus der Ukraine Vertriebenen ein temporärer Schutz gewährt. Weil es sich bei diesen Menschen gesetzlich jedoch um eine neue Zielgruppe handelt, waren die Änderungen der beiden Gesetze notwendig.
Aus der Ukraine Vertriebene sollen auch durch das novellierte Integrationsgesetz umfasst werden, um ihnen den Zugang zu allen Integrationsmaßnahmen zu erleichtern.
Das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz regelt, dass Ukrainerinnen und Ukrainer einen leichteren Zugang zu Anerkennungs- und Nostrifizierungsverfahren ihrer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikation haben. Hier wird insbesondere jenen, die aufgrund der Flucht notwendige Unterlagen nicht vorlegen können, geholfen, indem zuständige Behörden Qualifikationen durch theoretische und praktische Prüfungen oder Arbeitsproben ermitteln.
"Ukrainische Kinder und Jugendliche sollen so schnell wie möglich in unser Schulsystem integriert und beim Erlernen unserer Sprache gefördert werden. Auch die Anerkennung von bereits bestehenden Bildungsabschlüssen muss so rasch wie möglich funktionieren. Die Aufnahme von Vertriebenen als Zielgruppe bedeutet somit auch für die Schulen eine massive Entlastung und erleichtert die Koordinierung", so Bildungsminister Martin Polaschek.