#at25eu Außenpolitik
Österreich als Top-Investor der EU-Erweiterung
Österreich hat durch seinem EU-Beitritt von allen EU-Mitgliedstaaten am meisten von den darauffolgenden EU-Erweiterungsrunden (2004 und 2007) profitiert. Allein die Exporte nach Ungarn, Slowenien, Tschechien, die Slowakei und Polen haben sich seit dem österreichischen EU-Beitritt im Jahr 1995 mehr als verfünffacht. Österreich ist in Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Nord-Mazedonien der Hauptinvestor.
Diese Erfolgsgeschichte ist mit einer der Gründe, wieso sich Österreich für die Vollendung der EU-Erweiterung um die restlichen Staaten Südosteuropas bemüht.
Weitere Informationen
- Offizielle Website der Europäischen Kommission zum Thema Erweiterung
- EU Top Thema: EU-Erweiterung, WKO, Juli 2019
Konsularischer Schutz der EU – umfassender Schutz für Österreicherinnen und Österreicher im Ausland
Österreicherinnen und Österreicher unternehmen jährlich über 11 Millionen Auslandreisen; geschätzte 580.000 Österreicherinnen und Österreicher leben im Ausland.
Als Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union können sich Österreicherinnen und Österreicher in Ländern außerhalb der EU, in denen es keine Österreichische Botschaft oder kein Österreichisches Konsulat gibt, an die diplomatischen Vertretungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten wenden, um in Notfällen konsularische Hilfe zu erhalten. Sei es bei Todesfällen, schweren Unfällen oder Erkrankungen, sei es bei Verhaftungen, Verlust oder Diebstahl des Reisepasses – Unionsbürgerinnen und -bürger haben Anspruch auf den Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden der anderen EU-Länder, wenn ihr eigenes Land nicht vertreten ist.
Diese Leistungen umfassen auch die Erstellung eines EU-Rückkehrausweises für lokal nicht vertretene EU-Staatsbürgerinnen und -bürger. Besonders bei der Bewältigung von konsularischen Großkrisen in entlegenen Gebieten – beispielsweise infolge von Naturkatastrophen oder dem Ausbruch von politischen Unruhen – kommt der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten vor Ort große Bedeutung zu. Um die wirksame Zusammenarbeit und Solidarität der Konsularbehörden der EU-Mitgliedstaaten beim Schutz von nicht vertretenen Unionsbürgerinnen und -bürgern in Drittländern sicherzustellen, ist seit 1. Mai 2018 die EU-Konsularrichtlinie 2015/637 in Kraft.
Weitere Informationen
- Hintergrundinformationen zum konsularischen Schutz innerhalb der Europäischen Union, Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union
- Richtlinie über die Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG
- Gesamte Rechtsvorschriften des Konsulargesetzes des Bundes, Fassung Dezember 2019
- Consular Protection, European Commission
Stärkere Stimme Österreichs sowie Sicherheit und Stabilität auf unserem Kontinent
In den letzten 25 Jahren hat sich die Rolle der EU in der Welt stark gewandelt: Von einem reinen Wirtschaftsblock bestehend aus gerade einmal 15 Staaten ist die EU zu einem politischen Akteur mit aktuell 28 Mitgliedern geworden (Stand: Dezember 2019). 2009 erhielt sie mit dem Vertrag von Lissabon einen "Diplomatischen Dienst", den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unter der Führung des Hohen Vertreters (seit Dezember 2019 der ehemalige spanische Außenminister Josep Borrell i Fontelles).
Mit seinem Netz von rund 140 Auslandsvertretungen vertritt der EAD seither die Interessen der EU in der Welt: Er tritt als Akteur in internationalen Verhandlungen auf, vermittelt in Krisen und führt mit Drittstaaten politische Dialoge zu so unterschiedlichen Themen wie Handel, Menschenrechte, Terrorismusbekämpfung, Sicherheit oder Migration.
Er setzt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU um und leistet damit einen wichtigen Beitrag für Frieden, Sicherheit und Wohlstand der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger.