Förderung für 13 Projekte für Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Der Förderaufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen der Frauenprojektförderung 2021 zum Thema Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen mit einem Fokus auf kulturell bedingte Gewalt, sexuelle Gewalt und zum Schutz vor und in akuten Gefährdungssituationen (insbesondere im Rahmen von häuslicher Gewalt) ist abgeschlossen. Die Einreichfrist war der 19. Juli 2021. Vergeben werden Mittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro für Projekte in ganz Österreich, die im Zeitraum vom 1. November 2021 bis 31. Dezember 2022 umgesetzt werden.
Nur ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben bildet die Basis für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter.
In diesem Sinne gilt es Maßnahmen zu fördern, die dazu geeignet sind, patriarchale Strukturen aufzubrechen, präventiv gegen Gewalt an Frauen und Mädchen zu wirken und Betroffene von Gewalt zu schützen und unterstützen.
Von kulturell bedingten Gewaltformen wie Zwangsheirat oder Gewalt im Namen der Ehre sind in Österreich jährlich zahlreiche Mädchen und junge Frauen betroffen, oft auch einhergehend mit Verschleppungen ins Ausland, wo sich Betroffene noch schwerer aus Zwangslagen befreien können. Die Zahlen der spezifischen Beratungsstellen geben ein alarmierendes Bild ab, was verstärkten Handlungsbedarf auch zu diesen Gewaltformen fordert. Eine nachhaltige, kultursensible Arbeit mit den praktizierenden Communities ist essentiell, um ein Umdenken zu erzielen und auch diesen Gewaltformen ein Ende zu setzen.
Sexuelle Gewalt ist keine neue Gewaltform, wird jedoch in Österreich noch stark tabuisiert. Sie reicht von sexueller Belästigung bis hin zu schwerer sexueller Gewalt und passiert in einem Umfeld, in dem die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen noch keine Selbstverständlichkeit ist. Studien zeigen, dass Frauen von sexueller Gewalt insbesondere durch (Ex-)Partner und bekannte Männer aus ihrem sozialen Umfeld betroffen sind. Eine der zentralen Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees der Istanbul Konvention an Österreich ist daher, dieser Gewaltform verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.
Die jüngsten Ereignisse verdeutlichen auch, dass es noch weiterer Maßnahmen bedarf, um Frauen und Mädchen opfer- und bedürfnisorientiert vor und in akuten Gefährdungssituationen im Rahmen von häuslicher Gewalt adäquat zu schützen. Gefördert werden daher auch Maßnahmen, die speziell darauf abgestellt sind, besonderen Gefährdungslagen zu begegnen, indem sie von geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen sowie deren Angehörigen ermutigen rasch Hilfe und Unterstützung zu holen und dazu beitragen, diese auch im adäquaten Ausmaß zu erhalten.
Dieser öffentliche Aufruf zur Frauenprojektförderung wird mit folgenden (Wirkungs-)Zielen durchgeführt:
- Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Unterstützung und Schutz vor (weiterer) geschlechtsspezifischer Gewalt
- Schutz vor und in besonderen Gefährdungslagen (insbesondere im Rahmen von häuslicher Gewalt)
Weitere Informationen
Übersicht der geförderten Projekte (PDF, 103 KB)
Kontakt
Abteilung III/2 – Verwaltungsmanagement, Frauenprojektförderung
E-Mail: frauenprojektfoerderung@bka.gv.at