Raab zum Tag der Kinderrechte: Unsere Verantwortung, auf jüngste Stimmen zu hören
Verdopplung der Fördersumme im Vergleich zum Vorjahr – 2024 stehen 370.000 Euro für Projekte zur Verfügung – Relaunch der Kinderrechte-Website
Der 20. November gilt als Internationaler Tag der Kinderrechte. An diesem Tag vor 35 Jahren wurde die Konvention über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen verabschiedet. Familienministerin Susanne Raab betont: "Heute, am internationalen Tag der Kinderrechte, stehen die Stimmen der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft im Fokus. Denn unsere Kinder sind das Schützenswerteste unserer Gesellschaft. Es ist unsere Verantwortung, sie zu hören, zu respektieren und die Kinderrechte auch in der Praxis zu garantieren. Dafür braucht es einerseits die Politik, die die Weichen dafür stellt und andererseits jede und jeden von uns allen."
Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Partizipation
Nach einer erfolgreichen Einführung im Vorjahr steht nun erneut eine gezielte Förderung zur Stärkung der Kinderrechte im Fokus: Im Jahr 2024 werden insgesamt 370.000 Euro für Projekte bereitgestellt, welche Gleichbehandlung, Partizipation, gewaltfreie Erziehung und Schutz vor Missbrauch in den Vordergrund stellen. Somit ist das eine Verdopplung der Fördersumme im Vergleich zum Vorjahr.
Darüber hinaus wird heute der Relaunch der Website www.kinderrechte.gv.at durchgeführt. Diese soll Kinderrechte einfacher vermitteln und bekannter machen. Das Informationsportal erklärt unter anderem die Kinderrechtskonvention in kinderfreundlicher Sprache, verweist auf Hilfsangebote und stellt Studien und Publikationen zur Verfügung.
UN-Kinderrechtskonvention
Am 20. November 1989 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Österreich hat die Kinderrechtskonvention am 26. August 1990 unterzeichnet und sie ist am 5. September 1992 formal in Kraft getreten. Im Jahr 2011 hat Österreich Teile der Kinderrechtskonvention durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern sogar in den Verfassungsrang gehoben und hiermit das starke Bekenntnis Österreichs zur Kinderrechtskonvention bekräftigt.