"Green Deal" für ein "grüneres" Europa: Ambitionierte Ziele und umfassende Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität

Bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen innerhalb der EU um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Dies soll dazu beitragen, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen.

Mähdrescher am Feld
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Die EU-Staats- und Regierungsspitzen haben sich am 10. und 11. Dezember 2020 einstimmig auf ein neues Klimaziel geeinigt: Bis 2030 sollen mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase ausgestoßen werden als 1990. Bis dato lag das Ziel bei minus 40 Prozent. Worum geht es bei der europäischen Klima- und Umweltschutzpolitik? Was ist der "Green Deal"? Welche Verbindung besteht zum Pariser Übereinkommen? 

Ein Überblick in Fragen und Antworten

Europa soll bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt sein. Klimaneutralität bedeutet, nur so wenig Treibhausgase auszustoßen, wie die Erde durch Kohlenstoffbindungen ausgleichen kann, sodass die Atmosphäre nicht zusätzlich belastet wird. Ausgeglichen werden kann der Ausstoß von Treibhausgasen zum Beispiel, indem sie durch Wälder aufgenommen werden. Auch eine Speicherung der Gase ist denkbar. Als Zwischenschritt bis zur Erreichung der Klimaneutralität sollen die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken.

Der europäische "Green Deal" ist die neue Wachstumsstrategie der EU und zugleich das Kernstück der europäischen Bemühungen um Nachhaltigkeit. Er wird als integraler Bestandteil der EU-Strategie zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) gesehen. Die Europäische Kommission hat das Strategiepapier 2019 zur Definition ihrer Prioritäten bis 2024 vorgelegt. In der Mitteilung der Europäischen Kommission über den europäischen "Green Deal" werden politische Initiativen dargelegt, die dazu beitragen sollen, dass die EU bis 2050 Klimaneutralität erreicht. Der Rat erörtert legislative und andere Initiativen im Rahmen des "Green Deal", nachdem sie von der Kommission veröffentlicht wurden.

Mithilfe des "Green Deal" möchte die EU erreichen, bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen. Er vereint Klima- und Umweltschutz sowie den Erhalt der Biodiversität mit sozialer Gerechtigkeit und Wirtschaftswachstum (ganzheitlicher Ansatz). Diese neue Strategie soll den Übergang der EU zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft sicherstellen. Der "Green Deal" zeigt, welche Investitionen erforderlich sind und wie diese finanziert werden können: einerseits muss in energie- und ressourceneffiziente sowie klimaschonende Maßnahmen investiert werden. Andererseits müssen allfällige soziale Effekte abgefedert werden.

Der "Green Deal" besteht aus einem Aktionsplan

  • zur Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft,
  • zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung.

Alle Wirtschaftssektoren sind aufgerufen, einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Ziele zu leisten:

  • Investitionen in neue, umweltfreundliche Technologien,
  • Mobilisierung der Industrie und Unterstützung von Innovationen,
  • Einführung umweltfreundlicherer, kostengünstigerer und gesünderer Formen des privaten und öffentlichen Verkehrs,
  • Dekarbonisierung des Energiesektors,
  • Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden,
  • Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zur Verbesserung weltweiter Umweltnormen.

Im Rahmen des "Green Deal" wird in Erwägung gezogen, den Emissionshandel auf den Straßenverkehr anzuwenden. Zudem soll die Europäische Investitionsbank (EIB) als "Klimabank" künftig keine Förderungen mehr für fossile Energien gewähren. Die EIB-Gruppe hat sich zudem verpflichtet, ab 2021 ihre gesamte Tätigkeit an den Zielen und Grundsätzen des Pariser Übereinkommens und des "Green Deal" auszurichten.

Die 27 Mitgliedstaaten sind dazu aufgerufen, bis zum Jahr 2023 ihre Pläne zur Erreichung des 55-Prozent-Ziels der EU zu adaptieren. Um einige EU-Staaten in Osteuropa, die bis dato stark auf fossile Brennstoffe wie Kohle angewiesen sind oder über CO2-intensive Industriezweige verfügen und daher bei der nachhaltigen "grünen" Umstellung einen weiteren Weg zurückzulegen haben, zu unterstützen, sind folgende Instrumente vorgesehen:

  • Überprüfung des Innovations- und des Modernisierungsfonds, die aus Einnahmen aus dem Emissionshandel bestehen
  • Mechanismus für den gerechten Übergang ("Just Transition Mechanism"): Dieser soll auf diejenigen Regionen, Industriezweige und Arbeitskräfte konzentriert werden, die durch die Umstellung vor den größten Herausforderungen stehen, und zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen etwa durch Umschulungen, neuen Beschäftigungsmöglichkeiten oder Investitionen in Forschung und Innovation beitragen. Der Mechanismus soll von 2021 bis 2027 über 100 Milliarden Euro öffentliche und private Mittel mobilisieren und besteht aus 3 Säulen:
    • einem neuen Fonds für einen gerechten Übergang ("Just Transition Fund"), der neben 7,5 Milliarden Euro aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen zusätzliche 10 Milliarden Euro aus dem Aufbauinstrument "Next Generation EU" (NGEU) erhält, hinzu kommen Mittel aus der nationalen Kofinanzierung und freiwillige Transfers aus Strukturfonds.
    • EU-Garantien im Rahmen des neuen Investitionsprogramms "InvestEU" zur Unterstützung von Maßnahmen, die den gerechten Übergang befördern mit einem Mobilisierungspotential von Investitionen in Höhe von 45 Milliarden Euro und
    • einer neuen öffentlichen Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank (EIB), die Investitionen in Höhe von 25 bis 30 Milliarden Euro mobilisieren soll.

Der Europäische Rat hat bei seiner Tagung am 11. und 12. Dezember 2020 betont, dass "Fairness- und Solidaritätsaspekte berücksichtigt und niemand zurückgelassen" werde, so die Schlussfolgerungen. Zudem haben die EU-Staats- und Regierungsspitzen festgehalten: "Das neue Ziel für 2030 muss unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Union und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangssituationen und nationalen Gegebenheiten und des Emissionsreduktionspotenzials, einschließlich jener der Inselmitgliedstaaten und Inseln, sowie der unternommenen Anstrengungen der Mitgliedstaaten erreicht werden."

Laut Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. bis 21. Juli 2020 müssen die Ausgaben sowohl im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (MFR) als auch jene im Rahmen des einmaligen Aufbauinstruments "Next Generation EU" (NGEU) zur Erreichung des EU-Ziels der Klimaneutralität bis 2050 beziehungsweise der Klimaziele der EU für 2030 beitragen und grundsätzlich mit dem Übereinkommen von Paris vereinbar sein. Mindestens 30 Prozent der Gesamtausgaben aus dem MFR und NGEU sollen für klimabezogene Projekte aufgewendet werden.

Trans Austria Gasleitung in Baumbarten
Foto: EC/Vladimir Simicek

"Ich bin froh, dass es uns nun 5 Jahre nach Abschluss des Pariser Klimaabkommens gelungen ist, eine Einigung auf ein neues Klimaziel für 2030 zu erreichen", betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz am 11. Dezember 2020. Parallel dazu seien Maßnahmen zu setzen, um die Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu erhalten: "Es muss verhindert werden, dass europäische Unternehmen in Zukunft abwandern und anderswo unter schlechteren Standards produzieren und somit Arbeitsplätze in Europa vernichtet werden. Dazu bekennt sich der Europäische Rat in aller Klarheit." Die Verhängung von CO2-Zöllen sei eine mögliche Maßnahme. "Eine Reduktion der CO2-Emissionen darf nicht mit einem Ausbau von Atomstrom Hand in Hand gehen. Das wäre nicht förderlich für die Sicherheit in Europa. Wir sind der Meinung, dass wir verstärkt auf erneuerbare Energien setzen müssen und dass Atomkraft keine nachhaltige Form der Energiegewinnung ist", so Österreichs Regierungschef.

"Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen, die wir weltweit zu bewältigen haben. Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission den "Green Deal" als ihren politischen Schwerpunkt definiert hat. Um im Klimaschutz effektiv weiterzukommen, braucht es europäische Lösungen und eine europäische Gesamtstrategie, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich ist. Alle Mitgliedstaaten müssen im Klimaschutz an einem Strang ziehen. Der "Green Deal" muss dafür auch einen Plan für die Finanzierung dieses europaweiten Umbaus beinhalten. Nur so können wir in Europa weiterhin Vorreiter im Klimaschutz sein", betonte die damalige österreichische Nachhaltigkeitsministerin Maria Patek bei der Präsentation des "Green Deal" 2019.

Der "Green Deal" hat eine zentrale Bedeutung bei der Erholung von der COVID-19-Krise: "Klimaneutralität sollte eine treibende Kraft zur Unterstützung unserer Unternehmen und unseres wirtschaftlichen und sozialen Wandels sein. Die Klimaagenda muss im Mittelpunkt unseres gemeinsamen Projekts stehen. Die Orientierung am Pariser Klimaabkommen ist wesentlich, um aus der Corona-Krise zu finden und uns besser für möglicherweise kommende Krisen zu wappnen", betonte Ratspräsident Charles Michel im Mai 2020. Vor allem der Plan, mindestens 30 Prozent der Mittel aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021 bis 2027 und dem NGEU (Next Generation EU) für klimabezogene Projekte vorzusehen, spielt beim wirtschaftlichen Wiederaufbau eine wichtige Rolle.

Die Kommission schlägt mit dem Europäischen Klimagesetz vor, das Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, rechtlich zu verankern und damit einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der für das Erreichen dieses Ziels erforderlich ist. Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft dazu beitragen, die Nettoemissionen bis 2050 auf Null zu reduzieren. Ferner gibt er einen Rahmen für die Bewertung der Fortschritte auf dem Weg zu diesem Ziel vor.

Die EU-Führungsspitzen riefen den Rat und das Parlament bei ihrer Tagung am 10. und 11. Dezember 2020 auf, das neue Klimaziel in den Vorschlag für das Europäische Klimagesetz aufzunehmen und das Gesetz rasch zu erlassen. Aktuell steht noch nicht fest, mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen und welcher Mitgliedstaat welchen Beitrag leistet. Dazu wird die Europäische Kommission im Sommer 2021 Vorschläge für die Umsetzungsinstrumente präsentieren beziehungsweise es muss eine Reihe von bestehenden klima- und energiepolitischen Rechtsakten angepasst werden (Paket "Fit for 55").

LED-Birne
Foto: BMLRT/Paul Gruber

Das zentrale Klimaschutzinstrument der EU ist der Emissionshandel. Im Februar 2018 hat die EU überarbeitete Vorschriften für das Emissionshandelssystem (EHS) erlassen. Das EHS wurde 2005 eingerichtet und ist der erste wichtige CO2-Markt der Welt und nach wie vor der größte. Durch das System wird eine Emissionsobergrenze (Cap) festgelegt. Der Emissionshandel verpflichtet Energieunternehmen, Industrie und Luftverkehr dazu, für jede ausgestoßene Tonne Treibhausgas Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Dadurch entsteht ein Markt für diese Zertifikate (Trade). Weil die Gesamtzahl dieser Zertifikate jedes Jahr verknappt wird, setzt die EU hiermit einen wirksamen Anreiz, Energie- und Treibhausgase einzusparen. Der Europäische Emissionshandel wird sukzessive an das höhere 2030-Klimaziel der EU angepasst und ausgeweitet. So soll der innereuropäische Schiffsverkehr einbezogen und geprüft werden, ob auch der Straßenverkehr, der Gebäudesektor oder die Verbrennung aller fossilen Energieträger integriert werden könnten. Zur künftigen Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs wird die Europäische Kommission die EHS-Richtlinie überarbeiten; bislang werden ausschließlich innereuropäische Flüge erfasst.

Über die EU-Lastenteilungsverordnung verpflichtet die Union ihre Mitgliedstaaten, auch in den Bereichen Verkehr, Gebäude, kleine Industrieanlagen und Landwirtschaft für Treibhausgaseinsparungen zu sorgen, um das gemeinsame Einsparungsziel für das Pariser Klimaabkommen einzuhalten. Staaten, die diese nationalen Ziele nicht einhalten, müssen überschüssige Emissionszuweisungen – quasi Rechte auf Treibhausgasemissionen – anderer EU-Mitgliedstaaten zukaufen. Mit der Verordnung für den Landnutzungssektor (LULUCF) sind seit 2021 auch die Auswirkungen der Bewirtschaftung von Wäldern und Böden auf das Klima in den europäischen Klimaschutzrahmen integriert.

Weitere EU-Klimaschutzinstrumente sind beispielsweise die Richtlinien für CO2-Grenzwerte für Fahrzeuge, für Energieeffizienz von Gebäuden oder die Öko-Designrichtlinie mit Energiestandards und Kennzeichnungspflicht für Produkte wie etwa Haushaltsgeräte.

Im Bereich Umweltschutz setzt sich die EU unter anderem dafür ein, den Konsum künftig umweltfreundlicher zu gestalten, zum Beispiel durch ein Verbot von Einweg-Plastik. Darüber hinaus gibt es Richtlinien zur Wasserqualität, zur Abfallentsorgung, zum Naturschutz sowie zur Luftqualität.

Im Mai 2020 hat die Kommission ihren Vorschlag für die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 angenommen. Mit der Biodiversitätsstrategie investiert die EU 20 Milliarden Euro in den Artenschutz. Die Mittel dienen dazu, die Biolandwirtschaft zu stärken, mehr Naturräume zu etablieren und bis 2030 3 Milliarden Bäume anzupflanzen. Auch der Einsatz von schädlichen Pflanzenschutzmitteln soll bis 2030 um 50 Prozent reduziert werden.

Die Strategie "Vom Hof auf den Tisch" (Farm to Fork) soll ebenfalls dazu beitragen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und ist darauf ausgerichtet, das derzeitige EU-Lebensmittelsystem zu einem nachhaltigen Modell umzugestalten. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen mit ausreichenden und erschwinglichen Lebensmitteln versorgt werden. Die Erzeugung soll nachhaltig erfolgen, vor allem durch eine deutliche Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden, antimikrobiellen Mitteln und Düngemitteln und einer Ausweitung der ökologischen/biologischen Landwirtschaft. Lebensmittelproduzentinnen und -produzenten sollen unterstützt und fair bezahlt werden. Gleichzeitig soll Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft auf globaler Ebene gewährleistet bleiben.

Die Europäische Industriestrategie von März 2020 soll unter anderem auch dafür sorgen, dass die europäische Industrie die Transformation zur Klimaneutralität bewältigen und voranschreiten kann. Europas Industrie, so das Ziel der Europäischen Union, muss umweltfreundlicher, kreislauffähiger und digitaler werden und zugleich weltweit wettbewerbsfähig bleiben.

Mit dem Europäischen Klimapakt hat die Europäische Kommission im Dezember 2020 einen Plan vorgelegt, der es EU-weit Menschen, Gemeinschaften und Organisationen erleichtern soll, sich im Alltag an Klimaschutzmaßnahmen zu beteiligen. Der Europäische Klimapakt konzentriert sich auf 4 Bereiche:

  • Grünflächen,
  • "grüne" Mobilität,
  • effiziente Gebäude und
  • "grüne" Kompetenzen.

Gleichzeitig legte die Europäische Kommission eine Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität mit einem Aktionsplan für 82 Initiativen vor, um eine grundlegende Transformation des Verkehrssektors zu erreichen.

Grafik Klimaabkommen Paris
(Grafik in größerer Darstellung und im Textbeschreibung.) Foto: Europäische Union

Die EU-Maßnahmen im Bereich Klima stehen in Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris (2015). Darin haben sich Staaten auf der ganzen Welt dazu verpflichtet, immer ehrgeizigere Ziele für eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen zu setzen, um den Klimawandel einzudämmen: Die Erderwärmung soll deutlich unter 2 Grad Celsius gehalten werden; der Temperaturanstieg soll durch weitere Maßnahmen auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau (1990) begrenzt werden. Außerdem sollen die Länder bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt werden. Das Übereinkommen von Paris stellt die erste umfassende und rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzvereinbarung dar und wurde im Dezember 2015 auf der Pariser Klimakonferenz (COP21) beschlossen.

Zu den fast 190 Vertragsparteien des Pariser Übereinkommens zählen auch die EU und ihre Mitgliedstaaten. Die EU hat das Übereinkommen am 5. Oktober 2016 formell ratifiziert. In Kraft getreten ist es am 4. November 2016, nachdem die Bedingung einer Ratifizierung durch mindestens 55 Länder, auf die zusammen mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen entfallen, erfüllt war. Die Vertragsparteien des Übereinkommens bestimmen nationale Einsparungs-Beiträge ("Nationally Determined Contributions"/NDCs). In der Europäischen Union benennen die Mitgliedstaaten – die das Übereinkommen von Paris allesamt ratifiziert haben – einen gemeinsamen Minderungsbeitrag.

Die EU steht seit Jahrzehnten an der Spitze der internationalen Klimaschutzbemühungen. Sie hat entscheidend zur Aushandlung des Übereinkommens von Paris beigetragen und nimmt weiterhin eine globale Führungsrolle ein. Fest steht, dass die Bemühungen nur erfolgreich sein können, wenn alle EU-Politikbereiche zu den festgelegten Zielen beitragen und möglichst alle Wirtschaftszweige, Behörden und Gesellschaftsgruppen ihren Teil beisteuern. Nur so kann es gelingen, den globalen Temperaturanstieg rechtzeitig zu begrenzen. Und nur so kann die Europäische Union weltweit eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen.

Die EU-Ziele für die Klimapolitik stehen in Einklang mit internationalen Vorgaben und Plänen. Im Dezember 2020 legte die EU ihre aktualisierten und erweiterten "Nationally Determined Contributions"/NDC – wonach die Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent reduziert werden sollen – sowie Informationen zur Förderung von Klarheit, Transparenz und Verständnis (ICTU) der nationale Einsparungs-Beiträge vor. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stellen zudem weltweit den größten Teil der öffentlichen Finanzmittel für den Klimaschutz bereit: Im Jahr 2019 waren dies 21,9 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 7,4 Prozent gegenüber 2018 entspricht.

"Die Kosten des Übergangs sind hoch, sie werden jedoch viel höher sein, wenn wir nicht tätig werden", unterstrich Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, bei der Präsentation des "Green Deal" die möglichen Auswirkungen des "Nichts-Tuns". So wären beispielsweise bei einem Anstieg um 4,3 Grad Celsius 16 Prozent der Arten vom Aussterben bedroht. Zudem sind in der EU 400.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr auf Luftverschmutzung zurückzuführen. Der Klimawandel könnte bis 2050 zu einem Anstieg der Lebensmittelpreise um 20 Prozent führen. Daher engagiert sich die EU auch außerhalb der eigenen Grenzen durch die enge Zusammenarbeit mit internationalen Partnern in allen Politikbereichen für die deutliche Senkung der Treibhausgasemissionen.

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