Beschlussprotokoll des 32. Ministerrates vom 24. Oktober 2018
1. Der Ministerrat genehmigt das Beschlussprotokoll Nummer 31 und beschließt, die Tagesordnung um die Punkte 12 bis 15 zu erweitern.
2. Der Ministerrat nimmt von den ihm vorliegenden Mitteilungen und Resolutionen 1 bis 7 Kenntnis.
3. Personalangelegenheiten liegen keine vor.
4. Berichte von Ratssitzungen liegen keine vor.
5. Bericht der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, Zahl 431.601/ 0012-V/5/a/18, betreffend Neuausrichtung der Österreichischen Jugendstrategie. Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
6. Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, Zahl W3.3.18.85/ 0003-III.4/18, betreffend Meterkonvention; 26. Generalkonferenz für Maß und Gewicht vom 13. bis 16. November 2018 in Versailles; Entsendung einer österreichischen Delegation. Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
7. Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, Zahl CA.2.13.47/ 0001-II.9/18, betreffend Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits; Inkraftsetzung. Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
8. Gemeinsamer Bericht des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Zahl LR2230/ 0079-I/11/18, betreffend Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich – Sicherheitsbericht 2017. Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
9. Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung, Zahl S91.005/2-ELeg/18, betreffend Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung über die Befugnisse der zum Auslandseinsatz nach Mali entsendeten Personen (EUTM Mali-Verordnung 2018). Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
10. Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Zahl 653.292/0008-V/2/a/18, betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Amtes der Kärntner Landesregierung. Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
11. Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Zahl 603.861/0002-V/5/18, betreffend § 8 Apothekengesetz, RGBl. Nummer 5/1907, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nummer 127/2017, sowie der Verweise auf diese Bestimmung in §§ 6, 24, 62a und 68a des Apothekengesetzes; Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof G 252/2018. Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
12. Gemeinsamer Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und des Bundesministers für Finanzen, Zahl 40.101/ 0026-IV/9/18 betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen erlassen wird und mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird. Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
13. Gemeinsamer Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, Zahl 1000/ 0017-KabBM/18 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22. Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
14. Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Zahl 21.119/001-II/A/1/18, betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Primärversorgungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Dienstgeberabgabegesetz, das Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung privater Krankenanstalten, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, das Ausbildungspflichtgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Angestelltengesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden, ein Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Überführung der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates und ein Bundesgesetz über die Versorgung für das österreichische Notariat erlassen werden sowie das Notarversicherungsgesetz 1972 aufgehoben wird (Sozialversicherungs-Organisationsgesetz) Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
15. Bericht des Bundesministers für Finanzen, Zahl 280.806/0015-GS/VB/18, betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge erlassen wird und das Einkommensteuergesetz 1988, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung) Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
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