Bundeskanzler Kurz: Altersarmut durch Erhöhung der Mindestpension entgegentreten
Lange Erwerbstätigkeit soll sich im Alter lohnen
"Wir sind als Bundesregierung mit dem Ziel angetreten, die Menschen in unserem Land zu entlasten. Damit soll all jenen, die ein Leben lang gearbeitet haben, mehr Geld übrigbleiben. Die Erhöhung der Mindestpension soll im Zuge der Steuerreform als weitere Maßnahme zur Entlastung von Pensionistinnen und Pensionisten beitragen", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Pressekonferenz zum Thema Soziales gemeinsam mit Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Sozialministerin Beate Hartinger-Klein und Klubobmann August Wöginger im Bundeskanzleramt.
50 Millionen Euro pro Jahr für kleine Pensionen
Die Erhöhung der Mindestpension für Menschen, die lange gearbeitet haben, sei etwa nach dem Familienbonus Plus und der Steuerreform ein weiterer Entlastungsschritt der Bundesregierung. "Wir wollen gegen Altersarmut ankämpfen und sicherstellen, dass Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich in Würde leben können. Wir wollen, dass es sich für die Menschen auszahlt, arbeiten zu gehen und in unser System einzuzahlen." Daher werde die Mindestpension bei 40 Beitragsjahren von 995 Euro auf 1 200 Euro netto, bei Paaren von 1 260 Euro auf 1 500 Euro netto und bei 30 Beitragsjahren von 995 Euro auf 1 025 Euro erhöht, so der Bundeskanzler zu den Detailzahlen. Gleichzeitig werden im Rahmen des Budgets auch Maßnahmen zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters gesetzt. Damit sollen Menschen möglichst lange im Erwerbsleben tätig sein, einen Beitrag leisten und danach auch eine Pension beziehen, von der sie leben können.
"Durch diese Maßnahme mit Investitionen in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr unterstützen wir rund 40 000 Menschen, die am Rande der Armutsgrenze leben. Die Investitionssumme ist bereits im Budgetrahmen eingeplant", betonte Sebastian Kurz.
Leben im Ruhestand ohne materielle Sorgen ermöglichen
Vizekanzler Heinz-Christian Strache erklärte, dass "wir es als unsere besondere Verantwortung und Verpflichtung sehen, Altersarmut zu bekämpfen. Vor allem Frauen sind davon besonders oft betroffen. Jene Personen, die unser Land wiederaufgebaut haben, verdienen sich im Ruhestand ein Leben, in dem sie keine materiellen Sorgen haben. Daher stellen wir sicher, dass den Menschen mehr Geld übrigbleibt." Durch das geplante Pensionssicherungspaket würden die Mindestpensionen erhöht: Das bedeute für eine Einzelperson mit 40 Beitragsjahren 2 870 Euro netto mehr pro Jahr, für Paare 3 360 Euro netto mehr. Für Personen mit 30 Beitragsjahren bedeutet das eine Erhöhung von 420 Euro netto jährlich. "Mit diesen Maßnahmen zeigen wir, dass wir nicht nur über soziale Verantwortung und Gerechtigkeit sprechen, sondern sie auch umsetzen. Die ältere Generation, darunter vor allem die Kleinstpensionistinnen und -pensionisten, haben unsere besondere Unterstützung verdient. Diese Entlastung war uns allen ein ehrliches Anliegen", so der Vizekanzler.
Anrechnung der Kindererziehungszeiten als Maßnahme gegen Altersarmut bei Frauen
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein betonte: "Das Pensionssicherungspaket garantiert für 40 000 Betroffene, davon 22 000 Frauen, einen sozial sicheren Ruhestand." Sie betonte den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit und Fairness und erläuterte den daraus erwachsenden Bonus zur Ausgleichszulage ab 1. Jänner 2020: "Für 360 und 480 Beitragsmonate werden maximal 12 Monate Präsenz- oder Zivildienst und 60 Monate an Kindererziehungszeiten angerechnet. Der Bonus beläuft sich bei 40 Beitragsjahren zumindest auf 150 Euro netto pro Monat. Nach Berücksichtigung der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge bleiben zusätzlich 20 Euro und nach der Steuersenkung bleiben zusätzlich 10 Euro. Für Niedrigstpensionen sind das also insgesamt 180 Euro monatlich mehr", so Hartinger-Klein.
Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger erläuterte den Fahrplan zur Erhöhung der Mindestpension und betonte, dass der Beschluss nächste Woche in den Ministerrat kommen werde. Nach der Beschlussfassung durch das Parlament solle die Erhöhung der Mindestpension mit 1. Jänner 2020 Gesetzeskraft erlangen.
Bilder von der Pressekonferenz sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramtes kostenfrei abrufbar.