Bundeskanzler Kurz: Größte Verfassungsreform seit 1929 gelungen
Ministerrat beschließt erste große Reformschritte zur Kompetenzentflechtung und Verwaltungsvereinfachung
"Wir wollen einen modernen Staat mit starkem Föderalismus und einer klaren Kompetenzverteilung", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz beim Pressefoyer nach dem Ministerrat. "Unser Ziel ist es daher, eine Kompetenzbereinigung zu bewerkstelligen, um Steuergeld zu sparen und die Verwaltung bürgernäher zu machen." Bereits seit dem Jahr 1989 seien Eckpunkte dieser Staatsreform diskutiert worden, es sei aber bis jetzt bei Absichtserklärungen geblieben. "Nun haben wir nach konstruktiven Verhandlungen mit den Bundesländern Entscheidungen getroffen und bringen damit die größte Verfassungsreform seit 1929 auf den Weg."
Reform- und Justizminister Josef Moser unterstrich: "Aufgrund der Kompetenzzersplitterung gab es keine Ergebnisverantwortung, viel Geld ist in den bürokratischen Strukturen versickert. Wir haben nun ein Entflechtungspaket verabschiedet, ein Gemeinschaftspaket von Bund und Ländern." Die wichtigsten Eckpunkte sind die Aufhebung der Blockademöglichkeiten und klare Kompetenzzuweisungen der Agenden in den Artikeln 10 bis 12 der Bundesverfassung.
Zu den Kompetenzen der Länder zählen künftig die Kinder- und Jugendhilfe, die Kuranstalten oder der Pflanzenschutz. Der Bund wird künftig alleinverantwortlich für Bevölkerungspolitik oder Bezirksgerichtssprengel sein. Auch eine einheitliche Datenschutzkompetenz wird beim Bund angesiedelt. Die Blockademöglichkeiten des Bundes etwa bei der Bestellung der Landesamtsdirektoren wird entfallen: "Wir überwinden damit das Misstrauensprinzip aus dem Jahr 1920 und kommen nun zu einem partnerschaftlichen Vertrauensprinzip", so Moser.
"Klare Kompetenzen bringen schnellere Entscheidungen. Wir bekommen mehr Tempo in der Verwaltung, das kommt den Menschen zugute", unterstrich Burgenlands Landeshauptmann und Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz Hans Niessl. Um den hohen Standard etwa in der Jugendfürsorge zu sichern, sollen in einer 15a-Vereinbarung die Qualitätskriterien österreichweit einheitlich festgelegt werden. Weitere Reformschritte würden bereits angedacht, etwa für die Krankenanstalten oder die E-Wirtschaft.
Vizekanzler Heinz-Christian Strache dankte allen Verhandlungspartnern für "die sachliche und gute Zusammenarbeit über parteipolitische Grenzen hinweg."
E-Government wird mobil
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Infrastrukturminister Norbert Hofer berichteten vom Ausbau des E-Government zum Mobile-Government über die Plattform oesterreich.gv.at. "Als ersten Schritt – geplant bis März 2019 – sollen alle Fragen der Ummeldung, der Geburt und Anmeldung eines Kindes sowie die Beantragung von Wahlkarten online erledigt werden können. Dazu gibt es Informationen über alle Schritte und auch noch die Erinnerung zur Passerneuerung", erklärte Schramböck. Bis Sommer sollen verloren gegangene Dokumente ersetzt sowie Pensionsfragen erledigt werden können. Bis Ende des Jahres 2019 sollen auch Führerschein und andere Dokumente über Handy-App verfügbar sein. "Damit können wir bei der digitalen Verwaltung zu den führenden Nationen aufschließen."
Bundesminister Hofer unterstrich: "Wir werden heute die Voraussetzungen für ein digitales Österreich schaffen. Meine Aufgabe ist es, die Hardware zur Verfügung zu stellen. Das heißt schnelles Internet, Breitband und 5G-Netz in ganz Österreich."
Studentenheimgesetz
Wissenschaftsminister Heinz Faßmann stellte die Vorlage für ein neues Studentenheimgesetz vor: "Wir definieren in dem neuen Gesetz, was ein Studentenheim ist und geben damit mehr Rechtssicherheit." Zudem würden Vertragsmodalitäten präzisiert. "Wir gehen im Gesetz davon aus, dass die Verträge 12-Monats-Verträge sind. Wenn Studierende erstmalig in ein Studentenheim kommen, können sie einen 24-Monats-Vertrag abschließen. Studenten bekommen aber auch das Recht, Verträge zum Monatsnächsten wieder zu kündigen. Das ist für jene wichtig, die etwa ein Erasmus-Auslandssemester beginnen. Auf der anderen Seite können die Studentenheimbetreiber nur bei wichtigen Gründen den Studierenden kündigen."
Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass Heimvertretungen vorgesehen seien. "Diese werden gewählt und arbeiten ein Heimstatut aus. Heimvertreter bekommen für die Tätigkeit in der Gemeinschaft auch ECTS-Punkte", erläuterte Faßmann. "Insgesamt ist dieses Studentenheimgesetz ein schönes politisches Erlebnis, wir haben uns mit der Österreichischen Hochschülerschaft zusammengesetzt und eine gemeinsame Regelung gefunden."
Bilder vom Pressefoyer sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramtes kostenfrei abrufbar.
Pressestatements vor dem Ministerrat
(Pressestatements vor dem Ministerrat auf Youtube ansehen.)
Pressefoyer nach dem Ministerrat
(Pressefoyer nach dem Ministerrat auf Youtube ansehen.)
Link zu den Ministerratsvorträgen und den dazu gehörenden Beilagen.
Rückfragehinweis:
Johannes Frischmann
Pressesprecher des Bundeskanzlers
Telefon: +43 1 53 115-20 22 36
Mobil: +43 664 839 78 62
E-Mail: johannes.frischmann@bka.gv.at