Staatssekretärin Plakolm: Neues Zivildienstgesetz bringt Vereinfachungen und mehr Flexibilität
Begutachtung der Gesetzesnovelle zum Zivildienstgesetz startet
Staatssekretärin Claudia Plakolm schickt am 15. April eine Gesetzesnovelle zum Zivildienstgesetz (ZDG) in Begutachtung. Sie bringt Vereinfachungen und mehr Planungssicherheit für die Zivildiener und die Einrichtungen.
Darüber zeigt sich die Staatssekretärin erfreut: "Die Novelle stärkt den Zivildienst an sich, weil er in Ausnahmesituationen flexibler wird und neue Möglichkeiten bietet. Außerdem kann die Zivildienstbehörde zukünftig gegen System-Umgeher vorgehen. Ich habe viele junge Burschen kennengelernt, die sich neun Monate lang im Zivildienst voll reinhauen. Die Zivildienstbehörde kann zukünftig rechtlich gegen jene vorgehen, die die Regeln umgehen."
Das bringt die Novelle
Die Zivildienstbehörde kann bei System-Umgehern zukünftig fachärztliche Untersuchungen vorschreiben, nachdem in den letzten Jahren immer mehr Fälle von System-Umgehern bekannt wurden. Laut der Zivildienstbehörde treten etwa 220 Zivildienstpflichtige pro Jahr ihren Zivildienst nicht an und begründen dies mit ihrem psychischen Gesundheitszustand und einer ärztlichen Bescheinigung. Auskunftsersuchen bei der Gesundheitskasse (ÖGK) zeigen jedoch, dass diese statt dem Zivildienst einer anderen Beschäftigung bzw. Selbstständigkeit nachgehen. Durch die Gesetzesnovelle kann die Zivildienstbehörde in solchen Fällen eine Untersuchung durch einen Facharzt anordnen, der in der Gerichtssachverständigenliste aufscheint.
Novelle bringt Teilbarkeit des Zivildienstes und Papamonat
Die Novelle bringt zusätzlich auch eine Teilbarkeit des Zivildienstes für Härtefälle sowie die Möglichkeit des Papamonats für Zivildiener. Im Vorjahr beauftragte Staatssekretärin Plakolm in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium eine Prüfung der Teilbarkeit des Zivildienstes aus verfassungsrechtlicher Sicht. Auf Antrag des Zivildieners kann nun eine Teilbarkeit gewährt werden, "wenn besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen vorliegen", etwa bei Härtefällen bei Unternehmerinnen und Unternehmern (Selbstständigkeit, Landwirtschaft) oder bei Schicksalsschlägen in der eigenen Familie. Mit der Zuweisung zum Zivildienst wird zugleich eine konkrete Dauer bzw. das konkrete Start- und Enddatum der zwei Teile festgelegt. Dafür ist eine Zustimmung der Einrichtung erforderlich.
Mehr Flexibilität gibt es auch bei der Dienstfreistellung zu Ausbildungszwecken oder für berufliche Angelegenheiten (z.B. die Jobsuche für die Zeit nach dem Zivildienst). Zivildiener haben bereits jetzt Anspruch auf zwei Tage Dienstfreistellung. Da für solche Zwecke oft kein ganzer Tag erforderlich ist, gibt es durch die Novelle zukünftig die Möglichkeit, die Dienstfreistellung auch stundenweise in Anspruch zu nehmen. Zudem wird auch für jene Fälle, bei denen der Zivildienst und die Geburt eines Kindes zeitlich zusammenfallen, die Möglichkeit eines Papamonats für Zivildiener geschaffen.
Auch die Absolvierung von "Berufsmodulen" wird zukünftig für mehr Zivildiener möglich, da die Voraussetzung der Arbeitsmarktneutralität wegfällt. Der Fachkräftemangel macht auch im Zivildienst gesetzliche Anpassungen erforderlich. Bisher war die "Arbeitsmarktneutralität" des Zivildienstes gesetzlich festgeschrieben. Die neue Novelle sieht hier Änderungen vor, künftig fällt dieses Erfordernis weg. Somit können mehr Zivildiener während des Zivildienstes Berufsmodule absolvieren und dürfen dann bestimmte Tätigkeiten ohne Aufsicht durchführen ("qualifizierter Einsatz eines Zivildieners"). Diese Erleichterung soll beispielsweise Vorteile für Rettungsorganisationen bringen, die dadurch bei Dienst-Einteilungen flexibler werden, weil sie für Ausfahrten keine Aufsichtspersonen einteilen müssen und dadurch rechtliche Klarheit haben, dass Zivildiener auch ohne Aufsichtspersonen Fahrten mit dem Rettungswagen absolvieren dürfen.