#at25eu Umwelt und Klima
Umweltförderung
Jeder vierte Euro der Umweltförderung stammt aus Mitteln der Europäischen Union. Im Rahmen der Umweltförderung werden Projekte zur Verringerung der CO2-Emissionen in der Wirtschaft gefördert. Jährlich konnten dadurch bisher rund 225.400 Tonnen CO2 (Kohlenstoffdioxid) reduziert werden.
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Förderungen im Sinne des Klimaschutzes, oesterreich.gv.at
CO2-Reduktion bei Pkw für mehr Klimaschutz
Es ist einer der größten Erfolge des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im Jahr 2018 und ein historischer Schritt für mehr Klimaschutz: Mit der Richtlinie zur CO2- Reduktion bei Neuwagen werden in Zukunft Autohersteller erstmals in die Pflicht genommen, einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Ab 2030 muss der durchschnittliche CO2-Ausstoß von neu zugelassenen PKWs um 37,5 Prozent und bei leichten Nutzfahrzeugen auf 31 Prozent niedriger sein als jener 2021.
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LIFE-Programm
L’Instrument Financier pour l’Environment (LIFE) ist das wichtigste Förderprogramm der Europäischen Union zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und soll zur nachhaltigen Entwicklung in der EU beitragen.
Mit dem EU-Förderprogramm konnten seit Beginn der EU-Mitgliedschaft über 50 Projekte in Österreich zum Schutz von Natur, heimischen Gewässern und Biodiversität umgesetzt werden. Von der Pflege des Braunbärenbestands bis hin zur umfangreichen Lebensraumverbesserung der Auenwildnis Wachau und vielen weiteren Maßnahmen hat dieses Programm wesentlich zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik in Österreich beigetragen sowie die nachhaltige Entwicklung in Österreich gefördert.
Weitere Informationen
- Detailinformationen zum LIFE Programm, Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
- Fact-Sheet zum LIFE-Programm in Österreich, Europäische Kommission, 2019
Kampf gegen illegalen Handel mit Pflanzen und Tieren
Der illegale Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen wird auf bis zu 8 Milliarden US-Dollar pro Jahr geschätzt. Mit der EU-Verordnung (Nr. 338/97) zum Schutz und zur Erhaltung von wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels wurde im Jahr 1996 ein entscheidender Schritt im Kampf gegen illegalen Handel mit Pflanzen und Tieren gesetzt.
Mit diesem Rechtsakt konnte in der ganzen Europäischen Union eine einheitliche Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere, Pflanzen und ihrer Produkte regelt, erreicht werden. Derzeit stehen in Österreich rund 35.800 Tier- und Pflanzenarten unter CITES-Schutz.
Weitere Informationen
- Bestandsverwaltung der CITES Exemplare, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- EU und internationale CITES Fachgremien: Funktion und österreichische Vertretung, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- EU-Verordnung zum Schutz der EU-Verordnung (Nr. 338/97) zum Schutz und der Erhaltung von wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
EU-Wasserrahmenrichtlinie: Fitnesscheck für Österreichs Gewässer
Seit Ende 2002 regelt die EU-Wasserrahmenrichtlinie die Qualitätsziele der Gewässerökosysteme in der ganzen Europäischen Union. Diese einheitlichen Vorgaben zur Bewertung erhöhen in Österreich zudem das Verständnis zur Bedeutung eines umfassenden Schutzes der heimischen Gewässer.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist auch Auslöser für vielseitige Forschungen in diesem Bereich. Neben der generellen Verbesserung der Wissensbasis wurden seit 2002 auch neue Techniken und Bewertungsmethoden zum Erhalt einer guten Wasserqualität entwickelt.
Eine besonders große Auswirkung hatte die Richtlinie auf die Herstellung der Durchgängigkeit in den Gewässern bei bestehenden und neuen Wasserkraftanlagen mit sogenannten Fischaufstiegshilfen. Insgesamt wurden zirka 1.000 Querbauwerke wieder passierbar gemacht. 137 Millionen Euro flossen bisher in die Verbesserung der Gewässerökologie.
Weitere Informationen
- Wasserrahmenrichtlinie, EU & Internationales, Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
- Richtlinie 2000/60/EG s Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union