"EU-Talentpool": Stellenbörse für aus der Ukraine Vertriebene
Neue EU-Online-Stellenbörse für Menschen, die aus der Ukraine vertrieben worden sind – Pilotprojekt soll Kontakt zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Integration auf dem Arbeitsmarkt fördern – Kommissar Nicolas Schmit: Stellen mit dem Projekt "unsere anhaltende Solidarität mit der Ukraine" unter Beweis
Seit 10. Oktober 2022 können Menschen, die wegen der russischen Invasion aus der Ukraine vertrieben worden sind, eine neue EU-Online-Stellenbörse nutzen, um in der EU leichter Arbeit zu finden. Über das Pilotprojekt "EU-Talentpool" können registrierte Nutzerinnen und Nutzer aus der Ukraine, die unter vorübergehendem Schutz stehen, ihre Lebensläufe auf einer Website uploaden und ihre persönlichen Profile mit aktuell über 4.000 Arbeitgebenden, nationalen Arbeitsämtern und privaten Arbeitsvermittlungen teilen.
Das Projekt ist eine gemeinsame Initiative der Europäischen Kommission und der Europäischen Arbeitsbehörde (Englisch: "European Labour Authority", ELA) unter ständiger Einbeziehung des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN). Es soll unter anderem die Kompetenzen der Vertriebenen ermitteln und kartieren, um den Kontakt zu Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgebern und ihre Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Kommissar Nicolas Schmit: "Gemeinsame Pflicht, den Menschen aus der Ukraine so viel Hilfe wie möglich zukommen zu lassen"
Der für Beschäftigung und Soziales zuständige Kommissar, Nicolas Schmit, erklärte dazu: "Mit dem 'EU-Talentpool'-Pilotprojekt stellen wir unsere anhaltende Solidarität mit der Ukraine unter Beweis – indem wir Worten Taten folgen lassen. Dass Millionen von Menschen gezwungen waren, ihre Heimat zu verlassen, ist tragisch. Es ist unsere gemeinsame Pflicht, ihnen so viel Hilfe wie möglich zukommen zu lassen, damit sie sich in der EU ein neues Leben aufbauen können. Ein qualitativ hochwertiger Arbeitsplatz gibt ihnen finanzielle Unabhängigkeit und hilft ihnen, Fuß zu fassen."
Die Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, fügte hinzu: "Ab der ersten Kriegswoche hat die EU schutzbedürftige Menschen aufgenommen und ihnen sofort vorübergehenden Schutz gewährt, einen Status, mit dem sie auch Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Mit dem Talentpool erleichtern wir ihnen die Arbeitssuche. Wir wollen erreichen, dass sie auch weiterhin ihre Rechte unter der Richtlinie über vorübergehenden Schutz in Anspruch nehmen können, die meiner Ansicht nach bis mindestens März 2024 gelten sollte. Sollten diese Menschen entscheiden, in die Ukraine zurückzukehren, können sie stets auf uns zählen, wenn sie erneut in die EU fliehen müssen."
Online-Portal auf 3 Sprachen abrufbar
Der "EU-Talentpool" ist auf Englisch, Ukrainisch und Russisch über das EURES-Portal (Europäisches Kooperationsnetz der Arbeitsvermittlungen) online abrufbar, eine von der Europäischen Arbeitsbehörde verwaltete Stellenbörse. Der "EU-Talentpool" steht allen Arbeitssuchenden offen, die im Rahmen der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz einen entsprechenden Status genießen oder nach nationalem Recht Anspruch auf angemessenen Schutz und eine Arbeitserlaubnis haben. Mit Stand 10. Oktober 2022 stehen rund 4,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer unter vorübergehendem Schutz, von ihnen sind über 600.000 Personen am europäischen Arbeitsmarkt integriert.
Mithilfe eines Tools auf der EURES-Website können die Nutzerinnen und Nutzer ihre persönlichen Kompetenzen erfassen und ihre Lebensläufe hochladen, welche sowohl für Arbeitsämter in allen teilnehmenden EU-Staaten als auch für registrierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen an EURES beteiligten Ländern sichtbar sind. Zudem können die Arbeitssuchenden auch selbst die Stellenangebote auf dem EURES-Portal durchsuchen, aktuell sind dort über 3 Millionen Jobs gelistet.
Die Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten am "EU-Talentpool"-Pilotprojekt erfolgt auf freiwilliger Basis, mit Stand 12. Oktober 2022 nehmen daran Finnland, Kroatien, Litauen, Polen, Spanien und Zypern teil.
Die nächsten Schritte
Die Europäische Kommission plant, das Pilotprojekt in weiterer Folge – und im Einklang mit dem von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für 2023 angekündigten "Europäischen Jahr der Aus- und Weiterbildung" – zu einem umfassenderen "EU-Talentpool" auszuweiten, um qualifizierte Arbeitskräfte für die Europäische Union zu gewinnen.
Hintergrund: Zugang zum EU-Arbeitsmarkt für ukrainische Flüchtlinge
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer "Rede zur Lage der Union" am 14. September 2022 vorgeschlagen, das Jahr 2023 zum "Europäischen Jahr der Aus- und Weiterbildung" zu machen. Unter anderem wies sie dabei auf die Notwendigkeit hin, die Anerkennung von Qualifikationen zu beschleunigen und zu erleichtern. Dies gelte auch für Drittstaatsangehörige.
Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine ist erstmals in der Geschichte der EU die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert worden, die den Begünstigten temporär Anspruch auf einen Aufenthaltstitel sowie Zugang zu Wohnraum, Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung verleiht. In ihrer Mitteilung vom 23. März 2022 zur Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, forderte die Kommission die EU-Mitgliedstaaten auf, den Zugang zum Arbeitsmarkt auch Menschen zu gewähren, die nach nationalem Recht angemessenen Schutz genießen. Des Weiteren forderte sie die EU-Mitgliedstaaten in einer Mitteilung vom 14. Juni 2022 auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die aus der Ukraine vertriebenen Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen Zugang zu beruflicher Fortbildung sowie Erwachsenenbildung zu ermöglichen. Demnach sollten Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, in der Lage sein, eine selbstständige oder abhängige Erwerbstätigkeit auszuüben sowie eine Berufsausbildung zu absolvieren. Des Weiteren sollten sie in Bezug auf Entlohnung und sonstige Bedingungen gleich behandelt werden wie die Beschäftigten in den Mitgliedstaaten.
Zusätzliche hat die Kommission auf der "Europass-Plattform" (einem kostenlosen Online-Tool für das Lernen und Arbeiten in Europa) eine Reihe von Tools in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt, mit denen ukrainischsprachige Nutzerinnen und Nutzer Lebensläufe erstellen, ihre digitalen Kompetenzen testen, Bewerbungen verschicken und Stellen- sowie Ausbildungsangebote in der EU finden können.
Weitere Informationen
- Solidarität mit der Ukraine: EU schafft Klarheit und Zugang zu Beschäftigung für Menschen, die vorübergehenden Schutz genießen, Pressemitteilung der Europäischen Kommission
- EU-Talentpool-Pilotprojekt, Website der Europäischen Kommission (auf Englisch, Ukrainisch und Russisch)
- EURES-Portal, Website der Europäischen Kommission (auf Englisch)
- Solidarität mit der Ukraine, Website der Europäischen Kommission
- Informationen für Menschen aus der Ukraine über den Zugang zum Arbeitsmarkt, Website der Europäischen Kommission
- Europass-Plattform, Website der Europäischen Kommission
- Neues Migrations- und Asyl-Paket, Website der Europäischen Kommission
- Kompetenzen und Talente, Website der Europäischen Kommission
- EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz, Website der Europäischen Kommission (auf Englisch)