Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Hinweis
Derzeit ist keine Einreichung von Projektvorschlägen möglich! Der nächste Aufruf ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen und bezieht sich auf die Projektlaufzeit 2027/28.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung II/3:
foerderungen.integration@bka.gv.at.
Förderaufruf AMIF – 2025/2026 (zur Nachlese)
Allgemein
Der Asyl-, Migrations-, und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU) für Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Asyl, Migration und Integration. Mithilfe solcher Maßnahmen soll ein Beitrag zur Steuerung der Migrationsströme, Stärkung des gemeinsamen Asylsystems und der gemeinsamen Einwanderungspolitik mit tatsächlicher Integration von Drittstaatsangehöriger geleistet werden.
Zuständigkeiten
In Österreich sind folgende Stellen für den AMIF zuständig:
- Bundesministerium für Inneres, BMI - Abteilung V/4, für Maßnahmen in den Bereichen Asyl und Rückkehr sowie die ordnungsgemäße Abwicklung des Fonds verantwortlich,
- Bundeskanzleramt, BKA - Abteilung II/3, für Maßnahmen im Bereich Integration, und
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) für die operative Abwicklung und Begleitung der Förderungsprojekte.
AMIF 2021-2027 - Bereich Integration
Der von der Europäischen Kommission eingerichtete AMIF 2021-2027 knüpft an die vorhergehende Fondsperiode des AMIF 2014-2020 an.
Zielgruppe
Die Zielgruppe im Bereich Integration sind Drittstaatsangehörige mit längerfristiger Aufenthaltsperspektive in Österreich. Darunter zählen insbesondere Personen mit Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutzstatus im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU sowie auch Vertriebene gemäß Vertriebenen-Verordnung (§ 62 Asylgesetz (AsylG) 2005). Nächste Verwandte von Personen aus der Zielgruppe können mit Nachweis der Erforderlichkeit zur effektiven Durchführung von Maßnahmen ebenfalls an Projekten teilnehmen. In Ausnahme ist es bei bestimmten Maßnahmen auch möglich, dass Personen außerhalb der Zielgruppe an Projekten teilnehmen. Ausgeschlossen von allen Integrationsmaßnahmen sind Asylwerberinnen und Asylwerber.
Der Fokus innerhalb der Zielgruppe ist insbesondere auf Frauen und junge Personen gelegt.
Ziele & Maßnahmen
Im Rahmen der Fondsumsetzung sollen Projekte ausgewählt und finanziell unterstützt werden, die zur Umsetzung des Ziels "Legale Migration und Integration" beitragen, welches folgend lautet: Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf sowie Beitrag zu und Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen (gemäß Artikel 3 Absatz (2) lit. b der Verordnung (EU) 2021/1147).
Österreich hat als EU-Mitgliedstaat mit den Mitteln des Fonds solche Maßnahmen zu fördern, die einen Beitrag zu diesem Ziel leisten. Auf dieser Grundlage werden gemäß dem Nationalen Programm 2021-2027 im Bereich Integration Projekte zu folgenden Maßnahmen gefördert:
- Förderung des Spracherwerbs,
- Förderung der Partizipation am Bildungssystem,
- vorbereitende Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration,
- Starthilfe in ein selbstständiges Leben,
- gesellschaftliche Integration,
- Indikatoren, Forschungsarbeiten und wissenschaftliche Analysen zu Integration, und
- Kapazitäts- und Wissensaufbau und praktische Anwendung in nachhaltigen Organisationsstrukturen.
Mittelausstattung
Die Mittelausstattung des AMIF im Finanzrahmen 2021-2027 beträgt insgesamt 9.882 Millionen Euro.
Davon werden Österreich insgesamt 157 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wovon 69,09 Millionen Euro für den Integrationsbereich vorgesehen sind.
Förderungsfähigkeitszeitraum: Im Rahmen der Fondsperiode 2021-2027 sind Ausgaben förderungsfähig, wenn sie zwischen 1. Jänner 2021 und 31. Dezember 2029 angefallen sind.
Laufende Projekte
Alle geförderten Integrationsprojekte sind unter "Förderschwerpunkte und Übersicht der Förderprojekte Integration" einsehbar.
Nationale Übergangsfinanzierung
Der Start zur Umsetzung des AMIF 2021-2027 hat sich aufgrund der im Frühjahr 2021 noch nicht finalen EU-Rechtsgrundlage sowie eines sich damals noch in Abstimmung mit der Europäischen Kommission befindlichen, nicht finalen Nationalen Programms verzögert. Folglich konnte kein neuer Förderungsaufruf für Projekte mit Projektbeginn 2022 starten.
Aus diesem Grund hat das Bundeskanzleramt Integrationsprojekten, die in der Laufzeit 2020-2021 gefördert wurden, die Möglichkeit zur Einreichung für eine Nationale Übergangsfinanzierung gegeben. Dadurch konnte die Weiterführung qualitativ hochwertiger Integrationsprojekte gesichert werden.
- Projektanzahl: 38
- Laufzeit: 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022
- Förderungshöhe: 6,4 Millionen Euro (nationale Mittel)
Sonderaufruf "Ukraine"
Infolge des Ukrainekrieges wurde die Förderungsfähigkeit der Ausgaben für die Fondsperiode des AMIF 2014-2020 von der Europäischen Kommission um 1 Jahr verlängert.
Das Bundeskanzleramt hat daher einen Sonderaufruf gestartet, um Vertriebene aus der Ukraine rasch und umfassend bei ihrer Integration in Österreich zu unterstützen.
- Projektanzahl: 8
- Laufzeit: 1. August 2022 bis 31. August 2023
- Förderungshöhe: 1,59 Millionen Euro (AMIF- und nationale Mittel)
Rückblick
Für die Europäische Integrationsförderung wurden in der Vergangenheit folgende Vorfinanzierungsinstrumente eingerichtet:
EIF (2007-2013)
Der Europäische Integrationsfonds (EIF) diente der Integration Drittstaatsangehöriger (Nicht-EU-Bürgerinnen und -bürger) mit unterschiedlichem wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, sprachlichen und ethnischen Hintergrund in die europäischen Gesellschaften. Die Förderungsperiode des EIF lief von 2007 bis 2013. Der letzte Förderungsaufruf fand im Frühjahr 2013 statt.
AMIF 2014-2020
Im Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 wurden die Förderprogramme im Bereich Inneres völlig neu strukturiert und von sechs auf zwei Förderprogramme in den damals neu gegründeten AMIF reduziert. Die Förderprogramme des Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF), des Europäischen Integrationsfonds (EIF) und des Europäischen Rückkehrfonds (RET) wurden darunter zusammengefasst.
- Im Rahmen des AMIF 2014-2020 wurden insgesamt 138 Projekte mit einer Förderungssumme von 48,1 Millionen Euro (AMIF- und nationale Mittel) gefördert.
Aktuell laufen im Rahmen des AMIF 2014-2020 noch Projekte aus dem Sonderaufruf "Ukraine". Zusätzlich werden im Rahmen der Nationalen Übergangsfinanzierung ehemalige AMIF-Projekte gefördert.
Ansprechstelle für den AMIF
Für die Integrationsmaßnahmen beziehungsweise zu Integrationsprojekten:
Bundeskanzleramt, Abteilung II/3
E-Mail: foerderungen.integration@bka.gv.at
Telefon: +43 1 531 15-204213
Bei allgemeinen Fragen zum AMIF und Asyl- und Rückkehrmaßnahmen:
BMI, Abteilung V/4
E-Mail: BMI-V-4@bmi.gv.at
Telefon (Sekretariat): +43 1 531 26-2785
Links und Dokumente
Rechtliche Grundlagen: