Kinderschutz- und Kinderrechte-Kampagne #neinzugewalt
Veröffentlichung gemäß § 2 Abs. 1b Z 1 MedKF-TG
Inhalt | Im Rahmen der Kampagne erhalten Kinder und Jugendliche Informationen darüber, welche Formen von Gewalt es gibt, was sie dagegen tun und wohin sie sich wenden können. Die Kampagne erfolgt in kinder- und jugendgerechter Sprache, soll insbesondere für die Altersgruppe wesentliche Kommunikationskanäle berücksichtigen und unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden. Parallel werden Erwachsene im Rahmen der Kampagne für Anzeichen von Gewalt und Missbrauch sensibilisiert und erhalten ebenfalls Informationen über ihre Handlungsmöglichkeiten und Anlaufstellen. Ministerratsvortrag 45/9 Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt mit dem Fokus auf sexuelle Gewalt: Wirksame Prävention und effektive Strafverfolgung |
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Laufzeit | April bis Dezember 2024 Die Sichtbarkeit einiger Werbemittel, zum Beispiel OOH, kann über den Kampagnenzeitraum hinausgehen. |
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Budgets der Werbekampagne | Das geplante Gesamtbudget von 2 Millionen Euro (inklusive aller Abgaben) wird zu gleichen Teilen von den Ressorts BMJ, BKA und BMSGPK getragen. | |
Zieldefinition | Das Kampagnenziel lautet, Kinder besser vor Gewalt zu schützen und die Kinderrechte zu stärken. | |
Zielgruppen |
Aus den Zielen des Ministerratsvortrags wurden im Sinne des SMART-Ansatzes primäre und sekundäre Kommunikationsziele abgeleitet sowie entsprechende Zielgruppen definiert:
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Begründung über den Beitrag zur Deckung des Informationsbedürfnisses (§ 3a Abs. 1 und Abs. 2 Z 3) | Der Kampagneninhalt sowie das Kampagnenziel betreffend Kinderrechte und Kinderschutz sowie die Aufklärung über bestehende Unterstützungsangebote erfolgen in Umsetzung des Vortrags an den Ministerrat (45/9) vom 25. Jänner 2023 "Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt mit dem Fokus auf sexuelle Gewalt: Wirksame Prävention und effektive Strafverfolgung" (Ministerratsvortrag 45/9) | |
Relevanz des von der Werbekampagne behandelten Themas im Hinblick auf den Zeitpunkt und die Zielgruppe der Kampagne | Es wird an dieser Stelle auf den oben genannten Ministerratsvortrag (MRV) verwiesen. | |
Begründung der Auswahl der Zielgruppen |
Abgeleitet von den Kampagnenzielen kommt folgender Media-Mix zum Einsatz:
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Die Schaltungen erfolgten in Online-Medien und OoH, um eine möglichst breite und rasche Streuung zu ermöglichen.
Medieninhaber: Medium | Anmerkung |
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KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.: KRONEHit National; ORF: HITRADIO Ö3 |
Hohe Reichweite in ganz Österreich |
ORF: Radio Wien, Radio Niederösterreich, Radio Burgenland, Radio Steiermark, Radio Kärnten, Radio Oberösterreich, Radio Tirol, Radio Vorarlberg; RMS GmbH Austria: RMS Austria |
Gute Erreichbarkeit der Zielgruppen in den Bundesländern |
Print-Medien | Hohe Reichweite in ganz Österreich |
Gewista: City Lights national; Wiener Linien: Straßenbahn Wien, U-Bahn Deckenvollverklebung, Infoscreens; ÖBB: ÖBB Plakate, ÖBB Screens, ÖBB Sonderflächen |
Hohe Sichtbarkeit, mit Fokus auf urbanem Raum |
heute.at, orf.at, derstandard.at, krone.at | Hohe Reichweite in ganz Österreich |
meinbezirk.at | Gute Erreichbarkeit von Familien und einkommensschwachen Personen |
Purpur Media Vermarktungs GmbH: PurPur Media Network | Gute Erreichbarkeit von Kindern und Jugendlichen |
YouTube, Facebook und Instagram | Zielgruppenspezifisches Targeting bei vielen Nutzerinnen und Nutzern in ganz Österreich |
Kampagnenbericht und Wirkungsanalyse
Wirkungsanalyse "Gewalt an Kindern und Jugendlichen" (nicht barrierefrei) (PDF, 973 KB)
Die Langfassung des #neinzugewalt-Kampagnenberichts wurde gemäß MedKF-TG § 2 Abs. 1b auf der Kampagnen-Webseite des BMSGPK veröffentlicht.