Frauenprojektförderungen

Informationen zur Antragseinbringung

Bitte beachten Sie, dass nur Anträge berücksichtigt werden können, die vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterfertigt sind. Mit Ihrer rechtsgültigen Unterfertigung willigen Sie auch zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein.

Antragsunterlagen sind

Für einen Antrag auf Frauenprojektförderung ist ab 1. Juli 2024 ausschließlich der Online-Antrag im Transparenzportal des Bundes zu verwenden. Den Online-Antrag sowie die Zusatzformulare "Finanzplan/Abrechnung" und "Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung" finden Sie im Transparenzportal des Bundes:

Online-Antrag Frauenprojektförderung (transparenzportal.gv.at)

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Förderwürdige Zielsetzungen

Zur Forcierung der umfassenden Gleichstellung, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt werden mit den frauenspezifischen Förderungen folgende Zielsetzungen verfolgt, die auch zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere Ziel 5 zur Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen, in Österreich beitragen:

  • Förderung von Rahmenbedingungen, die den Abbau von Benachteiligungen von Frauen durch ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Beratungsangebot ermöglichen. Dazu gehören die Chancengleichheit und Wahlfreiheit für Frauen und Mädchen für eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung, die Integration von Frauen in das Berufsleben unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere sowie die Stärkung der Eigeninitiative der Frauen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
  • Gewährleistung eines engmaschigen Netzes an Hilfsangeboten, um die Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen sicherzustellen.
  • Forcierung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen durch die fortlaufende Entwicklung des Bewusstseins für Geschlechtergerechtigkeit und den Abbau von Benachteiligungen.

Förderbare Maßnahmen

Förderbar sind im speziellen anteilige Kosten für folgende Maßnahmen:

  • Beratung für Frauen und Mädchen bei sozialen, psychischen, gesundheitlichen, rechtlichen und ökonomischen Problemen;
  • Beratung und Unterstützung beim beruflichen Ein-, Auf- und Wiedereinstieg unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere;
  • Beratung und Unterstützung hinsichtlich frauenspezifischer Bildung und Qualifikation, insbesondere zu neuen Technologien, beruflicher Neuorientierung sowie Fort- und Weiterbildung (Hinweis: Persönliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind ausgenommen);
  • Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen;
  • Projekte zur Enttabuisierung der Thematik "Gewalt";
  • Präventionsarbeit im Gewaltschutzbereich;
  • Projekte gegen Frauenarmut;
  • Projekte zur Integration von Frauen mit besonderen Bedürfnissen und Anliegen;
  • Bewusstseinsbildende und praxisbezogene Projekte zur Gleichstellung.

Kontakt

Bundeskanzleramt
Abteilung III/2
Minoritenplatz 3
1010 Wien
Telefon: +43 1 531 15-632 421
E-Mail: frauenprojektfoerderung@bka.gv.at

Gesetzliche Grundlagen

Kriterien für die Anerkennung von Frauenservicestellen und deren Außenstellen

Verfahren und wichtige Fristen

Für Kalenderjahresförderungen (Förderzeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember) sind die entsprechenden Förderungsansuchen (samt dazu gehörenden Unterlagen) bis spätestens 31. Oktober des vorangehenden Kalenderjahres einzubringen.

Förderungsansuchen für Nicht-Kalenderjahresförderungen sind mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn einzubringen.

Bitte beachten Sie, dass Projektanträge, die sich noch auf das laufende Kalenderjahr beziehen, bis spätestens 31. August des betreffenden Kalenderjahres einzubringen sind.

Um Vergabeverfahren zu verkürzen und zeitraubende E-Mail- und Telefonanfragen zu vermeiden, berücksichtigen Sie bitte, dass nur formale Förderansuchen, versehen mit der rechtsgültigen Unterschrift und mit den vollständigen erforderlichen Anlagen, bearbeitet werden können.

Tätigkeitsberichte und Abrechnungen

Bitte übermitteln Sie fristgerecht zum Abrechnungstermin den Tätigkeitsbericht per Mail an foerderkontrolle10@bka.gv.at im Original allfällige Belegexemplare, wie Publikationen, Einladungen etc., sowie die ordnungsgemäße Abrechnung unter Verwendung des Formulars "Belegaufstellung" an das Bundeskanzleramt, Referat I/17/a -  Förderungskontrolle UG 10, Ballhausplatz 2, 1010 Wien.

Hinweis für Frauenberatungseinrichtungen:

Frauenservicestellen, Notrufe sowie Frauen- und/oder Mädchenberatungseinrichtungen sind entsprechend der Ihnen übermittelten Fördermitteilung verpflichtet, ihren Tätigkeitsnachweis in standardisierter Form an Hand des Tätigkeitsberichts-Formulars (TBF) zu erbringen.

Über das Förderjahr 2017 erfolgt die Berichtslegung erstmals an Hand eines Online Formulars. Die Einladung mit allen erforderlichen Informationen wird an jede Frauenberatungseinrichtung per E-Mail geschickt.

Geförderte Beratungseinrichtungen

Kontaktinformationen von Frauenservicestellen, Notrufeinrichtungen sowie von Frauen- und Mädchenberatungen in Österreich (frauenberatung.gv.at)