Staatssekretärin Plakolm: Muster-Kinderschutzkonzept ist Leitfaden für Missbrauchsfälle
Muster für ein Kinderschutzkonzept für Vereine und Organisationen
Das Bundeskanzleramt hat ein Muster für ein Kinderschutzkonzept für Vereine und Organisationen erarbeiten lassen. Darin enthalten sind etwa wichtige Anlaufstellen zu Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Infoblätter, Checklisten und Arbeitsunterlagen sowie eine Handlungsanleitung zur Erstellung eines eigenen Kinderschutzkonzeptes. Darüber hinaus findet sich ein Überblick über Risikoanalysen, Maßnahmen zur Prävention und Reaktion im Verdachtsfall sowie eine Einleitung und Definition zu Formen von Gewalt.
"Das Muster-Kinderschutzkonzept beinhaltet alles, von der Risikoanalyse über Vorschläge zu Maßnahmen für Prävention bis hin zu Kontaktdaten und einer genauen Anleitung, was zu tun ist, wenn Ehrenamtliche Zeichen für Gewalt an einem Kind entdecken. Gerade in einer Schocksituation hilft es, wenn es einen klaren Fahrplan gibt und wenn man für die ersten Momente weiß, was zu tun ist. Leider muss man sagen, dass mehr als 80 Prozent der Missbrauchsfälle an Kindern im engsten Umfeld, in der Familie stattfinden. Damit sind Vereine und Organisationen sowie die vielen Ehrenamtlichen Vertrauenspersonen", so Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm. Zur Stärkung dieser Kernkompetenz solle das Muster-Kinderschutzkonzept als Leitfaden beitragen.
"Ich bin der Überzeugung, dass Vereine hervorragende Arbeit leisten. Jugendvereine und -organisationen sind Orte zum Aufwachsen, Lernen und Freundschaften fürs Leben schließen. Unsere Aufgabe als Politik ist es, die vielen Freiwilligen und Ehrenamtlichen in den Vereinen und Organisationen zu unterstützen. Mit dem Muster-Kinderschutzkonzept geben wir den Verantwortlichen und den Vereinen ein weiteres Instrument in die Hand. Für effizienten Kinderschutz braucht es nämlich handfeste Mittel statt eine bürokratische Papierschlacht."
Wer hat das Muster-Kinderschutzkonzept erstellt?
Erstellt wurde das Konzept vom boJA - Bundesweites Netzwerk offene Jugendarbeit. Die Inhalte wurden aus der Kinderschutzrichtlinie des Österreichischen Netzwerks Kinderrechte, der Kinderschutzrichtlinie der Katholischen Jungschar Österreichs und dem bOJA Rahmenschutzkonzept der Offenen Jugendarbeit übernommen.