Löger/Moser: Grundbedarf im Justizressort ist gesichert – Mehrbedarf für Rechtsprechung durch Rücklagenentnahmen bedeckt

Anlässlich der parlamentarischen Ausschussberatungen zum Doppelbudget 2018/2019 wurden weitere Gespräche zwischen Finanzminister Hartwig Löger und Justizminister Josef Moser zum Justizbudget geführt.

Man hat sich darauf verständigt, dass mit dem Budget der Grundbedarf im Justizressort abgedeckt ist. Für Mehrkosten, die sich aus der unabhängigen Rechtsprechung ergeben, sowie projektbezogene Kosten wurde die Einigung getroffen, dass Rücklagen im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen aufgelöst werden können. Durch diese Rücklagenauflösung kann die Justiz ihrem Auftrag, für Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit zu sorgen, nachkommen. Es wird keine Richterstelle eingespart und es werden auch in Zukunft – so wie bisher – Rechtspraktikanten zur Gerichtspraxis zugelassen.

Justizminister Moser erholt sich gerade im Krankenhaus nach einer Blutvergiftung.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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+43 1 52152 231
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Bundesministerium für Finanzen
Pressesprecher
Jim Lefebre, BSc
+43 1 51433 500029
E-Mail: jim.lefebre@bmf.gv.at