Medienminister Blümel: Pressefreiheit uneingeschränkt schützen und stärken
Wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie - Journalistische Tätigkeit aus DSGVO ausgenommen
„Die Pressefreiheit ist in Österreich als Grundrecht verfassungsrechtlich verankert und stellt einen wesentlichen Grundpfeiler unserer Demokratie und selbstverständlich auch unserer Politik dar. Insbesondere Regierungsinstitutionen und öffentliche Einrichtungen tragen eine besonders hohe Verantwortung, freien und unabhängigen Journalismus sicherzustellen. Es ist uns sowohl Aufgabe als auch wesentliches Anliegen, die Pressefreiheit in ihrem vollen Umfang und uneingeschränkt zu schützen und zu stärken“, so Medienminister Gernot Blümel anlässlich des Internationalen Tags der Pressefreiheit. Die Pressefreiheit stelle auch den wichtigsten Grundpfeiler im Kampf gegen Desinformation dar und sei die Grundlage für die verantwortungsvolle Aufgabe der Journalistinnen und Journalisten, die mit ihrer Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft leisten.
Um die Rahmenbedingungen für freien Journalismus bestmöglich zu sichern, seien auf Initiative der Bundesregierung daher Medien im Hinblick auf die journalistische Tätigkeit vom Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgenommen worden.
„Damit haben wir nicht nur klargestellt, dass an der Pressefreiheit nicht zu rütteln und jede Einschränkung inakzeptabel ist. Wir haben damit vielmehr eine nachhaltige Maßnahme zur Stärkung der Presse- und Medienfreiheit gesetzt“, betont Blümel.
„Als Demokraten ist es unser aller Aufgabe, genau hinzusehen, denn nicht überall ist Pressefreiheit eine Selbstverständlichkeit. Hier ist vor allem der gemeinsame Einsatz der europäischen Gemeinschaft wichtig und wesentlich“, so Medienminister Blümel abschließend.
Rückfragehinweis:
Sophie Gnesda
Presse Bundesminister Blümel
+43 664 88 11 69 72
sophie.gnesda@bka.gv.at