Unser Europa. Unsere Wahl.
"Unser Europa. Unsere Wahl." – Die Wahl zum Europäischen Parlament 2024
Am 9. Juni 2024 fand in Österreich die Wahl zum Europäischen Parlament (EP) für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 statt.
Das Europäische Parlament ist das einzige von 7 Organen der Europäischen Union, dessen Mitglieder direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden.
Themen im Fokus der Europawahl
Nachlese: Fragen und Antworten zur Europawahl 2024
Zur Teilnahme an der Europawahl 2024 (aktives Wahlrecht) berechtigt ist, wer
- spätestens am Tag der Wahl seinen 16. Geburtstag feiert,
- österreichische Staatsbürgerin beziehungsweise österreichischer Staatsbürger oder EU-Bürgerin beziehungsweise -Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich ist oder Auslandsösterreicherin beziehungsweise -österreicher,
- in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist (bei Hauptwohnsitz in Österreich erfolgt diese Eintragung automatisch) und wenn
- kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Gewählt werden kann, wer
- aktiv wahlberechtigt ist,
- spätestens am Tag der Wahl 18 Jahre alt ist und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung von der Wahl ausgeschlossen ist.
- Zusätzlich muss diese Person auf dem Wahlvorschlag einer Partei stehen und benötigt eine Unterschrift von mindestens 3 Abgeordneten zum Nationalrat, von einem österreichischen Mitglied des Europäischen Parlaments oder 2.600 Unterstützungserklärungen aus der Bevölkerung.
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich, sind Sie automatisch in die österreichische Europa-Wählerevidenz eingetragen und können somit per Briefwahl an der österreichischen Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Dafür benötigen Sie eine Wahlkarte. Denken Sie daran, diese bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, rechtzeitig vor dem Wahltag zu beantragen.
Ist Ihr Hauptwohnsitz im Ausland können Sie einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde (letzter Wohnsitz oder Gemeinde mit dem stärksten Bezug, zum Beispiel Wohnsitz der Eltern) auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich stellen und somit per Briefwahl wählen. Die Eintragung gilt für 10 Jahre. Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, können Sie entweder die Abgeordneten dieses Landes oder die österreichischen Abgeordneten wählen. Informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Stellen über den genauen Ablauf.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie – als nicht-österreichische EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich – bei der Europawahl 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen, müssen Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Dafür müssen Sie bis spätestens zum Stichtag (26. März 2024) einen Antrag stellen. Das Formular für den Antrag finden Sie online oder Sie erhalten es bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes.