Europäischer Hilfsfonds finanziert Schulstartpakete in Österreich zur Entlastung einkommensschwacher Familien
Europäischer Hilfsfonds und österreichisches Sozialministerium setzen gemeinsam mit dem Roten Kreuz die österreichweite Aktion der kostenlosen Schulstartpakete fort und unterstützen so speziell Eltern mit geringen finanziellen Möglichkeiten.
Für viele Familien stellt der Schulbeginn eine große Herausforderung dar. Schultaschen, Stifte, Hefte und vieles mehr – die Anschaffungskosten für Schulsachen sind sehr hoch. An einkommensschwache Haushalte wird deshalb auch 2021 wieder kostenlos dringend benötigtes Lernzubehör verteilt, um einen guten Schulanfang zu ermöglichen – und dies mit EU-Unterstützung.
Kindern aus Familien mit geringen finanziellen Möglichkeiten wird auch im neuen Schuljahr 2021/2022 mittels Schulstartpaketen ein Zuschuss für den Schulbedarf gewährt. Zur Auswahl stehen Pakete mit Schulmaterialien, Schultasche oder Rucksack in Form von Gutscheinen. Die Gutscheine werden im Sommer von den Bundesländern an die anspruchsberechtigten Haushalte versendet und können dann rechtzeitig zu Schulbeginn eingelöst werden.
Bereits seit dem Schuljahr 2015/2016 unterstützt diese österreichweite Aktion finanzschwache Haushalte mit Bezug von Bedarfsorientierter Mindestsicherung. Im März 2014 wurde die EU Verordnung (EU) Nummer 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen angenommen, die im Falle der Schulstartpakete eine Unterstützung in Form von Sachleistungen vorsieht. Das operationelle Programm war am 28. November 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt worden.
Das sogenannte Schulstartpaket wird in Österreich mit Mitteln des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) und des Europäischen Hilfsfonds finanziert. Die operative Ausgabe und Logistik erfolgt durch das Rote Kreuz. Die betroffenen Haushalte werden vor Beginn der Bestellsaison mit einem Schreiben der Landesregierung über ihren Anspruch informiert und bekommen einen Antrag übermittelt. 2020 wurden rund 44.400 Pakete an die Anspruchsberechtigten verteilt. Insgesamt wurden seit 2015 an die 250.000 Schulstartpakete verteilt.
Hintergrund: Europäischer Hilfsfonds fördert sozialen Zusammenhalt in der EU
Der Europäische Hilfsfonds wurde im Jahr 2014 seitens des EU-Parlament und des Rates mit dem Ziel beschlossen, den sozialen Zusammenhalt in der Union zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die am stärksten benachteiligten Personen materiell unterstützt werden. Diese materielle Unterstützung reicht von Nahrungsmitteln über Bekleidung bis hin zu Maßnahmen wie der Verteilung von Schulstartpaketen in Österreich.
Jedes EU-Land entscheidet, welche Art von Unterstützung es an die Bevölkerung leisten möchte. Mithilfe von Partnerorganisationen (öffentlichen Stellen oder Nichtregierungsorganisationen) sollen die Güter an jene Menschen verteilt werden, die am stärksten von Armut betroffen sind. Eine Voraussetzung dabei ist, dass es sich nur um Sachleistungen, nicht jedoch um Geldleistungen handeln darf.
Österreich erhielt für den Zeitraum von 2014 bis 2020 einen Anteil am Gesamtbudget (3,4 Milliarden Euro) in Höhe von 18 Millionen Euro. Um auf dieses Budget zugreifen zu können, musste Österreich ein sogenanntes "Operationelles Programm" vorlegen, das von unabhängigen Expertinnen und Experten geprüft wurde. Die Kosten für die Umsetzung des Programms wurden nach dem Prinzip der Kofinanzierung zu 85 Prozent aus Fondsmitteln gedeckt. 15 Prozent der Kosten übernahm der Mitgliedstaat selbst.
Aufgrund der COVID-19-Krise hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Pandemiefolgen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt ("React"-Mittel).