Raab: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wesentliche Entlastung für Familien
Soll am 1. Oktober 2021 in Kraft treten – arbeitsrechtliche Freistellungsansprüche unabhängig davon verfügbar
"Die Vereinbarkeit von Familie, Kinderbetreuung und Beruf ist für viele Familien in unserem Land eine riesige Aufgabe – das gilt umso mehr in Zeiten von Corona. Unser Ziel in der Bundesregierung ist es, Familien und Kinder dabei bestmöglich zu unterstützen und Betreuungsengpässe zu verhindern. Die Sonderbetreuungszeit ist dabei ein besonders wichtiges Instrument zur Entlastung", zeigte sich Familienministein Susanne Raab erfreut über die Verlängerung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit.
Die Phase 5 soll mit 1. Oktober 2021 in Kraft treten und bis 31. Dezember 2021 gelten. Berufstätigen Eltern stehen damit in Summe weitere 3 Wochen Sonderbetreuungszeit zur Verfügung. Sie können vom Rechtsanspruch oder vom Vereinbarungsmodell Gebrauch machen. Arbeitgeber erhalten in beiden Fällen 100 Prozent der Entgeltkosten ersetzt.
"Für mich ist es besonders wichtig, die Situation von Alleinerzieherinnen im Blick zu behalten: Sie waren während der gesamten Corona-Pandemie besonders gefordert. Die Verlängerung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit bis Ende des Jahres ist insbesondere für sie eine wesentliche Entlastung bei der Betreuung ihrer Kinder, sollten Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen coronabedingt schließen müssen", so Familienministerin Raab abschließend.