Bundesregierung entlastet Österreich: Weniger Steuern, weniger Bürokratie
Keine neuen Schulden, keinen neuen Steuern – Gesamtentlastung von 8,3 Milliarden Euro
"Die Steuerreform ist ein wichtiger Schritt und ein großes Projekt für unser Land. Im Höchststeuerland Österreich bleibt den Menschen zu wenig von ihrem Bruttogehalt übrig. Daher wollen wir vor allem den Faktor Arbeit spürbar entlasten, besonders die kleinen und mittleren Einkommen. Gleichzeitig liegt der Fokus der Reform auf der Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes, um bestehende Arbeitsplätze abzusichern und neue zu schaffen", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Präsentation der Eckpunkte der Steuerreform gemeinsam mit Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Finanzminister Hartwig Löger und Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs im Bundeskanzleramt. Damit werde ein zentrales Versprechen des gemeinsamen Regierungsprogrammes umgesetzt.
Steuerreform-Volumen von 6,5 Milliarden Euro
"Unser Ziel ist es, die Abgabenquote in Österreich in Richtung 40 Prozent zu senken. Das Besondere an dieser Steuerreform ist, dass keine neuen Schulden gemacht und keinen neuen Steuern eingeführt werden. Jeder, der arbeitet, und jeder, der einen Beitrag geleistet hat, steigt dabei besser aus. Wir schaffen das durch einen sparsamen Umgang mit den Steuergeldern, einer Reduktion der Kosten im öffentlichen Bereich, auch durch eine schlanke Verwaltung, sowie durch Maßnahmen zur Steigerung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters", erklärte der Bundeskanzler. Die Steuerreform umfasse ein Volumen von 6,5 Milliarden Euro, zusammen mit den bereits umgesetzten Maßnahmen wie etwa dem Familienbonus Plus, ergebe das ein Gesamtvolumen von 8,3 Milliarden Euro bis zum Ende der Legislaturperiode 2022.
Arbeitnehmer profitieren zu drei Viertel von Entlastung
"75 Prozent der Entlastungsmaßnahmen sind auf Erwerbstätige sowie Pensionistinnen und Pensionisten ausgerichtet. Wir senken die Sozialversicherungsbeiträge und stellen somit sicher, dass vor allem auch Menschen mit kleinen Einkommen profitieren. Es ist also eine besonders soziale Steuerreform", so Sebastian Kurz. Gleichzeitig würden auch Maßnahmen zur Stärkung des österreichischen Wirtschaftsstandortes gesetzt. So werde etwa die Bürokratie reduziert, die Körperschaftssteuer schrittweise gesenkt und Steuerpauschalierungen werden erleichtert. "Auch die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg der Unternehmen soll gestärkt werden. Daher führen wir erstmals eine bis 3 000 Euro jährlich steuerfreie Erfolgsbeteiligung ein."
"Wir haben uns redlich bemüht, den Trend der ständig steigenden Belastung der letzten Jahrzehnte zu beenden. Die Reform ist für all jene Menschen in unserem Land, die es sich redlich verdient und hart für Österreich gearbeitet haben", sagte der Regierungschef.
Mehr Fairness und Gerechtigkeit
Vizekanzler Heinz-Christian Strache betonte: "Mit dieser Steuerreform ist uns ein großer Wurf gelungen. Es handelt sich um eine Entlastung mit Hausverstand auf Basis von mehr Fairness und mehr Gerechtigkeit, die gerade für arbeitende Menschen in diesem Land wesentlich mehr bringt". Der Vizekanzler verwies auf die ersten Maßnahmen, die bereits im Vorjahr umgesetzt worden seien. "Wir schaffen diese Steuerreform ohne neue Schulden, ohne neuen Steuern, mit einem sanierten Haushalt. Das ist ein Meilenstein dieser Regierung." Die Auswirkungen des Steuerpakets würden sich auch in den positiven Wirtschaftsprognosen widerspiegeln: Das Wirtschaftswachstum werde sich durch diese Maßnahmen um 1 Prozent erhöhen, die Anzahl der Beschäftigten um mehr als 1 Prozent wachsen, die Arbeitslosenquote um 0,4 Prozent sinken und die Investitionen um mehr als 4 Prozent steigen.
Keine Politik auf Kosten der nächsten Generation
"Entlastung Österreich steht für eine neue Umverteilung vom Staat zu den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen", hielt Finanzminister Hartwig Löger fest. Bisher traten bereits der Familienbonus Plus, die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und die Umsatzsteuer-Reduktion im Tourismus in Kraft.
Ab 2020 folgen in Etappen weitere Maßnahmen für Geringverdienende, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Unternehmen. "Diese Entlastung ist nicht nur eine Steuerreform. Es ist ein umfassendes Programm, das auch jene entlastet, die keine Steuern zahlen. Es enthält Maßnahmen für alle Österreicher, Beschäftigungs- und Investitionsanreize und bringt viele steuerrechtliche Vereinfachungen", betonte Löger. "Als Finanzminister ist es mir besonders wichtig, dass all diesen Entlastungen eine vernünftige Gegenfinanzierung gegenübersteht. Wir bringen die erste Steuerreform ohne neue Schulden auf den Weg. Das ist unser Verständnis davon, nicht auf Kosten der nächsten Generationen Politik zu machen", so der Finanzminister.
Stärkung der kleinen und mittleren Einkommen
Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs ergänzte: "Wir sorgen für eine ehrliche und nachhaltige Entlastung. Wir stärken die kleinen und mittleren Einkommen, aber auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen." Bereits 2020 werde es dazu kommen, dass niedrige Einkommen über die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet, die Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern angehoben und Maßnahmen zur Entbürokratisierung sowie im Umweltbereich gesetzt werden.
Der Staatssekretär erläuterte die Details: 2021 folge die erste Etappe der Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern durch die Tarifsenkung der ersten Steuerstufe von 25 auf 20 Prozent, die Entbürokratisierung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Erhöhung des Werbungskostenpauschales, strukturelle Vereinfachungen im Steuerrecht. Die zweite Etappe der Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern über die Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe von 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent werde 2022 in Kraft treten. Ebenso sollen Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes wie etwa die Senkung der Körperschaftssteuer oder die Ausweitung des Gewinnfreibetrages auf 100 000 Euro eingeführt werden.
Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes
Das Kernstück zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich bildet die Senkung der Körperschaftssteuer: Um im internationalen Wettbewerb zu bestehen, werde die Bundesregierung die Körperschaftssteuer im Jahr 2022 von 25 Prozent auf 23 Prozent und auf 21 Prozent im Jahr 2023 senken. Daraus ergebe sich für österreichische Unternehmen ab 2022 eine Entlastung im Ausmaß von rund 800 Millionen Euro und ab 2023 um 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Weitere Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft seien etwa die Ausweitung des Gewinnfreibetrags auf 100 000 Euro, die Erhöhung der Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern stufenweise auf 1 000 Euro, die Ausweitung der Forschungsprämie sowie Erleichterungen bei Steuererklärungen für Kleinunternehmen, erläuterte der Finanzstaatssekretär. "Wir entlasten unsere Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur finanziell, sondern sorgen auch für Entbürokratisierung sowie Vereinfachungen."
Bilder von der Pressekonferenz sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramtes kostenfrei abrufbar.