Gleichbehandlungskommissionen
Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission (Senate I, II und III), der Bundes-Gleichbehandlungskommission (Senate I und II) und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
Die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) befasst sich mit allen Fragen der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, der Frauenförderung sowie der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung. Von Diskriminierung Betroffene können sich direkt an die Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden. Zuvor kann man aber auch den zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten/die zuständige Gleichbehandlungsbeauftragte und/oder für weibliche Bedienstete die Kontaktfrau (Frauenbeauftragte) kontaktieren und erst danach die B-GBK mit dem Fall befassen.
Die Gleichbehandlungskommission (GBK) hat ähnliche Zielsetzungen wie die B-GBK, ist aber im Gegensatz zu dieser mit der Privatwirtschaft befasst. Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.
Die Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Bundesdienst (IMAG GIB) widmet sich der Ausarbeitung von Vorschlägen für die Frauenförderung im Bundesdienst und berät die Bundesregierung in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst.