Bundesministerin Stilling: Zusammenarbeit beim Gewaltschutz weiter ausbauen und gemeinsame Lösungen finden
Treffen mit den zuständigen Landesrätinnen aller Bundesländer
"Ein ganz wesentlicher Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Bereich Gewaltschutz. Dabei steht für mich der Schutz und die Unterstützung von Gewaltopfern, die Präventionsarbeit sowie die opferschutzorientierte Täterarbeit besonders im Fokus. Es ist mir daher ein großes Anliegen, hier eng mit den Bundesländern zusammenzuarbeiten, den Kontakt auszubauen und gemeinsame Lösungen zu finden", sagte Ines Stilling, Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend anlässlich eines Treffens mit den zuständigen Landesrätinnen der Bundesländer, Vorarlberg war auf Verwaltungsebene vertreten.
Der Ausbau des Opferschutzes stand bei dem Termin als gemeinsames Anliegen im Zentrum. Dabei brachten die Teilnehmerinnen Erfahrungen, Anliegen und Planungen aus den jeweiligen Bundesländern in die Diskussion ein. Überlegungen zu gemeinsamen, die Gebietskörperschaften und Parteien umfassenden Initiativen zur Bewusstseinsstärkung im Bereich des Opferschutzes und der Gewaltprävention wurden gestartet.
Auch die Erweiterung von Beratungsstellen bei sexueller Gewalt, vor allem in jenen 4 Bundesländern, in denen es eine solche Einrichtung noch nicht gibt, wurde besprochen. Zudem wurde die bundesländerübergreifende Unterbringung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, zwischen den Ländervertreterinnen thematisiert. Es bestehe Einigkeit darüber, dass an einer unbürokratischen, gemeinsamen Lösung mit den für Gewaltschutz spezialisierten Einrichtungen gearbeitet werden solle, so die Frauenministerin. Die konkrete Ausgestaltung soll in einer neuen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern gemeinsam und mit aktiver Einbeziehung der wichtigen Expertise und Erfahrung der Frauenhäuser erarbeitet werden.
Istanbul-Konvention als internationale Verpflichtung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Stilling verwies auch auf die internationale Verpflichtung bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention und die Empfehlungen des GREVIO-Vertragsstaatenkomitees. Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", die sogenannte Istanbul-Konvention, ist seit 2014 für Österreich in Kraft, schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und gilt in Europa als das wichtigste Rechtsinstrument in diesem Bereich. Ziel ist es, die Gewalt an Frauen zu beenden. Die Konvention enthält umfangreiche Verpflichtungen zur Prävention, zum Schutz von Opfern sowie zur wirksamen Strafverfolgung. Ein Komitee aus internationalen Expertinnen und Experten, kurz GREVIO (Group of experts on action against violence against women and domestic violence), überprüft die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten und spricht Schlussfolgerungen aus. Auf Basis dieser Schlussfolgerungen kann das Vertragsstaatenkomitee Empfehlungen an den geprüften Staat aussprechen und für deren Umsetzung eine Frist festlegen.
Der konstruktive Austausch mit den Ländern habe die Möglichkeit geboten, voneinander zu lernen, so die Ministerin. Er soll sowohl auf politischer Ebene als auch auf Verwaltungsebene mit dem Bund und den Ländern gemeinsam fortgesetzt werden.
Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramtes kostenfrei abrufbar.
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