Förderungsaufruf Qualitätssicherungsstelle Kinderschutz

Um Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor Gewalt zu schützen, fördert die Bundesregierung die Einrichtung einer eigenen, nicht staatlichen, unabhängigen und fachlich geeigneten Qualitätssicherungsstelle "Kinderschutz", die die Aufgabe hat, Gütesiegel an Einrichtungen mit qualitätsgesicherten Kinderschutzkonzepten zu verleihen. Dadurch soll auch für Eltern ein zusätzliches Sicherheits- und Qualitätsmerkmal geschaffen werden.

Förderwerbende müssen unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:

  • Erfahrung der Organisation in der Arbeit mit Kinderschutz im Ausmaß von mindestens 5 Jahren sowie Erfahrung mit Organisationsentwicklungsprozessen und Kinderschutzkonzepten
  • Expertise in den Bereichen der Zielgruppen beziehungsweise Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Zielgruppen und zur Auseinandersetzung mit den zielgruppenspezifischen Besonderheiten
  • Vernetzung mit Kinderschutzeinrichtungen sowie mit der Kinder- und Jugendhilfe
  • Fachlich geeignetes Personal zur Auditierung der Kinderschutzkonzepte im ausreichenden Ausmaß, etwa aus den Bereichen Organisationsentwicklung, Sozialmanagement, psychosoziale oder pädagogische Tätigkeit, Beratungs- und Schulungserfahrung

Der Förderantrag kann ausschließlich online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur unter Online-Antrag Qualitätssicherungsstelle Kinderschutz bis 30. November 2023 eingebracht werden.

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Für den Online-Antrag von einer NGO/NPO beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen ist die Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
E-Mail: kjh@bka.gv.at