Regierung: Bundesrechtsbereinigung startet in die Begutachtungsphase
"Das Leben der Menschen einfacher gestalten"
Bundeskanzler Sebastian Kurz erläuterte im Rahmen eines Pressegesprächs mit Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Bundesminister Josef Moser den Begutachtungsstart zum 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetzes. "Wir wollen notwendige Reformen zustande bringen, dazu gehört auch die Deregulierung. 'Menschen das Leben einfacher gestalten lassen', lautet die Devise. Wir erleben eine stetige Steigerung der Bürokratie und Regulierung. Dadurch gibt es immer weniger Freiheit und Eigenverantwortung für die Menschen", erklärte der Bundeskanzler. "Für Unternehmen wird es schwieriger, auch im privaten Bereich wird es immer komplizierter. Im Bereich der Deregulierung werden wir daher bis zum Sommer mehrere Schritte setzen. Den Anfang macht die Rechtsbereinigung, das heißt, von der Dichte an Gesetzen und Verordnungen jene zu streichen, die wir nicht mehr brauchen", bedankte sich der Bundeskanzler beim Vizekanzler und beim Justizminister für die Umsetzung der Versprechen aus dem Regierungsprogramm.
Vizekanzler Heinz-Christian Strache sprach von einer "längst überfälligen Bereinigung des Gesetzesdschungels". Der Österreich-Konvent habe die Notwendigkeit bereits vor längerer Zeit festgehalten. "Es ist wichtig und konsequent, dass wir rasch an die Umsetzung gehen. Zuletzt wurden 1999 mit einem Bundesbereinigungsgesetz alte Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt. Die jetzige Bereinigung soll für eine moderne und dienstleistungsorientierte Verwaltung mit mehr Rechtssicherheit und Klarheit sorgen. Es braucht Freiheiten, die nun geschaffen werden." Man habe dafür Sorge zu tragen, dass die Bürger eine gute Servicestelle erhalten und dass Amtswege durch direktes Service wegfallen. "Unsere Behörden sollen im digitalen Zeitalter ankommen. Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst einfach elektronisch auf staatliche Leistungen zugreifen können", ergänzte der Vizekanzler. Auch für die Unternehmen sei der Bürokratieabbau notwendig, um Kosten einsparen zu können.
Bundesminister Josef Moser untermauerte, dass diese "Regierung für Reformen" stehe. Dazu gehöre auch, Ballast in Form der Rechtsbereinigung abzuwerfen. "Wir haben alle Gesetze, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht worden sind, einer Prüfung unterzogen, ob diese noch gültig beziehungsweise anwendbar sind. Das Ergebnis war, dass beispielsweise Gesetze in Kraft sind, die für die Kronländer gelten. Eine moderne Rechtsordnung erfordert, dass man diesen Ballast abwirft. Es ist höchste Zeit, dass der Staat mehr Durchblick für den Bürger ermöglicht", so der Bundesminister. Das Auffinden für Rechtsvorschriften sei dann rascher, einfacher und kostengünstiger. "Es wird mehr Rechtssicherheit und ein einfacherer Zugang zum Recht geschaffen", ergänzte Moser, der auf den sorgsamen Umgang mit sensiblen Bereichen hinwies, etwa im Bereich des Arbeitnehmerschutzes und des Verbraucherschutzes. "Rund 600 Gesetze und 1 800 Verordnungen können auf diese Weise aufgehoben werden. Das entspricht einer Bereinigungsquote von rund 50 Prozent“, erklärte Bundesminister Moser abschließend.
Für nähere Details siehe den Ministerratsvortrag (PDF, 115 KB). Bilder vom Pressegespräch im Bundeskanzleramt sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramtes kostenfrei abrufbar.