Sondernewsletter "Gewalt gegen Frauen", April 2020
Liebe Leserin, lieber Leser!
Mit dieser Sonderausgabe des Newsletters möchten wir Sie über aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung gegen häusliche Gewalt informieren!
Studien belegen, dass es in Krisenzeiten verstärkt zu häuslicher Gewalt kommen kann. Das zeigen auch erste Erfahrungen aus Staaten, die einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus setzen mussten.
Ständiges Zusammensein auf engem Raum erzeugt Spannungen – finanzielle und gesundheitliche Sorgen verstärken sie zusätzlich. Diesen Herausforderungen sind derzeit viele Menschen in Österreich ausgesetzt. Das Risiko von körperlicher und psychischer Gewalt gegenüber dem unmittelbaren sozialen Umfeld, der Familie, vor allem gegen Frauen und Kinder, steigt.
Die österreichische Bundesregierung hat deshalb ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um Betroffenen Unterstützung zu bieten.
Was wurde bisher getan?
Informationsoffensive von Frauenministerin Susanne Raab
Das Netz an Hilfs- und Schutzeinrichtungen in Österreich ist gut ausgebaut. Es ist jedoch wichtig, dass Frauen auch darüber Bescheid wissen, wo sie diese Hilfe finden. Gerade in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen ist es schwierig, sich selbst Information und Hilfe zu organisieren.
Hier setzt die Informationsoffensive von Frauenministerin Susanne Raab an: Eine Broschüre mit den österreichweiten Anlaufstellen und Hilfseinrichtungen sowie Flyer mit den Adressen für das jeweilige Bundesland sind online verfügbar.
Die Broschüre wird in die wichtigsten Sprachen übersetzt und demnächst ebenfalls online zur Verfügung gestellt werden.
In Kooperation mit dem Handelsverband werden die bundesländerspezifischen Flyer auch in großen Handelsketten aufgelegt. Auf diesem Weg können noch mehr Frauen erreicht werden.
Ausbau der kostenlosen 24h-Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555
Frauenministerin Susanne Raab hat zudem die Frauenhelpline finanziell und personell aufgestockt. Die Frauenhelpline berät bundesweit, anonym und mehrsprachig gewaltbetroffene Frauen und Personen aus deren Umfeld. Im Bedarfsfall wird an regionale Frauenschutzeinrichtungen und Frauenberatungsstellen weiterverwiesen. Für gehörlose Frauen steht ein Relay-Service zur Verfügung.
Auch der anonyme Helpchat unter www.haltdergewalt.at wurde ausgebaut. Täglich von 15 bis 22 Uhr stehen die Expertinnen zur Verfügung und beraten auch dann, wenn es nicht möglich ist, ungestört zu telefonieren; wenn der Mann zum Beispiel in Folge von Heimarbeit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit zu Hause ist.
Ausbau der Online-Beratung in allen Gewaltschutzeinrichtungen
Persönliche Kontakte müssen derzeit auch in der Beratung soweit wie möglich minimiert werden – zum Schutz aller Beteiligten und um zu vermeiden, dass Beratungsstellen im Falle einer Ansteckung ihren Betrieb reduzieren oder gar einstellen müssen. Alle Hilfs- und Opferschutzeinrichtungen beraten daher derzeit via Telefon, E-Mail oder online. Persönliche Beratung ist nur in unumgänglich notwendigen Fällen und unter Einhaltung strikter Schutzmaßnahmen möglich.
Die Praxis zeigt, dass das Verständnis dafür groß ist und diese Beratungsformen gut angenommen werden.
Das Gewaltschutzgesetz wird auch in Krisenzeiten umgesetzt!
Wie bisher kann die Polizei eine Person, die Gewalt ausübt oder damit droht, aus der Wohnung weisen und ein Betretungsverbot für 2 Wochen aussprechen. Damit verbunden ist auch das Verbot, einen Umkreis von 100 Metern rund um die Wohnung zu betreten sowie sich dem Opfer näher als 100 Meter anzunähern.
Wie bisher erhalten die Gewaltschutzzentren beziehungsweise die Interventionsstelle Wien als staatlich beauftragte Opferschutzeinrichtungen die Kontaktdaten der Opfer und bieten diesen proaktiv juristische und psychosoziale Unterstützung an. Weiterhin können sich Opfer häuslicher Gewalt aber auch ohne vorheriges Betretungsverbot an die Gewaltschutzzentren beziehungsweise die Interventionsstelle wenden.
Der Schutz durch das polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbot kann durch gerichtliche Verfügung verlängert werden. Die Gewaltschutzzentren beziehungsweise die Interventionsstelle Wien unterstützen dabei.
Sie haben ihre jeweilige Vorgangsweise adaptiert und gute Lösungen für die notwendigen Kontakte mit der Polizei und den Gerichten vereinbart. So ist sichergestellt, dass trotz der Einschränkungen des Gerichtsbetriebes, insbesondere des Parteienverkehrs, Opfer häuslicher Gewalt durch das Gewaltschutzgesetz geschützt werden.
Vereinfachte Antragstellung für einstweilige Verfügungen
Darüber hinaus wurde die Beantragung einer einstweiligen Verfügung erleichtert: Betroffene bekommen das Antragsformular nun direkt von der Polizei ausgehändigt, die das ausgefüllte Formular einige Tage später bei Kontrollbesuchen auch wieder mitnimmt und an die Justiz weiterleitet. Und der Antrag kann auch elektronisch eingebracht werden.
Bei akuter schwerer Gewalt: Frauenhäuser
Bei schwerer Gewalt reichen diese Maßnahmen nicht aus, es bleibt nur die Flucht in ein Frauenhaus. Auch diese haben Maßnahmen ergriffen, um Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen bestmöglich vor Ansteckung zu schützen. Derzeit sind die Aufnahmekapazitäten ausreichend. Darüber hinaus haben die Bundesländer Vorsorge zur Bereitstellung von Ausweichquartieren getroffen.
Zusammenarbeit mit Gesundheitsbehörden
Bei Coronaverdacht in Schutzeinrichtungen oder bei einem weggewiesenen Gefährder arbeiten die Schutzeinrichtungen ebenso wie die Polizei eng mit den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden zusammen.
Gewaltprävention: Anlaufstellen für Männer
Auch für Männer gibt es Anlaufstellen! Wenn die Enge und der Stress zu viel werden und sie fürchten, deswegen vielleicht gewalttätig zu werden, finden sie auf www.maenner.at Tipps und Beratungsstellen, die dabei unterstützen, Aggressionen zu bewältigen.
Diese Anlaufstellen unterstützen aber auch männliche Opfer von Gewalt.