Europa hat gewählt. Wie geht es weiter?

Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmen ab

Zwischen 6. und 9. Juni 2024 waren über 358 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger – davon knapp 6,4 Millionen Wahlberechtigte in Österreich – dazu aufgerufen, an der Wahl zum Europäischen Parlament teilzunehmen. Sie wählten die 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments, die sie bis 2029 im Europäischen Parlament vertreten werden. Österreich entsendet 20 Abgeordnete in das Europäische Parlament.

Was geschieht nach der Europawahl im Europäischen Parlament?

Nach der Wahl nehmen die neu gewählten Abgeordneten Verhandlungen über die Bildung von Fraktionen und deren Führungen auf. Eine Fraktion muss aus mindestens 23 Mitgliedern bestehen, die in mindestens einem Viertel (das heißt, 7) der 27 EU-Mitgliedstaaten gewählt wurden. Es gibt jedoch auch Abgeordnete, die fraktionslos sind.

Der 16. Juli 2024 ist der erste Tag der 10. Legislaturperiode des Parlaments, und die Abgeordneten treffen sich zu ihrer konstituierenden Sitzung (16. bis 19. Juli 2024) in Straßburg. Sie wählen die Präsidentin, den Präsidenten (höchstens 4 Wahlgänge; geheime Abstimmung), die 14 Vizepräsidentinnen beziehungsweise -präsidenten (höchstens 3 Wahlgänge; geheime Abstimmung, mit einem einzigen Stimmzettel für mehrere Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten) sowie 5 Quästoren (Verwaltungs- und Finanzaufgaben). Zudem entscheiden die Abgeordneten über die Anzahl und Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments; die Fraktionen bemühen sich bei der Ernennung der Ausschussmitglieder um eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter. Die parlamentarischen Ausschüsse halten konstituierende Sitzungen ab (22. bis 25. Juli 2024) und wählen ihren jeweiligen Vorsitz sowie Stellvertreterinnen und -vertreter aus dem Kreis ihrer Vollmitglieder.

Wie hängt die Europawahl mit der künftigen Europäischen Kommission zusammen?

  • Die künftige Präsidentin, der künftige Präsident der Europäischen Kommission
    • Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der 27 EU-Mitgliedstaaten kommen am 17. Juni 2024 zu einem informellen Treffen zusammen. Auf der formellen Tagung des Europäischen Rates (27 bis 28. Juni 2024) werden sie sich darum bemühen, sich auf ein Paket hochrangiger Ämter zu einigen, darunter jene der Präsidentin, des Präsidenten der Europäischen Kommission, der Präsidentin, des Präsidenten des Europäischen Rates sowie der Hohen Vertreterin, des Hohen Vertreters.
    • Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament mit qualifizierter Mehrheit (das heißt, 55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten und 65 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung) eine Kandidatin, einen Kandidaten für das Amt der Präsidentin, des Präsidenten der Europäischen Kommission vor, wobei er das Ergebnis der Europawahl berücksichtigt. Danach wählt das Europäische Parlament die Kandidatin, den Kandidaten mit der Mehrheit der EU-Abgeordneten (absolute Mehrheit, das heißt, die Hälfte aller Mitglieder des Europäischen Parlaments plus eine Stimme) in geheimer Abstimmung. Auf Einladung der Präsidentin, des Präsidenten des Parlaments gibt die Kandidatin, der Kandidat für das Amt der Kommissionspräsidentin, des Kommissionspräsidenten zuvor eine Erklärung ab und legt politische Leitlinien vor. Wenn die Kandidatin, der Kandidat die vorgeschriebene Mehrheit nicht erreicht, schlägt der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit innerhalb eines Monats eine andere Kandidatin, einen anderen Kandidaten vor.
  • Das Kollegium der Kommissare
    • Der Rat der EU nimmt auf Vorschlag der EU-Mitgliedstaaten und im Einvernehmen mit der gewählten Kommissionspräsidentin, dem gewählten Kommissionspräsidenten eine Liste der designierten Kommissionsmitglieder an. Die Europäische Kommission besteht aus einem Mitglied pro EU-Mitgliedstaat. Die Präsidentin, der Präsident des Europäischen Parlaments ersucht die designierte Kommissionspräsidentin, den designierten Kommissionspräsidenten, das Europäische Parlament über die Aufteilung der Ressorts des vorgeschlagenen Kommissionskollegiums zu unterrichten.
    • Jedes nominierte Mitglied der Kommission stellt sich einer Anhörung im Europäischen Parlament. Die Anhörungen werden von den Ausschüssen durchgeführt. Nach den Anhörungen stellen sich die designierte Präsidentin, der designierte Präsident sowie die nominierten Kommissarinnen und Kommissare gemeinsam als Europäische Kommission dem Europäischen Parlament zur Wahl (einfache Mehrheit). Danach wird die neue Europäische Kommission vom Europäischen Rat ernannt.

Die künftige Präsidentin, der künftige Präsident des Europäischen Rates

Die neue Präsidentin, der neue Präsident des Europäischen Rates wird rechtzeitig vor ihrem, seinem Amtsantritt am 1. Dezember 2024 vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt. Sie beziehungsweise er kann einmal wiedergewählt werden.

Hintergrund: Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament vertritt die Interessen der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten der EU. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle 5 Jahre gewählt. Zu den wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments zählen die Gesetzgebung, die Ausübung demokratischer Kontrollrechte und das Haushaltsrecht. Die Direktwahl ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, die politische Zusammensetzung des Europäischen Parlaments direkt zu beeinflussen.

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