Aus für Einwegplastikprodukte: EU-weite Regeln seit 3. Juli 2021 in Kraft
Das Verbot umfasst Einwegplastikprodukte wie Wattestäbchen, Plastik-Besteck oder Trinkhalme, die nicht mehr neu auf den Markt kommen dürfen. Die Regelungen sollen dazu beitragen, den Plastikmüll in der Umwelt EU-weit und auf globaler Ebene einzudämmen.
Seit 3. Juli 2021 gelten EU-weit neue Regeln zu bestimmten Einwegplastikprodukten, auf die sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament im Mai 2019 geeinigt hatten. Bestimmte Produkte aus Einwegplastik – Wattestäbchen, Plastik-Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe – sowie bestimmte Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol (EPS) beziehungsweise "Styropor" sowie EPS-Getränkebehälter dürfen EU-weit nicht mehr neu auf den Markt kommen, da nachhaltige und erschwingliche Alternativen leicht verfügbar sind. Der Handel ist verpflichtet, auf wiederverwendbare Alternativen aus Glas oder Metall zurückzugreifen. Ab 2024 müssen außerdem Deckel fest mit Plastikflaschen verbunden sein. Zudem müssen die Flaschen anteilig aus recyceltem Material bestehen und ab 2029 zu mindestens 90 Prozent eingesammelt werden.
Einwegprodukte, die noch als Lagerbestände vorhanden sind, dürfen allerdings weiterhin verkauft werden. Für andere Artikel gelten erweiterte Kennzeichnungspflichten und eine größere Verantwortung der Produzentinnen und Produzenten. Ausgenommen vom Verbot sind Wattestäbchen und Trinkhalme, wenn sie als Medizinprodukte gelten. EU-weit wird von einer Reduktion von mindestens 500 Millionen Stück an Einwegkunststoffprodukten ausgegangen. Durch das Verbot soll Plastikmüll in der Umwelt und in den Weltmeeren eingedämmt werden.
Klimaschutzministerin Gewessler: "Wesentlicher Schritt zur Vermeidung von Umweltschäden"
Die Regelungen beruhten auf der Einwegplastik-Richtlinie der EU. In Österreich werden die Bestimmungen durch eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Verpackungsverordnung rechtlich umgesetzt. "Das Einwegplastik-Verbot umfasst Produkte, die am häufigsten achtlos in die Umwelt weggeworfen werden. All das sind Dinge, die wir eigentlich gar nicht brauchen und nur äußerst kurz verwendet werden und dann ganz oft in unserer Natur und in unseren Seen landen. Mit dieser Richtlinie wird ein wesentlicher Schritt zur Vermeidung der Umweltschäden durch 'Littering' gesetzt und insbesondere Plastik in unseren Gewässern verringert", betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Hintergrund: Einwegplastik
Einwegkunststoffartikel ("Single-Use Plastics", kurz SUP) werden nur einmal oder nur kurzzeitig verwendet, bevor sie entsorgt werden. Die Auswirkungen dieses Plastikmülls auf die Umwelt und unsere Gesundheit zeigen sich auf globaler und europäischer Ebene: Die 10 am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegkunststoffartikel machen neben Fischfanggeräten 70 Prozent des gesamten Meeresmülls in der EU aus.
Weitere Informationen
- Informationen zu Einwegkunststoffartikeln, Website der Europäischen Kommission
- Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, EUR-Lex-Datenbank
- Informationen zu Kunststoffen, Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)