Ursula von der Leyen ist alte und neue Präsidentin der Europäischen Kommission

2. Amtszeit als Kommissionspräsidentin von 2024 bis 2029 – Ursula von der Leyen: "Das ist ein starkes Zeichen des Vertrauens"

Ursula von der Leyen steht im Europäischen Parlament am Rednerpult, im Hintergrund sitzen Abgeordnete in den Reihen

Nach der Wahl von Roberta Metsola zur Präsidentin des Europäischen Parlaments am 16. Juli 2024 wurde nach der Europawahl im Juni 2024 ein weiterer EU-Spitzenposten vergeben. Ursula von der Leyen (Europäische Volkspartei, kurz: EVP) wurde am 18. Juli 2024 mit 401 Stimmen zu 284 Stimmen von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments gewählt. Die aus Deutschland stammende Spitzenpolitikerin tritt damit ihre zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission für die Amtszeit von 2024 bis 2029 an.

Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte: "Ich möchte Ihnen unbedingt sagen, wie dankbar ich bin, dass mir die Mehrheit des Europäischen Parlaments ihr Vertrauen ausgesprochen hat." Dies sei ein starkes Zeichen, so von der Leyen. "Ich werde mich nun darauf konzentrieren, das Team der Kommissarinnen und Kommissare für die nächsten 5 Jahre zusammenzustellen. In den kommenden Wochen werde ich die Staats- und Regierungschefs bitten, ihre Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen."

Hintergrund: Ursula von der Leyen

Ursula von der Leyen wurde 1958 in Brüssel geboren und ist seit Dezember 2019 die erste Frau an der Spitze der Europäischen Kommission. Die promovierte Ärztin aus Deutschland war von 2005 bis 2009 Familienministerin und von 2009 bis 2013 Arbeits- und Sozialministerin. Ab 2013 leitete sie das Verteidigungsministerium in Deutschland. Von November 2010 bis November 2019 war sie zudem stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU (Christlich Demokratische Union). Sie ist verheiratet und hat 7 Kinder.

Hintergrund: Die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise Präsidenten der Europäischen Kommission

Auf Vorschlag der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der 27 EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Rat wählt das Europäische Parlament unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten der Europäischen Kommission. Um gewählt zu werden, benötigt die Kandidatin oder der Kandidat eine absolute Mehrheit seitens der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Nach der anschließenden Nominierung der übrigen Kommissionsmitglieder muss sich die Europäische Kommission als Ganze noch einmal einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen und wird dann vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Erst mit dieser Ernennung tritt die neue Kommissionspräsidentin beziehungsweise der neue Kommissionspräsident ihr/sein Amt an.

Die Amtszeit entspricht den Wahlperioden des Europäischen Parlaments, in der Regel also 5 Jahre. Die Präsidentin beziehungsweise der Präsident der Europäischen Kommission gibt die Leitlinien der Kommissionsarbeit vor und soll für eine effektive und kollegiale Arbeitsorganisation der Kommission sorgen.

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