Personalvertretungsaufsichtsbehörde
Einrichtung
Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB)ist als unabhängige Verwaltungsbehörde beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Sie trat an die Stelle der mit Ablauf des Jahres 2013 aufgelösten Personalvertretungs-Aufsichtskommission.
Aufgaben
Der PVAB obliegt die Aufsicht über die Personalvertretungsorgane. Die PVAB wird auf Antrag der Person, die eine Rechtswidrigkeit der Geschäftsführung des Personalvertretungsorgans behauptet, oder von Amts wegen tätig und überprüft die Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung der Personalvertretungsorgane.
Weiters hat sie Beschwerden von Personalvertretungsorganen über Verletzungen von Bestimmungen des PVG durch ein Organ des Dienstgebers zu prüfen.
Die PVAB ist auch für die Erstellung von Gutachten zuständig. Wenn zwischen Organen der Zentralstelle und dem zuständigen Zentralausschuss kein Einvernehmen zu einer bestimmten beabsichtigten Maßnahme erzielt werden kann, entscheidet der:die Leiter:in der Zentralstelle. Sie oder er hat jedoch davor mit dem Zentralausschuss zu beraten und auf dessen Verlangen ein Gutachten der PVAB einzuholen.
Zusammensetzung
Die PVAB besteht aus einer oder einem rechtskundigen Vorsitzenden und einer oderr einem rechtskundigen Bundesbediensteten des Aktivstands in Vertretung des Dienstgebers und einer oder einem echtskundigen Bundesbediensteten des Aktivstands in Vetretung er Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Für jedes Mitglied sind 2 Ersatzmitglieder zu bestellen. Alle Mitglieder sind in Ausübung ihres Amtes weisungsfrei.
Mitglieder
- Sektionschefin i.R. Prof. Mag. Dr. Eva-Elisabeth Szymanski
- Ersatzmitglied: Sektionschef i.R. Dr. Stephan Chavanne, MBA
- Ersatzmitglied: Sektionschef i.R. Dr. Matthias Tschirf
- Ministerialrat Mag. Martin Sauseng
- Ersatzmitglied: Ministerialrätin Mag. Gabriele Steininger
- Ersatzmitglied: Leitender Staatsanwalt Mag. Gerhard Nogratnig, LL.M. Eur.
- Ministerialrat Mag. Walter Hirsch
- Ersatzmitglied: Ministerialrätin Mag. Olivia Aro-Wagerer, MSc
- Ersatzmitglied: Oberrat MMag. Daniel Soudek, MBA MSc LL.M.
Gesetzliche Grundlage, Entscheidungen und Prüfungsergebnisse
Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG) § 39 bis § 41
Ausgewählte Entscheidungen der Personalvertretungs-Aufsichtskommission bis 2013 und rechtskräftige Entscheidungen und Prüfergebnisse der Personalvertretungsaufsichtsbehörde ab 2014 sind im Rechtsinformationssystem abrufbar: Judikatur Personalvertretungsaufsichtsbehörde.
Tätigkeitsberichte
- Bericht 2024
- Bericht 2023
- Bericht 2022
- Bericht 2021
- Bericht 2020
- Bericht 2019
- Bericht 2018
- Bericht 2017
- Bericht 2016
- Bericht 2015
- Bericht 2014
Kontakt im Bundeskanzleramt
Personalvertretungsaufsichtsbehörde
Hohenstaufengasse 3
1010 Wien
Telefon: +43 1 53 115-667409
E-Mail: pvab@bka.gv.at