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Zusammenarbeit in Strafsachen: Europäischer Haftbefehl
Der Europäische Haftbefehl ist ein grenzüberschreitendes justizielles Verfahren für die Übergabe gesuchter Personen zur Strafverfolgung, Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßnahme.
Mit Einführung des Europäischen Haftbefehls am 1. Jänner 2004 hat sich die Dauer der Verfahren ebenso wie die Dauer der Haft deutlich verkürzt. Die Bewilligungsquote Europäischer Haftbefehle in Österreich liegt mit über 93 Prozent sehr hoch. 2018 haben die österreichischen Staatsanwaltschaften 662 Europäische Haftbefehle neu ausgestellt.
Bei den österreichischen Staatsanwaltschaften sind 2018 insgesamt 206 Europäische Haftbefehle eingelangt. 2018 wurden 109 Personen an das Ausland übergeben, eingeliefert nach Österreich wurden 319 Personen.
Weitere Informationen
Österreichischer Sicherheitsbericht 2018
Zusammenarbeit in justiziellen Angelegenheiten
Die EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) wurde 2002 gegründet. Sie ermöglicht die rasche Durchführung von grenzüberschreitenden Ermittlungshandlungen wie Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Sicherstellungen in den Mitgliedstaaten der EU und einigen weiteren Ländern.
Jeder der EU-Mitgliedstaaten entsendet eine hochrangige Vertreterin, einen hochrangigen Vertreter zu Eurojust in Den Haag. Gemeinsam unterstützen sie die Koordinierung zwischen den nationalen Behörden in allen Phasen von Ermittlungen und Strafverfolgungsverfahren.
Im Jahr 2018 konnte Eurojust die Staatsanwaltschaften und Gerichte in insgesamt mehr als 3.000 Fällen unterstützen.
Weitere Informationen
EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust), auf Englisch
Familienrecht
Durch Rechtsakte der EU ergaben sich beträchtliche Errungenschaften und Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in grenzüberschreitenden Zivilverfahren, insbesondere im Familienrecht.
Durch Verordnung für Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel II a-VO) wird eine Scheidung, die in einem Mitgliedstaat ausgesprochen wird, in anderen EU-Mitgliedstaaten unter unionsweit gleichen Bedingungen anerkannt. Verfahren zur Frage, wem die Obsorge und ein Kontaktrecht zum Kind zustehen, können durch die Zuständigkeits-, Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln der gleichen Verordnung unionsweit einheitlich koordiniert und gelöst werden.
In mehr als 400 Fällen jährlich in Österreich lässt sich innerhalb der EU zudem ein Unterhaltsanspruch von Kindern und anderen Berechtigten mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat einfach, kostengünstig und rasch mit Hilfe der Europäischen Unterhaltsverordnung abwickeln.
Weitere Informationen
- Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung: Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung ("Brüssel IIa")
- Verordnung des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
E-Justice
Seit 2010 gibt es das in allen EU-Sprachen verfügbare Europäische Justizportal, das als zentrale Plattform für Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Anwältinnen und Anwälte und Justizbehörden dient. Dieses Portal enthält Informationen über die verschiedenen Justizsysteme und erleichtert den Zugang zum Recht in der gesamten Europäischen Union. Es ist somit die zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich.
Das Europäisches Justizportal ermöglicht es, sich einen raschen Überblick über das einschlägige Recht in den betroffenen EU-Mitgliedstaaten zu verschaffen, aber auch, die zuständigen Behörden ausfindig zu machen oder eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt im gewünschten Mitgliedstaat zu kontaktieren.
Zudem werden bereits auch die nationalen Register für Insolvenzen und Unternehmen teilweise mit dem Portal verbunden. Künftig ist vorgesehen, auch die nationalen Register für Testamente und Grundbuchseinträge mit dem Portal zu verbinden und somit den justiziellen Austausch innerhalb der Europäischen Union noch weiter zu erleichtern.