Österreichs Weg in die Europäische Union

Seit 1. Jänner 1995 ist Österreich ein Mitglied der Europäischen Union (EU). Dem Beitritt Österreichs zur europäischen Staatengemeinschaft gingen jedoch einige wichtige historische Entwicklungen voraus. Auf der folgenden Seite finden Sie einen kompakten historischen Überblick.

Trümmerhaufen bei der Votivkirche in Wien
Trümmerhaufen bei der Votivkirche in Wien Foto: bildarchivaustria/ÖNB/Spiegel

8. Mai 1945: Ende des Zweiten Weltkriegs

Mit der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands endet der Zweite Weltkrieg. Die Alliierten (Frankreich, Großbritannien, USA, Sowjetunion) erkennen die am 29. April 1945 in Wien gebildete provisorische österreichische Regierung im Laufe des Jahres 1945 nach und nach an. Österreich ist bis 1955 in 4 alliierte Besatzungszonen geteilt.

15. Mai 1955: Staatsvertrag – "Österreich ist frei"

10 Jahre nach Kriegsende ist Österreich durch den Staatsvertrag und nach dem Abzug der alliierten Truppen wieder ein vollkommen unabhängiger und demokratischer Staat. Österreich verpflichtet sich zur Neutralität und verspricht, keinem militärischen Bündnis beizutreten.

Außenminister Leopold Figl präsentiert am Balkon des Belvedere den unterzeichneten Staatsvertrag.
Außenminister Leopold Figl präsentiert am Balkon des Belvedere den unterzeichneten Staatsvertrag Foto: Votava, Wien

4. Jänner 1960: Österreich ist Gründungsmitglied der EFTA

Mit der Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) tritt Österreich einem Wirtschaftsbündnis bei. Der Beitritt markiert einen ersten wichtigen Schritt der europäischen Integration Österreichs.

Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation 1960 in Stockholm
Foto: EFTA/Historisches Bild der Gründung

1. Jänner 1973: Freihandelsabkommen Österreich-EWG

Das Freihandelsabkommen zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) tritt in Kraft. Die EWG ist die Vorgängerin der heutigen EU und hatte zum 1. Jänner 1973 9 Mitglieder (6 Gründungsstaaten Deutschland, Italien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg sowie Großbritannien, Irland und Dänemark).

17. Juli 1989: Beitrittsansuchen an die Europäischen Gemeinschaften ("Brief nach Brüssel")

Österreich, vertreten durch Außenminister Alois Mock, übermittelt den "Brief nach Brüssel“ an den Vorsitzenden des Außenministerrates der Europäischen Gemeinschaften (EG; heute: Europäische Union, EU)  Roland Dumas. Darin sucht die Regierung formell um die Aufnahme Österreichs in die EG an.

Ausschnitt aus dem Brieftext: "Herr Präsident! Im Namen der Republik Österreich habe ich die Ehre, unter Bezugnahme auf Artikel 237 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft den Antrag auf Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu stellen. Österreich geht bei der Stellung diesen Antrag von der Wahrung seines international anerkannten Status der immerwährenden Neutralität, die auf dem Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 beruht, sowie davon aus, dass es auch als Mitglied der Europäischen Gemeinschaft aufgrund des Beitrittvertrages in der Lage sein wird, die ihm aus seinem Statuts als immerwährend neutraler Staat erfließenden rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und seine Neutralitätspolitik als spezifischen Beitrag zur Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit in Europa fortzusetzen. Genehmigen Sie, Herr Präsiden den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung."
Ausschnitt aus dem Brieftext: "Herr Präsident! Im Namen der Republik Österreich habe ich die Ehre, unter Bezugnahme auf Artikel 237 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft den Antrag auf Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu stellen.  Österreich geht bei der Stellung dieses Antrages von der Wahrung seines international anerkannten Status der immerwährenden Neutralität, die auf dem Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 beruht, sowie davon aus, dass es auch als Mitglied der Europäischen Gemeinschaften aufgrund des Beitrittsvertrages in der Lage sein wird, die ihm aus seinem Statuts als immerwährend neutraler Staat erfließenden rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und seine Neutralitätspolitik als spezifischen Beitrag zur Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit in Europa fortzusetzen. Genehmigen Sie, Herr Präsident den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung." Foto: Österreichisches Parlament

28. Juli 1989: Der Rat stimmt dem Beitrittsverfahren mit Österreich zu

Am 28. Juli 1989 stimmte der Rat der EG in einem offiziellen Beschluss einem Beitrittsverfahren mit Österreich zu.

Die Österreichische Fahne weht vor der Europäischen Fahne
Foto: BKA/Andreas Wenzel

9. November 1989: Fall des "Eisernen Vorhangs"

Mit dem Fall des "Eisernen Vorhangs" überwindet Europa seine Teilung in West und Ost. Am 19. August 1989 flüchten hunderte DDR-Bürgerinnen und -Bürger über die Grenze zwischen Österreich und Ungarn in den Westen ("Paneuropäisches Picknick"). Am 9. November 1989 fällt die Berliner Mauer.

Logo der österreichischen Informationskampagne vor der Volksabstimmung zum EU-Beitritt mit dem Text "Europa – Wir sind Europa".
Foto: Demner, Merlicek & Bergmann; Infobroschüre: Die österreichische Informationskampagne zum EU-Beitritt (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Akademie Wien)

31. Juli 1991: EU-Kommission für EU-Beitritt Österreichs

Die Europäische Kommission befürwortet die Aufnahme Österreichs in die Europäische Gemeinschaft.

Reklametafel der österreichischen Informationskampagne vor der Volksabstimmung zum EU-Beitritt mit dem Text "Europa - Reden wir darüber".
Foto: Demner, Merlicek & Bergmann

1. Februar 1993: Start der formalen Beitrittsverhandlungen

Am 1. Februar 1993 wurden die Beitrittsverhandlungen der EG mit Österreich (und auch mit Schweden und Finnland, sowie wenig später auch mit Norwegen) begonnen. Norwegen konnte wegen eines negativen Votums der Bevölkerung schließlich nicht beitreten.

Regierungsmitglieder Österreichs nach dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahr 1994
Foto: Votava Wien

12. April 1994: Positiver formeller Abschluss der Beitrittsverhandlungen

Nach zähen nächtlichen Runden erreichen die österreichischen Politikerinnen und Politiker in Brüssel ihr Ziel: Die Beitrittsverhandlungen werden positiv abgeschlossen. Weitere Informationen dazu lassen sich auch im Bericht des Außenpolitischen Ausschusses des Europäischen Parlaments vom 9. November 1994 (siehe Weiterführende Informationen/Links) nachlesen. Österreich kann der EU mit Jahresbeginn 1995 beitreten.

 

4. Mai 1994: EU-Parlament stimmt für EU-Beitritt Österreichs

Grünes Licht aus Straßburg: Das Europäische Parlament stimmt dem Beitritt Österreichs zur EU mit 378 von 517 Abgeordneten-Stimmen zu.

EU Parlament
Foto: European Union 2018 – European Parliament

12. Juni 1994: 66,6 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher für EU-Beitritt

Nach einem Beschluss durch den Nationalrat und dem Bundesrat wird das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur EU  (Artikel 44 Abs. 3) einem Volksentscheid unterzogen. Zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher (66,58 Prozent) sagen "Ja" zur EU-Mitgliedschaft.

Muster des amtlichen Stimmzettels für die Volksabstimmung am 12. Juni 1994 über den Beitritt Österreichs zur EU. Text: "Amtlicher Stimmzettel für die Volksabstimmung am 12. Juni 1994). Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrats vom 5. Mai 1994 über das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?"
Muster des amtlichen Stimmzettels für die Volksabstimmung am 12. Juni 1994 über den Beitritt Österreichs zur EU. Text: "Amtlicher Stimmzettel für die Volksabstimmung am 12. Juni 1994. Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrats vom 5. Mai 1994 über das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?" Foto: Bundesministerium für Inneres/Österreichische Staatsdruckerei
Beim EU-Gipfel auf Korfu unterzeichnen unter anderem Bundeskanzler Franz Vranitzky und Außenminister Alois Mock Österreichs Beitrittsvertrag.
Foto: HOPI MEDIA/Bernhard J. Holzner

24./25. Juni 1994: Unterzeichnung des Beitrittsvertrags

Beim EU-Gipfel auf Korfu unterzeichnen unter anderem Bundeskanzler Franz Vranitzky und Außenminister Alois Mock Österreichs Beitrittsvertrag.

11. November 1994: Das österreichische Parlament sagt "Ja" zum Beitritt

Der österreichische Nationalrat stimmt über den EU-Beitrittsvertrag ab. Dieser wird mit 141 zu 40 Stimmen genehmigt. Der Bundesrat stimmt eine Woche später, am 17. November 1994, ebenfalls zu.

Der österreichische Nationalrat stimmt über den EU-Beitrittsvertrag ab. Dieser wird mit 141 zu 40 Stimmen genehmigt.
Foto: Parlamentsdirektion/Stefan Olah
Sonderpostmarke zum Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, Ausgabe Jänner 1995. Text: "Beitritt zur Europäischen Union - Republik Österreich".
Foto: Austria-Forum

1. Jänner 1995: Österreich wird EU-Mitglied

Aus 12 werden 15: Der EU-Beitrittsvertrag tritt in Kraft. Österreich wird – gemeinsam mit Schweden und Finnland – Mitglied der Europäischen Union. Damit ist die Union von 12 auf 15 Staaten angewachsen. 

Weiterführende Informationen

Dokumente