#RoamLikeAtHome: Roaming-Regelung wird bis 2032 verlängert und verbessert
Verbraucherinnen und Verbraucher können weiterhin mit ihrem Handy auf Reisen in EU-Staaten zu den gleichen Kosten telefonieren, im Internet surfen oder SMS schreiben wie zu Hause – Zusätzliche Verbesserungen bei Datenqualität und -geschwindigkeit – Roaming-Verordnung gehört zu den größten Erfolgsgeschichten des digitalen Binnenmarktes
Anrufe tätigen, SMS versenden und im Internet surfen, und das ohne unerwartete Zusatzkosten – all dies ist EU-weit auch künftig möglich: Denn die Verhandlungsteams des aktuellen slowenischen Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments haben sich am 9. Dezember 2021 auf eine Überarbeitung und Verlängerung der Regelung für Mobilfunk-Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 geeinigt. Die geltende Roaming-Verordnung würde ohne diese Einigung mit 30. Juni 2022 auslaufen. Mit der neuen Roaming-Verordnung ist sichergestellt, dass die Nutzung von Mobilfunk-Diensten bei Reisen in andere EU-Staaten auch über dieses Datum hinaus ohne zusätzliche Kosten möglich ist ("Roam like at Home"). Von der Einigung profitieren sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Unternehmen unmittelbar: Die greifbaren Vorteile durch das Roaming entsprechen einem der grundlegendsten Werte der Europäischen Union, nämlich der Freizügigkeit innerhalb der EU.
Rat, Parlament und Kommission begrüßen Einigung: Roaming-Regelung "eine der größten Erfolgsgeschichten des digitalen Binnenmarktes"
Boštjan Koritnik, der slowenische Minister für öffentliche Verwaltung und Vertreter des aktuellen Ratsvorsitzes, strich hervor, dass die Regelung für Roaming zu Inlandspreisen "Kommunikation auf Reisen in Europa einfacher und kostengünstiger" gemacht habe. "Kein Wunder also, dass sie zu den größten Erfolgsgeschichten des digitalen Binnenmarktes zählt."
Die österreichische EU-Abgeordnete Angelika Winzig, Chefverhandlerin des Europäischen Parlaments ("Berichterstatterin") für die Überarbeitung der Roaming-Verordnung, betonte die erzielten zusätzlichen Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher: "Absichtliches Herunterdrosseln der Geschwindigkeit bei der mobilen Datennutzung gehört der Vergangenheit an. Wir haben klare Verbesserungen der Qualität und Geschwindigkeit bei Telefonie und Datennutzung im europäischen Ausland durchgesetzt."
Margrethe Vestager, die für das Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte: "Schon seit 2017 gibt es keine Roaming-Aufschläge mehr. Und heute haben wir sichergestellt, dass uns diese Vorteile weitere 10 Jahre lang erhalten bleiben, damit wir auf Reisen in der EU ohne zusätzliche Kosten in Verbindung bleiben, telefonieren, SMS verschicken und im Internet surfen können." Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton fügte hinzu, dass die Nutzung von Mobilfunk-Diensten in anderen EU-Staaten "ein spürbarer Teil des erlebten Binnenmarktes" sei. "Heute sorgen wir nicht nur dafür, dass diese Vorteile erhalten bleiben, sondern steigern sie sogar noch: bessere Qualität, bessere Dienstleistungen, noch mehr Transparenz."
Höhere Datenqualität, klarere Information über Zusatzkosten, besserer Zugang zu Notrufdiensten: Neue Roaming-Verordnung enthält zahlreiche Verbesserungen
Zu den in den Verhandlungen erzielten Neuerungen in der ab 1. Juli 2022 geltenden Roaming-Verordnung zählen die folgenden Aspekte:
- Höhere Qualität für die Verbraucherinnen und Verbraucher: Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig auf ihren Reisen Roaming-Dienste in der gleichen Qualität, wie sie es zu Hause gewöhnt sind, in Anspruch nehmen können. Konkret bedeutet dies: Personen, die zu Hause in der Regel 5G-Dienste nutzen, werden auch beim Roaming 5G-Dienste (soweit vorhanden) in Anspruch nehmen können. Wenn sich bestimmte Faktoren auf die Qualität des Roaming auswirken könnten, müssen die Mobilfunk-Betreiberinnen und -Betreiber ihre Kundinnen und Kunden unverzüglich darüber informieren.
- Vermeidung unerwartet hoher Gebühren bei Mehrwertdiensten: Betreiberinnen und Betreiber sind künftig verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden über zusätzliche Gebühren bei Mehrwertdiensten zu informieren, welche auf Auslandsreisen anfallen können – etwa bei Anrufen von Kundendienstnummern, Helpdesks oder Versicherungsgesellschaften. Unerwartet hohe Kosten können auch anfallen, wenn sich das Handy in sogenannte "nicht-terrestrische Netze" einbucht, etwa bei Flug- oder Schiffsreisen. Die neue Verordnung sieht vor, dass ab 1. Juli 2022 besser darüber informiert wird beziehungsweise eine automatische Unterbrechung dieser Dienste eintritt, sobald eine Kostenschwelle von 50 Euro (oder eine andere, im Voraus festgelegte Obergrenze) erreicht wird. Dies gilt auch für Roaming außerhalb der EU. Die Betreiberinnen und Betreiber können zudem weitere Dienste wie das Blockieren von Roaming in Flugzeugen oder Schiffen anbieten.
- Bessere Aufklärung und bessere Erreichbarkeit von Notrufdiensten: Die Bürgerinnen und Bürger sollen künftig einfacher kostenlos Notrufe tätigen und dabei auch den Standort der Anruferin, des Anrufers übermitteln können. Die Kundinnen und Kunden sollten besser von den Mobilfunk-Betreiberinnen und -Betreibern informiert werden, etwa über die einheitlich europäische Notrufnummer 112; dabei sollen auch alternative Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (etwa Echtzeit-SMS oder Apps für Menschen mit Behinderungen).
- Senkung der Obergrenzen für Vorleistungsentgelte ("Wholesale Caps") – Sicherung der Tragfähigkeit für die Betreiberinnen und Betreiber: Vorleistungsentgelte von Mobilfunk-Betreiberinnen und -betreibern haben es vor allem kleinen Anbietern auf dem Mobilfunk-Markt schwergemacht, sich zu etablieren. Durch eine Senkung soll es zu mehr Fairness am Mobilfunk-Markt kommen. Bei Vorleistungsentgelten handelt es sich um Entgelte, welche die abwickelnden Mobilfunk-Betreiberinnen und -betreiber den besuchenden Mobilfunk-Betreiberinnen und -betreibern für den Zugang zu ihrem jeweiligen Netz in Rechnung stellen, damit deren Kundinnen und Kunden im Ausland Roaming-Dienste nutzen können. Die Obergrenzen auf der Vorleistungsebene werden in einer Höhe festgesetzt, die sicherstellt, dass es für die Betreiberinnen und Betreiber dauerhaft rentabel bleibt, Roaming-Dienste zu Inlandspreisen für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erbringen.
Nächste Schritte
Die am 9. Dezember 2021 erzielte vorläufige Einigung muss noch vom Rat und vom Plenum des Europäischen Parlaments gebilligt werden. Seitens des Rates beabsichtigt der slowenische Vorsitz, die Einigung dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates am 15. Dezember 2021 zur Billigung vorzulegen. Die neue Roaming-Verordnung soll mit 1. Juli 2022 in Kraft treten.
Die Kommission wird die Entwicklungen am Telekommunikationsmarkt weiterhin beobachten, um besser auf Änderungen zu reagieren und gegebenenfalls einen neuen Legislativvorschlag zur Regulierung der maximalen Vorleistungsentgelte sowie möglicherweise anderer Aspekte des Roaming-Markts vorlegen. Die Europäische Kommission plant die Vorschriften für Auslandsverbindungen innerhalb der EU (Anrufe und SMS aus dem Heimatland in einen anderen Mitgliedstaat) zu überprüfen, um abzuschätzen, inwieweit niedrigere Obergrenzen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher notwendig wären. Die Regelung zur angemessenen Nutzung, mit der dauerhaftes Roaming verhindert werden soll, wird beibehalten; die Europäische Kommission kann nach einer gründlichen Marktanalyse und einer angemessenen Bewertung der möglichen Auswirkungen Änderungen vorschlagen.
Hintergrund: Roaming-Verordnung
Die Roaming-Gebühren entfallen bereits seit 15. Juni 2017 in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Umfragen zufolge ist die EU-Regelung bei den EU-Bürgerinnen und -Bürgern sehr beliebt: 69 Prozent der Befragten in den EU-Mitgliedstaaten haben im Juni 2018 angegeben, dass sie persönlich oder ihre Familie beziehungsweise Freundinnen und Freunde von der Abschaffung der Roaming-Gebühren profitieren würden; in Österreich haben dies 83 Prozent angeführt.
Die Umfragen haben auch Optimierungsbedarf festgestellt: In einer Eurobarometer-Umfrage von Februar 2021 meinten 33 Prozent der Befragten, dass sie auf Reisen in andere EU-Länder eine geringere Mobilfunk-Datengeschwindigkeit als normalerweise zu Hause hatten, 28 Prozent der Befragten gaben an, dass sie im EU-Ausland einen niedrigeren Netzstandard (das heißt, ein 3G-Netz anstelle von 4G) vorfinden würden. Eine Untersuchung der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, kurz JRC) von März 2021 konstatierte zudem, dass 25 Prozent der Kundinnen und Kunden beim Roaming mindestens einmal eine schlechtere Datenqualität als zu Hause bekamen, obwohl die Netzbedingungen eine bessere Qualität ermöglicht hätten. Die neue Roaming-Verordnung soll ab 1. Juli 2022 zu wesentlichen Verbesserungen führen.
Weitere Informationen
- Mobilfunk-Roaming ohne zusätzliche Kosten weiterhin möglich: Einigung zwischen Ratsvorsitz und Europäischem Parlament, Pressemitteilung, Rat der EU, 9. Dezember 2021
- Mobilfunk-Roaming ohne zusätzliche Kosten weiterhin möglich: Einigung zwischen Ratsvorsitz und Europäischem Parlament, Pressemitteilung slowenischer EU-Ratsvorsitzes, 9. Dezember 2021
- Kommission begrüßt politische Einigung, damit Reisende in der EU weiterhin vom aufschlagsfreien Roaming profitieren können, Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 9. Dezember 2021
- Fragen und Antworten: Roaming, Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 9. Dezember 2021
- Eurobarometer-Umfrage: "E-Communications in the Single Market", Europäische Kommission, Juni 2021 (Englisch)
- "Roaming Performance Study", Joint Research Centre, Europäische Kommission, 17. März 2021 (Englisch)
- Eurobarometer-Umfrage: "E-Communications in the Single Market", Europäische Kommission, Juni 2021 (Englisch)