Verfassungsministerin Edtstadler: "Hass darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben"
Verschärfung des Verbotsgesetzes im Ministerrat verabschiedet und in Begutachtung geschickt
"Das ist eine gute Woche im Kampf gegen Antisemitismus: Am Montag wurde das Ehrenzeichengesetz präsentiert, heute geht es um die Novellierung des Verbotsgesetzes und am Sonntag darf ich in Israel bei der Konferenz des American Jewish Committee sprechen. Österreichs Anstrengungen im Kampf gegen Antisemitismus werden international gesehen und auch wertgeschätzt", hielt Verfassungsministerin Karoline Edtstadler beim Pressefoyer nach dem Ministerrat fest. Sie stellte dabei gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadic die Eckpunkte des novellierten Verbotsgesetzes vor.
Österreich habe schon vor 2 Jahren eine "Nationale Strategie gegen Antisemitismus" mit 38 konkreten Maßnahmen vorgelegt. Mittlerweile seien alle Maßnahmen vollständig umgesetzt beziehungsweise in Umsetzung. Mit der Novellierung des Verbotsgesetzes würden nun auch die Maßnahmen 4 und 5 umgesetzt. Dabei sei man den Empfehlungen der entsprechenden Arbeitsgruppe zur Präzisierung des Verbotsgesetzes nachgekommen und habe das Gesetz an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst.
"Mit der Novelle des Verbotsgesetzes setzen wir eine weitere wesentliche Maßnahme unserer Nationalen Strategie gegen Antisemitismus um. Wir unterstreichen damit zugleich, dass Wiederbetätigung mit der vollen Härte des Rechtsstaats verfolgt werden muss: vom Amtsverlust über die Einziehung von Nazi-Devotionalien bis zur Strafverfolgung im Internet. Das Verbotsgesetz und seine notwendige Weiterentwicklung ist ein Grundpfeiler unseres Selbstverständnisses der Zweiten Republik", so Edtstadler.
Diversion, Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit und Erhöhung der Verwaltungsstrafen
So sei es notwendig, die Sensibilität in der Gesellschaft zu schärfen und zu versuchen, mit Täterinnen und Tätern in den Dialog zu treten. Daher sei sie froh, dass man mit der Novellierung Diversionsmöglichkeiten geschaffen habe. "Der Besuch einer Gedenkstätte alleine wird nicht ausreichen, aber wenn jemand einen Fehler eingesteht, sollte man ihm eine Chance geben", so Edtstadler. Klar sei, dass eine wegen Wiederbetätigung verurteilte Person das offizielle Österreich nicht als Beamter oder Beamtin vertreten dürfe. "Das muss zu einem Amtsverlust führen", betonte die Verfassungsministerin.
Mit der Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit habe man zudem das Verbotsgesetz auf die Höhe des 21. Jahrhunderts gebracht. Denn viele Delikte würden im Internet verübt. Auch hier werde nun eine klare Grenze gesetzt: In Zukunft könne man sich nicht mehr in der scheinbaren Anonymität des Internets verstecken. Weiteres sollen die Vorschriften im Verwaltungsstrafrecht angepasst und die Strafhöhe von 2.180 auf 4.000 Euro erhöht werden.
"Antisemitismus ist ein gesellschaftspolitisches Thema. Starke und effektive Gesetze sind wichtig, sie werden aber alleine nicht ausreichen. Jeder und jede Einzelne in unserer Gesellschaft trägt Verantwortung, um eine freie und rechtsstaatliche Demokratie weiter entfalten zu können, für ein friedvolles Miteinander, in dem Hass und Ausgrenzung nicht akzeptiert werden", hielt die Bundesministerin fest. Humanität, Toleranz und Achtung vor den menschlichen Grundwerten könnten zwar nicht erzwungen werden, aber das Strafgesetz lege hier eine klare Schranke und zeige die Grenzen auf. "Wenn diese überschritten werden, muss gehandelt werden", so die Verfassungsministerin abschließend.
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