"Recht auf Reparatur": EU-Richtlinie in Kraft getreten

Reparaturdienstleistungen leichter zugänglich, transparenter und kostengünstiger – "Recht auf Reparatur" auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie – EU-Mitgliedstaaten müssen Anforderungen bis Ende Juli 2026 in nationales Recht umsetzen – EU-weit 35 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr durch vorzeitig weggeworfene Produkte

Abbildung: Eine Person benützt eine Nähmaschine
Foto: European Union 2020/Aurore Martignoni

Mit 30. Juli 2024 ist die EU-Richtlinie zum "Recht auf Reparatur" ("Right to Repair", kurz "R2R") in Kraft getreten. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb sowie außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen das Recht erhalten, dass ihre Waren repariert werden. Dies gilt für Waren, welche nach EU-Recht technisch reparierbar sind, beispielsweise Waschmaschinen, Staubsauger oder Kühlgeräte. Mit der EU-Richtlinie sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher Waren reparieren lassen können, anstatt sie zu ersetzen, wenn ein Produkt beschädigt oder fehlerhaft ist.

Zu den weiteren Eckpunkten der Richtlinie zählen folgende Maßnahmen:

  • Die Herstellerinnen und Hersteller sollen dazu verpflichtet werden, Ersatzteile bereitzustellen, und müssen über Reparaturrechte informieren.
  • Zudem sollen ein europaweit einheitliches Formular mit klaren Informationen über die Reparatur (Fristen, Preise, etc.) sowie eine Online-Reparaturplattform für den Kontakt zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Reparaturbetrieben ("Matchmaking") für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen.
  • Der Haftungszeitraum der Verkäuferinnen und Verkäufer nach der Reparatur eines Produkts verlängert sich um 12 Monate.

Die Zielsetzungen: Abfall reduzieren, Kreislaufwirtschaft stärken

Reparaturen tragen zur Abfallverringerung bei und führen zu Einsparungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit der Richtlinie sollen eine höhere Nachfrage im Reparatursektor erreicht und gleichzeitig Anreize für die Entwicklung nachhaltigerer Geschäftsmodelle gesetzt werden. Durch diese Impulse, den Lebenszyklus von Produkten zu verlängern, werden die neuen Rechtsvorschriften künftig auch zur Verringerung des Abfallaufkommens beitragen. Und nicht zuletzt lässt sie die Reparatur zu einer attraktiveren Wirtschaftstätigkeit werden, die hochwertige Arbeitsplätze in Europa schaffen kann. Davon profitieren nicht nur alle Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure, sondern auch die Umwelt.

Entsorgte Produkte sind häufig noch gebrauchsfähige Waren, die repariert werden könnten, jedoch oft vorzeitig weggeworfen werden. Das verursacht nach Angaben der Europäischen Kommission pro Jahr 35 Millionen Tonnen Abfall, 30 Millionen Tonnen verschwendeter Ressourcen und 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen in der EU. Ebenfalls nach Angaben der Europäischen Kommission sollen mit der Initiative über einen Zeitraum von 15 Jahren Einsparungen von Treibhausgasemissionen in Höhe von 18,5 Millionen Tonnen, von Ressourcen in Höhe von 1,8 Millionen Tonnen und von Abfällen in Höhe von 3 Millionen Tonnen erreicht werden.

Die nächsten Schritte

Die 27 EU-Mitgliedstaaten haben 24 Monate lang, bis 31. Juli 2026, Zeit, die in der EU-Richtlinie enthaltenen Anforderungen in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund: Das "Recht auf Reparatur"

Die EU-Richtlinie ist Teil des übergeordneten Ziels der Europäischen Kommission, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt zu werden. Eine 2022 durchgeführte Eurobarometer-Umfrage hat gezeigt, dass 77 Prozent der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger eine persönliche Verantwortung für die Eindämmung des Klimawandels empfinden. Die EU-Richtlinie fördert daher die Reparatur als nachhaltige Konsumentscheidung, die zu den Klima- und Umweltzielen im Rahmen des europäischen "Green Deals" beiträgt.

Der entsprechende Richtlinien-Vorschlag war von der Europäischen Kommission am 22. März 2023 vorgelegt worden und ist Teil der "Neuen Verbraucheragenda" sowie des "Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft". Zudem ergänzt die Richtlinie EU-Vorschriften zur Förderung eines nachhaltigen Konsums, wie etwa die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, mit der die Herstellung reparierbarer Produkte gefördert wird.

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