Familienministerin Raab: Startschuss für erste Auszahlungen aus dem Anti-Teuerungspaket
Auszahlung der Sonder-Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind ab 3. August
"Die aktuelle Teuerungswelle trifft ganz besonders die Familien. Die Regierung hat deshalb bereits im Juni ein Anti-Teuerungspaket geschnürt, bei dem ein zentraler Fokus auf die Familien und deren Entlastung gelegt wurde", sagte Familienministerin Susanne Raab bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt. Gemeinsam mit Finanzminister Magnus Brunner gab sie einen Überblick über die neuen Unterstützungsmaßnahmen für Familien und informierte über die einmalige Auszahlung der Sonder-Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind als Teil des Anti-Teuerungspakets.
"Wir geben nun den Startschuss für die besondere Unterstützung der Familien: Ab Mittwoch werden 180 Euro pro Kind direkt auf die Konten der Familien überwiesen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, gemeinsam mit der regulären Familienbeihilfe", erläuterte Raab. "Insgesamt wird die Bundesregierung für diese Maßnahme 340 Millionen Euro in die Hand nehmen, davon profitieren rund 1,8 Millionen Kinder beziehungsweise 1,1 Millionen Familien." Als ein konkretes Beispiel führte die Ministerin eine Familie mit 2 Kindern im Alter von 3 und 10 Jahren an, die im Monat August insgesamt 754,40 Euro erhalten werden, wobei sich die Summe aus Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Sonder-Familienbeihilfe ergebe.
Vielzahl an Maßnahmen gegen Teuerungswelle, von denen Familien profitieren
Familienministerin Raab wies zudem auf weitere Entlastungsmaßnahmen aus dem Anti-Teuerungspaket in den kommenden Monaten hin. So werde der Familienbonus-Plus vorgezogen, "der in der vollen Höhe von nun 2.000 Euro in diesem Jahr gewährt wird", der Kinder-Mehrbetrag sei erhöht worden und im September werde ein Schulstartgeld direkt aufs Konto der Familien überwiesen. Im Herbst folge schließlich noch der Anti-Teuerungsbonus mit 500 Euro pro Erwachsenen und 250 Euro pro Kind. Weitere Erleichterungen für Familien gebe es im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes: Hier werde die bisherige Anrechnung des Familienzeit-Bonus auf das Kinderbetreuungsgeld beseitigt. Zudem soll die Zuverdienstgrenze beim Bezug des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes von 16.200 Euro auf 18.000 Euro angehoben werden.
Pressekonferenz zum Thema "Sonder-Familienbeihilfe"
(Pressekonferenz auf Youtube ansehen.)
Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.