#at25eu Umwelt und Klima

Umweltförderung

Solaranlage vor einer Gebirgsformation
Foto: BMNT/Alexander Haiden

Jeder vierte Euro der Umweltförderung stammt aus Mitteln der Europäischen Union. Im Rahmen der Umweltförderung werden Projekte zur Verringerung der CO2-Emissionen in der Wirtschaft gefördert. Jährlich konnten dadurch bisher rund 225.400 Tonnen CO2 (Kohlenstoffdioxid) reduziert werden.

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Förderungen im Sinne des Klimaschutzes, oesterreich.gv.at

CO2-Reduktion bei Pkw für mehr Klimaschutz

Verkehrsstau auf der Autobahn
Foto: BMNT/UBA/Gröger

Es ist einer der größten Erfolge des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im Jahr 2018 und ein historischer Schritt für mehr Klimaschutz: Mit der Richtlinie zur CO2- Reduktion bei Neuwagen werden in Zukunft Autohersteller erstmals in die Pflicht genommen, einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Ab 2030 muss der durchschnittliche CO2-Ausstoß von neu zugelassenen PKWs um 37,5 Prozent und bei leichten Nutzfahrzeugen auf 31 Prozent niedriger sein als jener 2021.

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Presseaussendung zur Reduktion von CO2 bei Neuwagen, Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Dezember 2018

LIFE-Programm

Hummel und eine Blüte
Foto: BMNT/Power Of Earth Productions

L’Instrument Financier pour l’Environment (LIFE) ist das wichtigste Förderprogramm der Europäischen Union zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und soll zur nachhaltigen Entwicklung in der EU beitragen.

Mit dem EU-Förderprogramm konnten seit Beginn der EU-Mitgliedschaft über 50 Projekte in Österreich zum Schutz von Natur, heimischen Gewässern und Biodiversität umgesetzt werden. Von der Pflege des Braunbärenbestands bis hin zur umfangreichen Lebensraumverbesserung der Auenwildnis Wachau und vielen weiteren Maßnahmen hat dieses Programm wesentlich zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik in Österreich beigetragen sowie die nachhaltige Entwicklung in Österreich gefördert.

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Kampf gegen illegalen Handel mit Pflanzen und Tieren

Brauner Affe hinter Gitter
Foto: Pexels/Jimmy Chan

Der illegale Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen wird auf bis zu 8 Milliarden US-Dollar pro Jahr geschätzt. Mit der EU-Verordnung (Nr. 338/97) zum Schutz und zur Erhaltung von wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels wurde im Jahr 1996 ein entscheidender Schritt im Kampf gegen illegalen Handel mit Pflanzen und Tieren gesetzt.

Mit diesem Rechtsakt konnte in der ganzen Europäischen Union eine einheitliche Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere, Pflanzen und ihrer Produkte regelt, erreicht werden. Derzeit stehen in Österreich rund 35.800 Tier- und Pflanzenarten unter CITES-Schutz.

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EU-Wasserrahmenrichtlinie: Fitnesscheck für Österreichs Gewässer

Gewässer in Altenwörth
Foto: BMNT/Alexander Haiden

Seit Ende 2002 regelt die EU-Wasserrahmenrichtlinie die Qualitätsziele der Gewässerökosysteme in der ganzen Europäischen Union. Diese einheitlichen Vorgaben zur Bewertung erhöhen in Österreich zudem das Verständnis zur Bedeutung eines umfassenden Schutzes der heimischen Gewässer.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist auch Auslöser für vielseitige Forschungen in diesem Bereich. Neben der generellen Verbesserung der Wissensbasis wurden seit 2002 auch neue Techniken und Bewertungsmethoden zum Erhalt einer guten Wasserqualität entwickelt.

Eine besonders große Auswirkung hatte die Richtlinie auf die Herstellung der Durchgängigkeit in den Gewässern bei bestehenden und neuen Wasserkraftanlagen mit sogenannten Fischaufstiegshilfen. Insgesamt wurden zirka 1.000 Querbauwerke wieder passierbar gemacht. 137 Millionen Euro flossen bisher in die Verbesserung der Gewässerökologie.

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