Integrationsministerin Raab: 32 Millionen Euro für innovative Integrationsprojekte erstmals mit Werteklausel
2. Runde des EU-Fördertopfs AMIF; Einreichung der Projekte bis 10. Juni
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) geht in die zweite Runde: Nachdem für die Förderperiode 2023/24 bereits 66 Integrationsprojekte eine AMIF-Förderung in der Höhe von über 27 Millionen Euro erhalten haben, findet nun der zweite Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für 2025/26 statt. Insgesamt stehen dafür 32 Millionen Euro zur Verfügung, wovon knapp 24 Millionen Euro aus EU-Mitteln und rund 8 Millionen Euro aus nationalen Mitteln kommen. Erstmals wurde nun auch eine Werteklausel in die Verträge mit den geförderten Projekten aufgenommen.
Gefördert werden sollen insbesondere Projekte, die die Sprachförderung von zugewanderten Kindern, Jugendlichen aber auch von Frauen mit Migrationshintergrund im Fokus haben. Weiters soll der aktuellen Herausforderung der schleppenden Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen begegnet werden: Mit den geförderten Projekten soll ein schnellerer Einstieg in den Arbeitsmarkt gefördert werden und dadurch ein rasches Gelangen in die Selbsterhaltungsfähigkeit gelingen. Zusätzlich sollen auch Projekte, die Tendenzen von Segregation und Radikalisierung entgegenwirken, eine Förderung erhalten. Dadurch sollen das Zugehörigkeitsgefühl von Menschen mit Migrationshintergrund zu Österreich und eine befürwortende Haltung zur Demokratie gestärkt werden sowie das Zusammenleben mit Österreicherinnen und Österreichern verbessert werden.
Bei der Werteklausel geht es konkret um die Verpflichtung, dass sich alle Personen, die an den Projekten teilnehmen, an die österreichischen Werte halten müssen und insbesondere auch keine antisemitischen Aussagen geduldet werden. Weiters müssen die Werte der demokratisch-rechtstaatlichen Grundordnung der Republik geachtet werden. Bei Verstößen gegen die Werteklausel müssen die Projektnehmer die gesamte Fördersumme zurückzahlen.
"Mit der neuen Werteklausel wollen wir Entwicklungen, die nicht dem demokratischen Grundverständnis und den österreichischen Werten entsprechen, wie Antisemitismus, Verbreitung von Hass oder Ungleichbehandlung von Mann und Frau erst gar keinen Platz bieten. Wenn das nicht der Fall ist, ist mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen. Mit der Werteklausel gibt es nun einen Hebel, um bei Verstößen Fördergelder zu streichen", sagt Integrationsministerin Susanne Raab.
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist ein EU-Förderinstrument, das unter anderem für Integrationsprojekte von 2021 bis 2027 zur Verfügung steht. Förderansuchen können von privaten und öffentlichen Organisationen gestellt werden.