Ökodesign-Verordnung tritt in Kraft

Neue Verordnung soll nachhaltige Produkte in der EU zur Norm machen – Vorschriften beinhalten Maßnahmen gegen die Vernichtung unverkaufter Produkte – Exekutiv-Vizepräsident Šefčovič: "Wir legen die Messlatte höher"

Zwei Damen in einem Einkaufszentrum, die in einem Geschäft Schuhe anschauen - Perspektive: von hinten

Umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter: In der EU gelten seit 18. Juli 2024 neue Vorschriften im Rahmen des europäischen "Green Deals", um nachhaltige Produkte zur Norm im EU-Binnenmarkt zu machen und deren Umwelt- und Klimaauswirkungen zu verringern. Die neue Ökodesign-Verordnung baut auf den Erfolgen der Ökodesign-Richtlinie auf und soll sicherstellen, dass Produkte langlebiger sind, energie- und ressourceneffizienter genutzt, leichter repariert und recycelt werden können sowie mehr recycelte Materialien enthalten. Des Weiteren soll sie die Wettbewerbsbedingungen für nachhaltige Produkte verbessern und die globale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.

Exekutiv-Vizepräsident Šefčovič: "Eine weltweit führende Initiative"

Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident und zuständig für den europäischen "Green Deal", erklärte dazu: "Wir legen die Messlatte höher, um sicherzustellen, dass ressourcen- und energieeffiziente Produkte auf dem EU-Markt zur Norm werden. Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist eine weltweit führende Initiative." Produkte zu haben, die reparierbar und recycelbar seien und zunehmend aus recycelten Materialien bestehen, würde neue Geschäftsmöglichkeiten und innovative Arbeitsplätze schaffen, so Šefčovič, der zusätzlich betonte: "Wir werden nun rasch Ökodesign-Produktvorschriften einführen – angefangen bei den Produkten mit den größten Umweltauswirkungen und dem größten Potenzial für Energieeinsparungen und Kreislaufwirtschaft."

"Digitaler Produktpass" für nachhaltigere Produktentscheidung

Die neue Verordnung erweitert die Ökodesign-Anforderungen auf eine breitere Produktpalette und beinhaltet Maßnahmen gegen die Vernichtung unverkaufter Produkte, insbesondere ein Verbot der Vernichtung von Textilerzeugnissen und Schuhen. So möchte die Europäische Kommission unter anderem der sogenannten "Fast Fashion" entgegenwirken. Ein "digitaler Produktpass" – ein spezielles Etikett auf Produkten – soll Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Behörden helfen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen.

Die nächsten Schritte

Die Umsetzung der Verordnung beginnt unter anderem mit der Einrichtung des Ökodesign-Forums durch die Europäische Kommission, um Beiträge von Interessengruppen zu sammeln. Danach folgen Konsultationen und die Verabschiedung eines Arbeitsplans für die neue Ökodesign-Verordnung.

Hintergrund: Ökodesign-Verordnung der Europäischen Kommission 

Am 30. März 2022 schlug die Europäische Kommission im Rahmen des europäischen "Green Deals" eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte vor. Diese soll nachhaltige Produkte zur Norm im EU-Markt machen und ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen reduzieren. Produkte verbrauchen enorme Mengen an Ressourcen und verursachen erhebliche Umweltauswirkungen während ihres Lebenszyklus´. Die Gewinnung und Verarbeitung von Primärrohstoffen sind für die Hälfte der weltweiten Treibhausgase und 90 Prozent des Verlusts an biologischer Vielfalt verantwortlich. Die Verordnung zielt darauf ab, diese Trends umzukehren, indem sie den bestehenden Ökodesign-Rahmen erweitert und eine breitere Produktpalette sowie strengere Anforderungen abdeckt.

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